Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.05.2021 BWA/010/2021 |
Vorlage: | FB 3/024/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage öffentlich 1023 KB |
Die
Antragsunterlagen wurden am 10.05.2021 in das Gremieninfo eingestellt. Nach
einleitenden Worten erteilte der Sitzungsleiter dem Antragsteller das Wort, der
den Antrag anschließend erläuterte.
Die Grundstücke im jüngsten
Gewerbegebiet Schammach II sind alle vergeben, auch sonst kann die Stadt keine
nennenswerten, verfügbaren Gewerbeflächen mehr anbieten oder vermitteln. Und
für zukünftige Gewerbeflächen hat die Stadt im Moment kaum klare Perspektiven,
obwohl das ISEK schon 2019 prognostiziert hat, dass sich für Grafing „ein
potentieller Gewerbeflächenbedarf von 4,6 ha in den nächsten 15 Jahren“ ergibt.
Hinzu kommt, dass wir aktuell
eher stagnierenden Gewerbesteuereinnahmen entgegensehen, bei gleichzeitig
weiter regem Wohnbau und dem daraus folgenden Bevölkerungswachstum. Dies
erfordert nicht nur mehr Arbeitsplätze in Grafing, sondern auch gestärkte
Stadtfinanzen, um den wachsenden Anforderungen an Infrastruktur und
Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Es wird also höchste Zeit neue
Gewerbeflächen aktiv in Angriff zu nehmen, da die Vorlaufzeiten bis zur
konkreten Bereitstellung oft viele Jahre in Anspruch nehmen können.
Ich beantrage daher, der Stadtrat möge beschließen, dass die
Stadtverwaltung umgehend die Auswahl und Planungen für weitere, neue
Gewerbeflächen aktiv startet. Auf der Basis der Vorauswahl des ISEK sollen alle
dort genannten potentiellen Gewerbeflächen („Potentialflächen“) jetzt zügig
einer konkreten Untersuchung und Bewertung unterzogen werden, um als Ziel bis
Ende 2021 im Stadtrat über neu zu entwickelnde Gewerbeflächen konkret
abzustimmen, um damit die Weichen für die dann nötigen Flächennutzungs- und
Bebauungspläne zu stellen.
Vom Sitzungsleiter wurde unter Hinweis auf
das in Bezug genommene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erklärt,
dass dort umfassend auf die Entwicklung in Grafing in diesem Bereich
eingegangen wird. Dann wurden die entsprechenden Ausführungen aus dem ISEK
vorgestellt:
Grafing verfügt insgesamt über eine mittelständische
Wirtschaftsstruktur. 2018 verfügte der Wirtschaftsstandort über 2.841
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wovon 537 im verarbeitenden Gewerbe
beschäftigt waren. Im Vergleich zu Nachbarkommunen fällt der
Gesamtwachstumswert in den letzten Jahren etwas geringer aus und deutet eine
Stagnation des Wachstums der Beschäftigtenzahlen an.
Die Arbeitslosenquote des
zugehörigen Landkreises Ebersberg hat 2018 1,7% betragen (Quelle: Bundesagentur
für Arbeit, Stand Dezember 2018), während in Grafing zum selben Stichtag 150
Personen als Arbeitslos gemeldet waren. Dies kann im allgemeinen Verständnis
als Vollbeschäftigung gewertet werden. Auch in den Zeiten der Pandemie haben
sich diese Zahlen nicht deutlich verändert.
Vergleicht man die Situation der Gemeinde mit der Verteilung der Arbeitskräfte im Regierungsbezirk Oberbayern, so
fällt besonders der im Vergleich starke Bereich von Handel, sowie
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auf. Gleichzeitig sticht
anteilsmäßig ebenfalls die Sparte Erziehung und Unterricht hervor, die in der
Relation zu Oberbayern im Vergleich in der Gemeinde relativ stärker ausgeprägt
ist. Positiv zu bewerten ist der anteilmäßig hohe Anteil an Beschäftigten im
Wirtschaftsabschnitt des verarbeitenden Gewerbes, der nur unmerklich höher im
Regierungsbezirk Oberbayern ausfällt.
