Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.07.2020 StR/003/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Sitzungsleiter erläuterte die folgende, am 2.07.2020 zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage und gab zu Beginn bekannt, dass der Antrag bei Vorliegen der Beschlussvorlage vom Antragsteller wieder zurückgezogen wurde. Die Stadt wird sich allerdings nach umweltfreundlicheren Alternativen zum bisher verwendeten Thermopapier erkundigen.
Mit Schreiben vom 23.06.2020 stellte das Mitglied des Stadtrates, Herr Claus Eimer, folgenden Antrag:
Alle Parkscheinautomaten im Stadtgebiet mit einer Höchstparkzeit von 30
Minuten sollen baldmöglichst abgebaut werden und durch eine Parkregelung mit
Parkscheibe bei einer Höchstparkdauer von 15 Minuten versehen werden.
Kontrollen zur Einhaltung (inkl. gebührenpflichtiger Verwarnung bei
Missachtung) sollen natürlich weiterhin erfolgen.
Gemäß geltender Parkgebührenverordnung vom 11.04.2018 weisen die öffentlichen und gebührenpflichtigen Parkplätze am Marktplatz eine Höchstparkdauer von 30 Minuten auf.
Am Marktplatz befinden sich 32 öffentliche Parkplätze. Die Höchstparkdauer wurde im Jahr 2018 auf 30 Minuten zuzüglich 10 Minuten kostenfrei festgesetzt.
Im Jahr 2019 wurden für diese Parkplätze Gebühren in Höhe von 19.626,80 EUR eingenommen. Im Vergleich zu den Einnahmen für alle gebührenpflichtigen Parkplätze im Stadtbereich (61.319,41 EUR) entspricht dies 32 Prozent.
Jährlich fallen für die Parkscheinautomaten folgende Kosten an:
Wartungskosten |
550,00 EUR |
Kosten für
Papierrollen |
835,00 EUR |
Kalk.
Personalkosten |
753,00 EUR |
Gesamt |
2.138,00 EUR |
Der Reinerlös an den Gebühren für die Parkplätze am Marktplatz belief sich im Jahr 2019 somit auf 17.488,80 EUR.
Diese Einnahmenbeschaffung ist für die Aufgabenerfüllung der Stadt nach Art. 62 Abs. 2 GO unbedingt notwendig. Zudem soll die Attraktivität der Parkplätze im Marktplatzbereich durch die Gebührenerhebung im Vergleich zu den Parkplätzen beispielsweise in der Rotter Straße niedrig gehalten werden. Auch sieht die Stabstelle Wirtschaftsförderung der Stadt die Herabsetzung der Höchstparkdauer kritisch. Eine eintretende Unzufriedenheit der Geschäftspersonen am Marktplatz wäre zu erwarten.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, dem eingereichten Antrag nicht stattzugeben und die Parkgebührenverordnung nicht zu ändern.
In der anschließenden Diskussion erläuterte der Antragsteller, dass er von der Kostenbilanz im positiven Sinn überrascht gewesen sei, weshalb er den Antrag zurückgezogen habe. Es gebe jedoch bessere Varianten, beispielsweise die Bezahlung mit dem Smartphone.
Eine Stadträtin betonte, dass es sehr gut wäre, wenn auf Papier verzichtet werden könnte. Sie bat die Verwaltung zudem darum, zu prüfen, ob das Thermopapier auch Farbentwicklerfrei sei. Ein Anzeichen für die Verwendung von Farbentwickler sei meistens ein leicht bläuliches Papier.
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.