Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.09.2020 StR/004/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung weggefallen sind, wurden vom Ersten Bürgermeister folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO):
1. nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, 12.05.2020
TOP 10
Vollzug
des KWBG;
Festsetzung
der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters
gem.
Art 46 KWBG
Nach Sachvortrag beschloss der Stadtrat einstimmig, die
Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters der Stadt Grafing gem.
Art. 46 KWBG auf den Betrag von monatlich 500 EUR festzusetzen.
TOP 11
Vollzug
des KWBG;
Festsetzung
der Entschädigung nach Art 53 Abs.4, 54 KWBG für den Zweiten Bürgermeister
Nach Sachvortrag beschloss der Stadtrat einstimmig, die monatliche Pauschalentschädigung
des Zweiten Bürgermeisters auf 425 EUR festzulegen.
Dieser Betrag nimmt zum analogen Prozentsatz an der Besoldungserhöhung für
die Berufsbeamten teil.
Die Zeitaufwandsentschädigung wird auf 31,25 EUR pro vertretener Stunde
festgelegt, jede angefangene Stunde wird auf eine volle Stunde aufgerundet.
Zusatzregelung:
Für den Fall einer etwaigen länger als 4 Wochen andauernden Abwesenheit des
Ersten Bürgermeisters wird die Zeitaufwandsentschädigung auf 35 EUR/Stunde
erhöht.
TOP 12
Vollzug
des KWBG;
Festsetzung
der Entschädigung nach Art. 53 Abs. 4, 54 KWBG für den Dritten Bürgermeister
Nach Sachvortrag beschloss der Stadtrat einstimmig, die monatliche
Pauschalentschädigung der Dritten Bürgermeisterin auf 250 EUR festzulegen.
Dieser Betrag nimmt zum analogen Prozentsatz an der Besoldungserhöhung für
die Berufsbeamten teil.
Die Zeitaufwandsentschädigung wird auf 31,25 EUR pro vertretener Stunde
festgelegt, jede angefangene Stunde wird auf eine volle Stunde aufgerundet.
Zusatzregelung: Für den Fall einer etwaigen länger als 4 Wochen andauernden
Abwesenheit des Ersten Bürgermeisters wird die Zeitaufwandsentschädigung auf 35
EUR/Stunde erhöht.
2. nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, 26.05.2020
TOP 18
Stadtwerke Grafing / Stadt Grafing.;
Zeitvertrag 2020-2023, Tiefbau - Wasser, Abwasser, Straßenbau;
Vergabe von Bauleistungen aus den Bereichen allgemeiner Tiefbau und Straßenunterhalt sowie Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten
Der Stadtrat nahm die Kostenerhöhung des Auftragsvolumens zum Kostenrahmen zur Kenntnis und billigte diesen. Ferner beschloss der Stadtrat einstimmig, den Rahmenauftrag (Zeitvertrag) für die Leistungen aus den Bereichen allgemeiner Tiefbau und Straßenunterhalt der Stadt Grafing b.M., sowie Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten der Stadtwerke Grafing mit einer Laufzeit von 4 Jahren, gemäß Angebot vom 28.04.2020 in Höhe von 1.880.129,55 EUR brutto, an die Firma Rieder GmbH aus Schönau zu vergeben.
Anwesend 22
Der Stadtrat Max Emanuel Graf von Rechberg ist erschienen.