Auch die Anzeigen
neuer bzw. die Abmeldung von Gewerbe ist ein Indikator für den wirtschaftlichen
Zustand bzw. die Entwicklung einer Gemeinde. Das zeigt sich im Saldo der
Gewerbeanzeigen (z.B. Gewerbeanmeldungen abzüglich der -abmeldungen, von
2017 bis 2018). Es zeigt sich, dass hinsichtlich der Gewerbean- bzw. -abmeldungen im Zeitraum von 2007 bis 2011 zwar
positive Zuwächse zu verzeichnen waren, die Abmeldungen aber den Zuwachs nahezu
nivellieren. Das Wachstum der Gewerbeanmeldungen ist seit 2012 stagnierend und
pendelt teilweise in den negativen Bereich, was die Forderung einer
offensiveren Ansiedlungspolitik auf entsprechend zur Verfügung gestellten
Gewerbeflächen unterstreicht.
Im Rahmen einer
durchgeführten Portfolioanalyse werden ebenfalls die bestehenden
wirtschaftlichen Stärken des Standorts deutlich. Die Portfolioanalyse ist ein
Instrument zur Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Stadt. Während
die Grafiken zur Beschäftigungsentwicklung lediglich die Wachstumsraten einer
Wirtschaftsabteilung darstellen, berücksichtigt die Portfolioanalyse weitere
Kriterien in der Beurteilung der lokalen Ökonomie.
Das Prinzip basiert
auf einer vergleichenden Gegenüberstellung der Gesamtmarktentwicklung und der
Marktentwicklung des eigenen Unternehmensstandorts bzw. dessen Produkte. Der
Vergleich erfolgt in einer Vier-Felder-Matrix, aus der sich ablesen lässt,
welche Teilbereiche des Untersuchungsgegenstandes sich entsprechend bzw. entgegen
dem Markttrend entwickeln. Übertragen auf die regionalökonomische Entwicklung
lässt sich hiermit aufzeigen, welche Branchen sich wie entsprechend oder
entgegen der gesamtwirtschaftlichen Situation entwickelt haben.
Die Untersuchung
betrifft das branchenspezifische Wachstum in der Gemeinde in Relation zum
Wachstum in Ebersberg, bezogen auf einen Sechs-Jahres-Zeitraum (2013 bis
einschließlich 2018). Die Differenzierung erfolgt hierbei anhand der
Wirtschaftszweige.
Aus der
Untersuchung geht hervor, dass die Wirtschaftszweige „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ und
„Verarbeitendes Gewerbe“ nach dieser Klassifikation große Wirtschaftszweige in der Gemeinde sind.
Das verarbeitende Gewerbe wuchs mit 22,2%
deutlich stärker als in Ebersberg mit lediglich 4,8% im Untersuchungszeitraum.
Der hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen größte Wirtschaftszweig „Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen“ schrumpfte
hingegen im Untersuchungszeitrum um –1,8%, wohingegen in Ebersberg ein Wachstum
von 8,1% zu verzeichnen war. Besonders hervorzuheben ist die Wachstumsdynamik
des Wirtschaftszweigs Information und
Kommunikation, welcher im Untersuchungszeitraum ein Wachstum von 48,4% aufweisen konnte. Im Untersuchungszeitraum
wuchsen daneben vor allem die Wirtschaftszweige
„Grundstücks- und Wohnungswesen (28,6%)“, „Gesundheits- und Sozialwesen (22,6%)“ und die Beschäftigtenzahlen
der „privaten Haushalte (23,1%)“.
Die Bereitstellung von ausreichenden Flächen für die Erweiterung und Verlagerung, aber
auch für die Neuansiedlung von Betrieben, bleibt eine wichtige Voraussetzung
für die Erschließung der wirtschaftlichen Potenziale der Gemeinde. Dabei steht
die Gewerbeflächenpolitik vor dem
grundsätzlichen Problem, dass Unternehmen in der Regel nur sofort verfügbare
Flächen in ihre Standortentscheidungen einbeziehen. Die Gewerbeflächenpolitik
der Gemeinde muss daher mit ihrem Angebot in Vorleistung treten und
vorausschauend agieren.
Die Gründe für den Bedarf von Gewerbe- und Industrieflächen
auf Seiten der Unternehmen sind dabei unterschiedlich. Zu ihnen können gehören:
• Neugründungen von Unternehmen, die
neue Flächen benötigen,
• Neuansiedlungen von auswärtigen
Unternehmen,
• Expandierende
Gewerbe- und Industriebetriebe stoßen an ihre Grenzen und benötigen
Betriebserweiterungen vor Ort,
• Betriebe
sind am alten Standort Nutzungskonflikten ausgesetzt und in ihren
innerbetrieblichen Abläufen behindert,
• Betriebsflächen
können aufgrund einer Gemengelage planungsrechtlich nicht ausreichend abgesichert
werden.
