Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.10.2021 FWA/005/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in der nicht öffentlichen Sitzung weggefallen sind, wurden vom Ersten Bürgermeister folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art.52 Abs. 3 GO):
3. Sitzung des
Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 26.01.2021
TOP 7
Ergebnis
des Auswahlverfahrens der Ausschreibung Glasfaser für Schulen und Rathaus
Nach Sachvortrag und kurzer Beratung beschloss der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss, die Breitbandversorgung für die beiden Schulen und das
Rathaus an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Deutsche Telekom GmbH, gemäß
Angebot vom 15.01.2021 zu vergeben. Die Angebotssumme beträgt für das Rathaus
37.538,62 EUR und für die beiden Schulen 44.725,51 EUR und somit insgesamt
82.264,13 EUR.
TOP 8
Anmietung
von Räumlichkeiten für das Gründerzentrum;
Grobkostenübersicht
Nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion empfahl der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss dem Stadtrat die Fläche der Variante 1B für ein
Gründerzentrum für einen Zeitraum von 5 Jahren anzumieten sobald der
Businessplan vorliegt.
TOP 9
Haushaltswesen;
Niederschlagung von Forderungen gem. § 12 GeschO
1. Nach Sachvortrag und Diskussion beschloss der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss die Forderung aus der Gewerbesteuer und den entsprechenden
Nebenforderungen von insgesamt 10.001,00 EUR niederzuschlagen. Die
Niederschlagung stellt keinen Verzicht auf die Forderung dar. Deshalb wird die
Verwaltung beauftragt, die Vollstreckung weiter zu verfolgen, wenn
entsprechende Tatsachen bekannt werden.
2. Nach Sachvortrag und Diskussion beschloss der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss die Forderung aus der Gewerbesteuer und den entsprechenden
Nebenforderungen von insgesamt 39.046,00 EUR niederzuschlagen. Die
Niederschlagung stellt keinen Verzicht auf die Forderung dar. Deshalb wird die
Verwaltung beauftragt, die Vollstreckung weiter zu verfolgen, wenn
entsprechende Tatsachen bekannt werden.
3. Nach Sachvortrag beschloss der Finanz- und Wirtschaftsausschuss die
Forderung aus der Gewerbesteuer und den entsprechenden Nebenforderungen von
insgesamt 60.974,21 EUR niederzuschlagen. Die Niederschlagung stellt keinen
Verzicht auf die Forderung dar. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, die
Vollstreckung weiter zu verfolgen, wenn entsprechende Tatsachen bekannt werden.