Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.12.2020 BWA/005/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung weggefallen sind, wurden vom Ersten Bürgermeister folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO).
2. Sitzung des
Bau- und Werkausschusses vom 28.07.2020
TOP 10
Vollzug
der Wassergesetze und der Baugesetze;
Gewässerrenaturierung
des Wieshamer Baches nördlich von Wiesham, Errichtung eines Gehweges mit
Rückwand (Gartenmauer) und Auffüllung eines Grundstücks;
Vergabe
zur Errichtung Rückwand (Gartenmauer)
Der Bau- und Werkausschuss billigte und beschloss nach Sachvortrag und
Diskussion die vorgestellten Nachtragskosten in Höhe von 30.733,99 EUR brutto
(inkl. 19% MwSt.) und der damit verbundenen Auftragssumme in Höhe von
2.706.556,45 EUR brutto für die Firma Zosseder aus Eiselfing für die Errichtung
der Gartenmauer als Hochwasserschutz entlang der Fl.Nr. 876 Gemarkung
Nettelkofen.
TOP 11
Grundstücksangelegenheiten;
Veräußerung der künftigen Bauflächen für die Berufsschule an den Landkreis
Ebersberg mit Kostenregelung über die Erschließung;
Dienstbarkeit
für die Änderung der Grundstückszufahrt für das Anwesen Am Oberholz 1;
Genehmigung
der Urkunde URNr. A897/2020 vom 08.07.2020, Notariat Griebel
Nach Sachvortrag und Diskussion hat der Bau- und Werkausschuss Kenntnis vom
Inhalt der Urkunde URNr. A897/2020 vom 08.07.2020 des Notars Tobias Aigner in
Ebersberg genommen und alle dort abgegebenen Erklärungen unbedingt und
vorbehaltslos genehmigt.
TOP 12
Grundstücksangelegenheiten;
Grundstückskauf Fl.Nr. 234/2 und Teilflächen aus Fl.Nrn. 233, 234 und 236 der
Gemarkung Nettelkofen für den Bau einer Berufsschule in Grafing-Bahnhof;
Messungsanerkennung
und Auflassung (mit Vollzugsvorbehalt);
Genehmigung
der Notarurkunde vom 16.07.2020 des Notars Hubert Frauhammer, Ebersberg
Nach Sachvortrag empfahl der Bau- und Werkausschuss dem Stadtrat folgendes
zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat genehmigt alle in der Urkunde URNr. F0970/2020 vom 16.07.2020
des Notars Hubert Frauhammer in Ebersberg abgegebenen Erklärungen unbedingt und
vorbehaltslos.
TOP 13
Grundstücksangelegenheiten;
Veräußerung der Grundstücke Fl.Nrn. 234/2, 233/6, 234/9 und 236 der Gemarkung
Nettelkofen an den Landkreis Ebersberg;
Genehmigung
des Kaufvertrages vom 16.07.2020 des Notars Hubert Frauhammer in Ebersberg
Nach Sachvortrag und Diskussion beschloss der Bau- und Werkausschuss, dem
Stadtrat nachfolgendes zu empfehlen:
Der Stadtrat der
Stadt Grafing b.M. hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Hubert Frauhammer in
Ebersberg vom 16.07.2020, URNr. F 971/2020, genaue Kenntnis und genehmigt
unwiderruflich und vorbehaltlos deren ganzen Inhalt.
Der Erste
Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle Erklärungen zur Durchführung
und zum Vollzug des Vertrages abzugeben.
TOP 14
Grundstücksangelegenheiten;
Flächenbevorratung für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen oder
Ersatzlandbeschaffung;
Erwerb
der Grundstücke Fl.Nrn. 855 und 863 der Gemarkung Elkofen;
Genehmigung
des Kaufvertrages vom 14.07.2020 des Notars Hubert Frauhammer in Ebersberg
Der Bau- und Werkausschuss ist gemäß § 8 Abs. 1
Nr. 3 Buchstabe f der Geschäftsordnung der Stadt Grafing b.M. als
beschließender Ausschuss gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zuständig für
Grundstückskaufverträge bis zu einer Wertgrenze von 500.000,-- EUR.
Nach Sachvortrag und Diskussion hat der Bau- und
Werkausschuss vom Inhalt der Urkunde des Notars Hubert Frauhammer in Ebersberg
vom 14.07.2020, URNr. F956/2020, genaue Kenntnis genommen und unwiderruflich
und vorbehaltlos deren ganzen Inhalt genehmigt.