Bevor es aufgrund
dieser Bedingungen zu vollständigen Betriebsverlagerungen oder Auslagerung von
Betriebsteilen jenseits der kommunalen Grenzen kommt, muss sich die Gemeinde
bemühen, entsprechende Gebiete als Reserveflächen vorzuhalten. Sie sollte dabei
ihre Planungen zur Bereitstellung von
Flächen an eine in mindestens fünf oder mehr Jahren zu erwartende Nachfrage
ausrichten, denn der Zeitraum vom Planungsbeginn bis zur Veräußerung von
Flächen kann durchaus dieses zeitliche Ausmaß erreichen.
Dabei wird es auf
kommunaler Ebene jedoch immer schwieriger, Flächendispositionen für Betriebe zu
schaffen. Dies hat mehrere Gründe:
• Die
Kommunen haben in der Vergangenheit (z. B. aus haushalterischen Motiven) nur
noch begrenzt eine langfristig orientierte Bodenvorratspolitik betrieben. Die
Flächenvorräte sind inzwischen vielfach aufgebraucht.
• Zunehmende
Umweltrestriktionen (Artenschutz, Überschwemmungsgebiete, erforderliche
Abstandsflächen etc.) grenzen die Spielräume immer weiter ein.
• Die
Kommunikation zwischen Betrieben und Kommune lässt sehr häufig zu wünschen
übrig. In vielen Fällen sind die Kommunen erst die letzten, die z. B. von
Auslagerungen von Betriebsteilen erfahren.
Für eine zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung von Grafing bei München bzw. im Interesse der
Stabilisierung der aktuellen Situation hat die Ausstattung mit Gewerbeflächen
eine wichtige Bedeutung. Die bestehenden Gewerbegebiete sind dabei teilweise
mit einigen Ausnahmen bereits intensiv genutzt. Wieviel Gewerbeflächen in
Zukunft benötigt werden, kann dabei durch eine Modellrechnung bestimmt werden.
Die Bezifferung des
zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs für Grafing bei München wird auf Grundlage
des Gewerbeflächenprognosemodells GIFPO errechnet. Im Rahmen der Bedarfsanalyse
von Gewerbeflächen in Grafing bedient sich das ISR der durch das Deutsche
Institut für Urbanistik (Difu) erweiterten TBS-GIFPRO Analyse (Trendbasierte
Gewerbe- und Industrieflächen-Bedarfs-Prognose), das schon 1980 entwickelt und
seitdem mehrfach verbessert wurde. Ziel des Modells ist es, regelmäßig
auftretende „Flächenüberausweisungen“ von Kommunen auf ein realistisches Maß
zurückzuführen. Es prognostiziert die real zu erwartende Nachfrage nach
gewerblichen Bauflächen. Dabei werden die sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in einer Stadt/Kommune als Datengrundlage genommen, mittels
(einheitlicher) Ansiedlungs- und Verlagerungsquoten die mobilen, d.h.
flächennachfragenden Beschäftigten ermittelt und über arbeitsplatzspezifische
Flächenkennziffern der zu erwartende Flächenbedarf bestimmt. Die
Bedarfsbestimmung erfolgt für ein Jahr und wird auf den Prognosezeitraum
hochgerechnet.
Dabei werden die
spezifischen arbeitsplatzbezogenen Flächenbedarfe für verschiedene
Betriebsgruppen bestimmt:
• Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe,
• Handel, Verkehr und Lagerei,
• Forschung, Entwicklung, Medien und
Immobilien,
• Wirtschaftsnahe Dienstleistungen,
• Sonstige Dienstleistungen.
Dem liegt die
Überlegung zugrunde, dass in bestimmten Branchen (z.B. Logistik, Großhandel)
der Flächenbedarf je Beschäftigten weitaus höher ist als z.B. im
Dienstleistungssektor oder im Handwerk. In dem fortentwickelten TBS-GIFPRO wird
zur verstärkten Berücksichtigung der lokalen Situation für expansive Branchen
eine Trendfortschreibung der Beschäftigungsentwicklung vorgenommen und in das
Modell integriert.
– prognostizierter
gewerblicher Flächenbedarf (1. Szenario) |
||||||||
Wirtschaftsbereich |
SVP-Beschäftige (2018) |
Einrechnungs- quote (%) |
Gb-Beschäftige (2018) |
|
||||
Verarb.
