Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.12.2020 BWA/005/2020 |
Vorlage: | FB 3/084/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage öffentlich 122 KB |
Der Bauantrag wurde vom Vertreter der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Antragsgegenstand ist die nachträgliche Genehmigung der in der Vergangenheit nach Aufgabe der vormalig dort betriebenen Gerberei aufgenommenen Nutzungen. Beantragt wird damit entsprechend der aktuellen Zweckbestimmung die Nutzungsänderung in eine Praxis, zwei Büros und zwei Wohneinheiten.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet; die Umgebung ist durchgehend durch gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und (überwiegend) durch Wohnnutzungen in den Obergeschossen geprägt. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m § 6 BauNVO.
Nach § 6 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und § 13 BauNVO sind die ausgeübten Nutzungsarten dort allgemein zulässig.
Die beantragten Nutzungsänderungen sind somit zulässig.
Hinweis:
Für die historische Nutzung als Wohn- und Geschäftshaus liegen keine Baugenehmigungen vor. Unter anderem war eine Gerberei darin untergebracht. Für die Feststellung der zulässigerweise ausgeübten Nutzung wird auf frühere Baugenehmigungen aus den Jahren 1916, 1920, 1944 und 1947 zurückgegriffen, aus denen sich Angaben über die damals tatsächlich ausgeübte Nutzung entnehmen lassen. Der letzte Genehmigungsstand lässt sich aus einer Genehmigung aus dem Jahr 1944 rekonstruieren. Für die Nutzungen im Dachgeschoss liegen keine Unterlagen vor. Aufgrund der historischen Archivdaten können die vom Antragsteller gemachten Angaben bestätigt werden.
Altbestand
(Bestandsschutz):
Laden EG: 24,21 m² (Büro und Lager sind nicht als Hauptnutzfläche
anrechenbar) – 1 Stpl./40 m² (mind. 2 Stpl.) 2,00 Stpl.
Gerberei + Schneiderei EG, OG, DG1 + DG2: (Handwerksbetriebe)
256,50 m² - 1 Stpl./70 m² Nutzfläche 3,66 Stpl.
1 Whg. über100 m² 2,00 Stpl.
4 Whg. unter 100 m² - je 1,5 Stpl. 6,00 Stpl.
Summe 13,66 Stpl. gerundet 14,00 Stpl.
Fahrradstellplätze:
Laden: 1 FStpl./90 m² 0,27 FStpl.
Handwerksbetriebe 1 FStpl./140 m² 1,83 FStpl.
Wohnungen 1 FStpl./40 m² (495,74
m²) 12,39 FStpl.
Summe 14,49 FStpl. – gerundet 15,00 FStpl.
Neuantrag:
EG: 1 Praxis 149,34 m² HNF – 1 Stpl./30 m² 4,98 Stpl.
OG: Büros 193,16 m² HNF – 1 Stpl./40 m² 4,83 Stpl.
DG 1 + 2: 1 Whg. über 100 m² 2,00 Stpl.
1
Whg. unter 100 m² 1,50 Stpl.
Summe 13,31 Stpl. – gerundet 14,00 Stpl.
Fahrradstellplätze:
Praxis - 149,34 m² / 1 FStpl./90 m² 1,66 FStpl.
Büros - 193,16 m² / 1 FStpl./120 m² 1,61 FStpl.
2 Wohnungen bei MFH – kein Bedarf 0,00
FStpl.
Summe 3,27 FStpl. gerundet 4,00 FStpl.
Sowohl die Fahrradstellplätze als auch die Kfz-Stellplätze sind über den Bestandsschutz nachgewiesen.
Nach Vorstellung der
geplanten Baumaßnahme beschloss der Bau- und Werkausschuss einstimmig, dem
Bauantrag zur Nutzungsänderung einer ehemaligen Gerberei mit Laden, Schneiderei
und Wohnnutzung in eine Praxis, zwei Büros und zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück
Fl.Nr. 96/0 der Gemarkung Grafing (Griesstraße 22) das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.