Gewerbe, Baugewerbe |
672 |
100% |
672 |
|
||||
Handel,
Verkehr und Lagerei |
666 |
80% |
533 |
|
||||
Forschung,
Entwicklung, Medien und Immobilien |
331 |
30% |
99 |
|
||||
Wirtschaftsnahe
Dienstleistungen |
226 |
20% |
45 |
|
||||
Sonstige
Dienstleistungen |
770 |
10% |
77 |
|
||||
|
||||||||
Beschäftigungsfluktuation pro Jahr
nach TBS-GIFPRO |
||||||||
Wirtschaftsbereich |
Verlagerungs-quote (%) |
Neuansiedlungsquote (%) |
rechn. Verlagerungen |
rechn. Neuan-siedlungen |
Gesamt (pro Jahr) |
|||
Verarb.
Gewerbe, Baugewerbe |
0,7% |
0,15% |
4,7 |
1,0 |
5,7 |
|||
Handel,
Verkehr und Lagerei |
0,7% |
0,15% |
3,7 |
0,8 |
4,5 |
|||
Forschung,
Entwicklung, Medien und Immobilien |
0,7% |
0,77% |
0,7 |
0,8 |
1,5 |
|||
Wirtschaftsnahe
Dienstleistungen |
0,7% |
0,77% |
0,3 |
0,3 |
0,7 |
|||
Sonstige
Dienstleistungen |
0,7% |
0,77% |
0,5 |
0,6 |
1,1 |
|||
|
||||||||
Abgeleiteter zukünftiger Gewerbeflächenbedarf in den
nächsten 15 Jahren nach TBS-GIFPRO |
||||||||
Wirtschaftsbereich |
Flächenkennziffer (m²) |
Beschäftigungs-entwicklung (pro Jahr) |
Flächen- bedarf (pro Jahr; ha) |
Gewerbeflächen-bedarf (15 Jahre; ha) |
|
|||
Verarb.
Gewerbe, Baugewerbe |
200 |
5,7 |
0,11 |
1,7 |
|
|||
Handel,
Verkehr und Lagerei |
250 |
4,5 |
0,11 |
1,7 |
|
|||
Forschung,
Entwicklung, Medien und Immobilien |
150 |
1,5 |
0,02 |
0,3 |
|
|||
Wirtschaftsnahe Dienstleistungen |
100 |
0,7 |
0,01 |
0,1 |
|
|||
Sonstige Dienstleistungen |
50 |
1,1 |
0,01 |
0,1 |
|
|||
Summe |
|
13,5 |
0,3 |
3,9 |
|
|||
Die Abbildung zeigt
die Entwicklung der Gewerbeflächen, der gewerbeflächenrelevanten Beschäftigten
im Zeitraum von 2013–2017 und – darauf aufbauend – der Flächenkennziffer (FKZ)
für Grafing; Fläche und Beschäftigte werden hierbei zwecks Vergleichbarkeit in
Indexform dargestellt (2013 = 100).
Es ist zu erkennen,
dass die relevanten Beschäftigten in diesem Zeitraum gewachsen sind, diesem
Wachstum anfangs ein Ausbau der Gewerbeflächen gegenüberstand und 2017 wiederum
eine Stagnation stattgefunden hat. Die Flächenkennziffer (FKZ) ist im Jahr 2017
mit 102 m2 pro gewerbeflächenrelevantem Beschäftigten in der
Gemeinde sehr gering; beispielsweise werden in konventionellen GIFPRO-Modellen
häufig einheitliche Flächenkennziffern von 250–350 m2 vorgestellt.
Dieser im Untersuchungsgebiet recht niedrige Wert ist ein Hinweis auf eine
tendenziell flächensparende Wirtschaftsstruktur.
Ausgehend von den
oben angeführten Entwicklungen ergibt sich für Grafing in der
TBS-GIFPRO-Modellanalyse ein zusätzlicher Gewerbeflächenbedarf von ca. 3,9 ha
in den nächsten 15 Jahren. Berechnet man die hinzukommenden Erwerbstätigen des
Gewerbegebiets Schammach II hinzu, ergibt sich ein potentieller
Gewerbeflächenbedarf von 4,6 ha in den
nächsten 15 Jahren. In diesen Werten sind sowohl Verlagerungs- als auch
Neuansiedlungsquoten einberechnet.
Insgesamt sind die
Werte in ihrer Ausgangslage sehr gering, da die Entwicklung in der Vergangenheit bezüglich der Ausweisung von
Gewerbeflächen und Ansiedlung von Unternehmen auch sehr verhalten war. Würde sich der Standort also in dem gleichen
Stil wie in den letzten Jahren entwickeln, wären größere Flächen nicht
notwendig. Aufgrund der vorteilhaften Lage in der direkten Umgebung von München
bestehen jedoch größere Potentiale,
weitere Unternehmen anzusiedeln, was im Sinne eines Ausbaus der
Gewerbesteuereinnahmen und der Einrichtung weiterer Arbeitsplätze von großem
Vorteil für die Stadt wäre. Es ist daher empfehlenswert, weitere Gewerbeflächen
zur Verfügung zu stellen und eine entsprechende offensive Ansiedlungspolitik
für Unternehmen zu betreiben.
Die Karte zeigt
darüber hinaus Prüfflächen, die für eine weitere gewerbliche Flächennutzung zu
überprüfen sind. Hierzu gehören Flächen östlich der S-Bahn-Linie, die sich nach
Norden bis an die B 304 erstrecken könnten. Hier würden Flächen entstehen
können. Weitere Prüfflächen für eine gewerbliche Nutzung liegen östlich und
westlich der Staatsstraße 2080. Auch hier könnte eine gewerbliche Nutzung
angedacht werden, die eine direkte und unkomplizierte Verkehrsanbindung
aufweisen könnte. Zu überprüfen wäre hier auf jeden Fall, welche rechtliche
Bindung und Relevanz das hier „ausgewiesene“ Hochwasserschutzgebiet hat.
Dadurch könnte in
einer schrittweisen Entwicklung ein gut geplantes, modernes Gewerbegebiet
entstehen, das sowohl modernen Ansprüchen von Forschung und Entwicklung als
auch ökologischen Vorstellungen entsprechen kann.
Eine aktive
Wirtschaftsförderung mit einem entsprechenden Gewerbeentwicklungskonzept könnte
hier eine erfolgreiche Ansiedlungs- und Bleibeperspektive für Unternehmen
schaffen. In Frage kämen hier insbesondere Unternehmen des produzierenden bzw.
verarbeitenden Gewerbes und Dienstleistungsbetriebe beispielsweise der
Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Forschungsinstitutionen zur
künstlichen Intelligenz (KI).
In jedem Fall ist
die Erschließung neuer Gewerbeflächen eine
wichtige Aufgabe der künftigen Gemeindeentwicklung, da bei dauerhaft
geringer Flächenverfügbarkeit die Gefahr besteht, alteingesessene Betriebe zu
verlieren, wenn diesen perspektivisch keine geeigneten Erweiterungsflächen für
eine mögliche Expansion angeboten werden können.
In der Abbildung
sind mehrere Prüfflächen
festgehalten, die im Projektverlauf als mögliche Flächen für eine zukünftige
Gewerbeentwicklung diskutiert wurden. Die Gesamtfläche der Prüfflächen
übersteigt zusammen mit der zur Hälfte angesetzten Fläche der vorgesehenen
Mischgebiete deutlich den prognostizierten Bedarf an Gewerbeflächen. Die
Eignung der Standortqualitäten und Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen
ist im Rahmen eines gesonderten Gewerbeflächenkonzepts im Detail zu
untersuchen. Dabei sind insbesondere auch die Belange Hochwasserschutz,
Naturschutz, Lärmschutz und Erfüllung des Anbindungsgebots zu untersuchen.
Im Rahmen der weiteren
Beratung wurde vom Ersten Bürgermeister und vom Vertreter der Bauverwaltung
ausgeführt, dass seitens der Bauverwaltung - außerhalb der öffentlichen
Wahrnehmung - derzeit an verschiedenen Gewerbeflächenentwicklungen gearbeitet
wird. Hingewiesen wurde, dass noch nicht alle Flächen im Gewerbegebiet Schmmach
II veräußert wurden. Die Betreuung der Kaufinteressenten erfolgt dabei aktuell
durch die Wirtschaftsförderung.
Des Weiteren wurde
in Erinnerung gebracht, dass seit Februar 2020 die Entwicklung der Flächen
südlich des Gewerbegebietes „Nördliche Münchener Straße“ vorbereitet wird. Dort
wurde eine vormals geplante Tankstellenansiedlung dann aber – in dieser
Vorgehensweise durchaus überraschend – allein schon aufgrund der
Anwohnerbeschwerden nicht weiter behandelt. Ohne inhaltliche Auseinandersetzung
wurde dort den Anwohnerbeschwerden Rechnung getragen. In der Folge wurden dann
sogar Stimmen laut, diese Gewerbeflächen (Flächennutzungsplan) in
Wohnbauflächen „umzuwidmen“. Der Stadtrat hat sich dann aber im September 2020
dazu bekannt, dass die wenigen Gewerbeflächenpotentiale für diesen Zweck
uneingeschränkt erhalten werden müssen. In der Folge wurde dann auch das
Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung einer Gewerbefläche als
Angebotsbebauungsplan für diese Grundstücke südlich des Netto-Marktes
eingeleitet (ca. 0,4 ha).
Es gibt dort auch
nachhaltige Bestrebungen über eine Ausweitung des Gewerbegebietes auf der
Ostseite der Münchener Straße. Dort wird seit ca. 20 Jahren mit den
verschiedenen Eigentümern diese Möglichkeit vorverhandelt. Zuletzt hat diese
Standortentwicklung wieder Aktualität erhalten durch die auch vom Landkreis
Ebersberg unterstützte Ansiedlung einer Wasserstoff-Tankstelle auf der dortigen
Fläche (Nördliche Münchener Straße – Ostseite). Hinzu kommen auch die dortigen
Anschlussflächen, über die bereits (vgl. oben) seit vielen Jahren die
Flächenverfügbarkeiten mit den Eigentümern bzw. deren Rechtsanwälten
vorbesprochen werden. Angemerkt wurde die dortige Ausweisung von Gewerbeflächen
schon im Jahr 2013, unter anderem für einen Baumarkt. Die dortigen Flächen
weisen eine Größe von Brutto ca. 4 ha auf.
Seitens der
Bauverwaltung wurde auch in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass sich
die dortigen Flächen, wie sie sich dann bis zur B 304 nach Norden erstrecken
und durch die Bahnlinie (Wasserburg) im Osten und die Waldflächen im Westen
(und die dortige Tennishalle) abgegrenzt werden, nach Einschätzung der
Bauverwaltung als einziger Standort für eine großflächige Ausweisung von
zusammenhängenden Gewerbeflächen eignen. Dort wären sie auch mit der B 304 als
der einzigen überregionalen Straße ideal an das Verkehrsnetz angebunden.
Außerdem könnte sogar die Möglichkeit genutzt werden, dann einen Bahnhaltepunkt
dort anzubieten. Vor teilweise auch vom ISEK beförderten Überlegungen einer
Vielzahlt an (kleineren) Gewerbestandorten und deren Lage jeweils vorgelagert
zum Ort Grafing ist städtebaulich nur zu warnen. Neben Schammach sollten
deshalb gewerbliche Siedlungsentwicklungen nur an Bereichen angestrebt werden,
die bereits durch bestehende Gewerbestandorte vorbelastet sind: An der
Aiblinger Straße (Haidling) und eben an der nördlichen Münchener Straße mit den
dortigen langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und der besonderen Lagegunst.
Gerade die Flächen
an der Ostumfahrung, die mitunter in diesem Zusammenhang immer wieder
hartnäckig ins Gespräch gebracht werden durch den Bau der Nördlichen
Sportstättenanbindung, wurden seitens der Bauverwaltung für diesen Zweck als
ungeeignet angesehen. Soweit selbst im ISEK im weiteren Bereich dort
gewerbliche Prüfflächen aufzeigt werden, sind diese Überlegungen seitens der
Bauverwaltung nicht mehr nachzuvollziehen. Welche Motive auch immer der Grund
für diese Darstellungsinhalte und Standortvorschläge waren: für die
Bauverwaltung sind diese Flächen schon allein aus städtebaulicher Sicht völlig
ungeeignet.
Vorprüfungen von
Gewerbeflächenausweisungen sind seit 2 Jahren für die Flächen westlich des
“Gewerbegebietes Haidling“ im Gange. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 749 (1,4 ha)
sollte dort eine Verlagerung des EDEKA-Marktes erfolgen. Aufgrund der fehlenden
Übereinstimmung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes für großflächige
Einzelhandelsbetriebe (sog. Integrationsgebot) ist diese Überlegung damit jetzt
endgültig als gescheitert anzusehen. Die Gespräche mit der höheren und der
obersten Landesplanungsbehörde sind ergebnislos geblieben.
In der Folge kann
dort eine allgemeine Gewerbeflächenausweisung überlegt werden.
Aufgrund des
räumlichen Zusammenhangs wurde auch die Erweiterung des Gewerbegebietes
Haidling nach Süden in Erinnerung gebracht. Dort wurde gegen sehr erheblichen
Widerstand die Fläche südlich des Grafenweges als Gewerbegebiet festgesetzt
(0,19 ha).
Auch für Haidling
Dorf wurde bereits der Flächennutzungsplan geändert für die Ausweisung von
Gewerbeflächen für die Vergrößerung des dortigen Bauunternehmens. Vorgesehen
ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) für eine
Fläche von ca. 0,5 ha.
Vom Vertreter der
Verwaltung wurde auch darauf verwiesen, dass im Geltungsbereich des
Gewerbegebietes Schammach noch 3 Hektar festgesetzte Gewerbeflächen existieren,
die nicht im Eigentum der Stadt Grafing b.M. stehen. Die Teilfläche von ca. 1
ha in der südlich vorgelagerten Rodungsinsel ist noch nicht einmal erschlossen.
Auch im 1. Bauabschnitt des Gewerbegebietes Schammach ist eine Fläche von ca. 1
ha noch unbebaut.
Nach der
Bedarfserhebung des ISEK liegt der Bedarf für Grafing in den nächsten 15 Jahren
bei 4,6 ha. Diese Flächen können damit allein schon fast durch die bereits
festgesetzten aber noch ungenutzten Gewerbeflächen abgedeckt werden. Die
besondere Dringlichkeit der Ausweisung von Gewerbeflächen ist deshalb nicht
uneingeschränkt zu bestätigen.
Vom Ersten
Bürgermeister wurde dargelegt, dass im ISEK sog. Prüfflächen für
Gewerbeansiedlungen von mehr als 50 ha enthalten sind. Dazu kommen noch
Mischflächen, auf denen auch in gewissem Umfang Gewerbeansiedlungen möglich
sind. Wenn sich von den aufgelisteten Flächen auch nur ¼ verwirklichen lässt,
wären diese mit 12,5 ha bei weitem mehr als der Bedarf für die nächsten 15
Jahre. Aus diesem Grund scheint die Entwicklung in Grafing, auch wenn diese
Entwicklung durch die umliegenden Landschaftsschutzgebiete im Süden und die
landwirtschaftlichen Vorrangflächen im Norden und Westen eingeschränkt ist,
insgesamt als gesichert anzusehen.
Für die Stadt
Grafing ist die Verwirklichung weiterer Gewerbeflächen essentiell, weil nur so
die Infrastruktur und die wachsenden Aufgaben der Stadt in Zukunft finanzierbar
sind. Deswegen muss es Ziel sein, weiter Gewerbeflächen für zukunftsfähiges und
flächensparendes Gewerbe zu akquirieren, so der Erste Bürgermeister. In diesem
Zusammenhang wurde auch die Förderung eines „Gründerzentrums am Marktplatz“ angesprochen.
Damit möchte man zusätzliche Gewerbeansiedlungen von Startups forcieren, wobei
diese Startups möglichst kurze Zeit in den Räumen des Gründerzentrums bleiben
sollen. Die nächste Aufgabe für die Stadt wird sein, für diese jungen
Unternehmen Flächen für die weitere Entwicklung außerhalb des Gründerzentrums
zur Verfügung zu stellen. Dafür sind weitere Gewerbeflächen unabdingbar, weil
man sonst die Startups wieder aus Grafing vertreiben würde. Das wäre
kontraproduktiv.
In der
anschließenden ausführlichen Diskussion wurde
der Antrag positiv beurteilt. Arbeitnehmer, die nicht pendeln müssen, seien gut
für den Klimaschutz. Der Sitzungsleiter betonte, dass sich die Stadt an vielen
Stellen darum bemüht, das Gewerbe voranzutreiben. Es wurde anerkannt, dass es
sowohl im Gewerbegebiet Schammach I als auch in Schammach II noch freie Flächen
gibt.
Von einem
Ausschussmitglied wurde die Meinung vertreten, dass die Gewerbesteuereinnahmen
der Stadt zwar erhöht werden sollten, in Gewerbeflächen jedoch auch viel
investiert werden muss. Laut dem Antrag sollen wegen dem erhöhten Zuzug
Arbeitsplätze geschaffen werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass Neubürger
einen gut bezahlten Arbeitsplatz in München haben. Im Gewerbegebiet Schammach
II wurde zudem Gewerbe aus Grafing angesiedelt. Der dadurch im Stadtgebiet
freigewordene Platz wurde anschließend für eine Wohnbebauung genutzt. Eine
solche Vorgehensweise bringe der Stadt Grafing in Bezug auf die
Gewerbesteuereinnahmen nichts. Da die Stadt jedoch noch freie Flächen hat, gebe
es keinen Druck nun neue Gewerbeflächen auszuweisen. Darüber hinaus sollte die
positive heterogene Struktur mit einem Nebeneinander von Wohnflächen und
Gewerbe erhalten bleiben.
Der Sitzungsleiter
erläuterte, dass Grafinger Gewerbetreibende vor allem wegen einer
Weiterentwicklung und mangels Entwicklungsmöglichkeiten an den beengten
innerörtlichen Standorten in das Gewerbegebiet umgezogen sind. Ohne ein Angebot
an örtlichen gewerblichen Bauflächen wären diese Betriebe wohl abgewandert und
Grafing hätte die Arbeitsplätze und die Wirtschaftskraft dieser Betriebe
verloren. Das sollte bei der teilweise kritisch beurteilten Ansiedlungspolitik
im Gewerbegebiet Schammach nicht vergessen werden. Die Schaffung von Umsiedlungsmöglichkeiten
von örtlichen Betrieben, um diese in Grafing zu behalten, ist eine Kernaufgabe
der örtlichen Wirtschaftspolitik. In diesem Zusammenhang bietet die Fa. CADFEM
ein anschauliches Beispiel. Mit hohem Engagement und eben einer bereits
vorgehaltenen Ansiedlungsfläche (Gewerbegebiet Alt) ist es gelungen, die Firma
Cadfem am Standort Grafing zu halten und eine geplante Abwanderung zu
verhindern. Es wurde auch zu bedenken gegeben, dass die Ausweisung von
Gewerbeflächen eine lange Vorbereitungszeit benötigt. Die Entwicklung von
Gewerbeflächen ist und bleibt eine Daueraufgabe für die Verwaltung.
In einem
Redebeitrag wurde vorgeschlagen, eine Klausur des Stadtrates durchzuführen, bei
der überlegt wird, welche Flächen für Gewerbe geeignet sind. Zudem sollten
Kriterien festgelegt werden, damit geeignetes Gewerbe angesiedelt werden kann.
Dieser Vorschlag wurde vom Gremium befürwortet. In Bezug auf die Gewerbeflächen
sollte es einen transparenten und regelmäßigen Austausch geben. Auch für eine
Fortschreitung des ISEK sei eine Klausur wichtig.
Ein
Ausschussmitglied wies darauf hin, dass auch die Klimaschutzgesetze des Bundes
das Handeln der Stadt mehr bestimmten sollten. Gewerbegebiete auf einer grünen
Wiese auszuweisen sei damit nicht vereinbar. Vor allem nicht, solange noch
freie Flächen verfügbar sind. In Grafing bieten viele Flächen das nötige
Potential für Gewerbe. Für Gewerbeflächen sei vor allem eine gute Anbindung an
den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Die vorhandenen Flächen sollten konsequent
ausgenutzt werden. Die Stadt sollte ein flächensparendes, zukunftsfähiges
Gewerbe bevorzugen. So sollte sich beispielsweise keine Tankstelle in der
Münchener Straße ansiedeln, da dies ein aussterbendes Gewerbe ist.
Der Sitzungsleiter
führte aus, dass es in Bezug auf das ISEK einen Plan für die kommenden zehn
Jahre gibt. Im vergangenen Jahr wurde zudem sehr viel für einen besseren
Klimaschutz beschlossen. Die Ansiedelung von Gewerbe ohne Zukunftsperspektive
und eine weitere Versiegelung sollte vermieden werden. Der Parkplatz in Grafing
Bahnhof steht für eine Gewerbeansiedelung jedoch nicht zur Verfügung, da er als
Parkplatz für die kommende Berufsschule angedacht ist.
Vom Antragsteller
wurde vorgebracht, dass der Antrag ein Prüfauftrag ist, um die vorhandenen
Flächen zu überprüfen und anschließend im Stadtrat zu diskutieren. Der Antrag
zielt nicht auf eine weitere Flächenversiegelung, sondern auf eine Ausschöpfung
der bereits vorhandenen Flächen. Auch wurde vom Antragsteller in Abrede
gestellt, dass die Flächen an der Ostumfahrung bevorzugt für eine
Gewerbeansiedlung angesehen werden. Der Pressetermin mit der dortigen
Fotoaufnahme war symbolisch anzusehen und war nicht auf den dortigen Standort
bezogen.
Aus der Mitte des
Gremiums wurde abschließend vorgeschlagen, die Veranstaltung einer Klausur mit
in den Beschluss aufzunehmen.
Nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion beschloss der Bau- und
Werkausschuss einstimmig, dass die Stadtverwaltung weiter die Bemühungen um
potentielle Gewerbeflächen vorantreibt. Auf der Basis der Vorauswahl des ISEK
sollen diese in einer Klausur des Stadtrates diskutiert werden, um dort über
zukünftige Gewerbeflächen zu beraten. Damit sollen die Weichen für die dann
nötigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne gestellt werden.