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Sitzung: | 23.06.2020 BWA/001/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nach einleitenden Worten
erteilte der Sitzungsleiter dem Vertreter der Verwaltung das Wort. Dieser
erläuterte die folgende, am 15.06.2020 zur Verfügung gestellte
Beschlussvorlage.
Chronologie vorangegangener Beschlüsse
Bereits am
10.07.2012 hat der Stadtrat den Bedarf für die Errichtung zusätzlicher
Kindertageseinrichtungen festgestellt. Nach einer vergleichenden
Standortuntersuchung wurde beschlossen, den Neubau eines Kinderhorts bzw.
sonstiger bedarfsnotwendiger Kindertageseinrichtungen (Kinderzentrum) auf dem
städtischen Grundstück Fl.Nr. 200/22 der Gemarkung Öxing planerisch
vorzubereiten.
Im
Bebauungsplanverfahren (Billigungsbeschluss am 26.09.2017) wurde das
Planungsziel um die Möglichkeit erweitert, auf dem Gelände ergänzend noch
Schulanlagen unterzubringen. Vorrangig sind es die Einrichtungen der
Musikschule und ggf. auch der VHS, für die ein zusätzlicher Raumbedarf besteht.
Angedacht war im Rahmen des Billigungsbeschlusses vom 26.09.2017 die
Mitbenutzung der Räume der Kindertageseinrichtung für diese Zwecke, zumindest
außerhalb der Betriebszeiten. Denkbar wären aber auch Raumeinheiten
ausschließlich für diese schulische Nutzung. Aus diesem Grunde wurde die
ursprünglich mit zwei Vollgeschossen geplante Bebauung auf max. drei mögliche
Vollgeschosse erweitert.
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses vom
14.06.2018 wurde der Bebauungsplan „Kinderzentrum Am Stadion“ in der Fassung
des Entwurfs vom 20.11.2017 unter Berücksichtigung der vorausgegangenen
(redaktionellen) Änderungen als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) und der Begründung
dazu mit 9 Ja- zu 0 Nein-Stimmen beschlossen.
Auf Grundlage einer
Objektstudie im Jahr 2018, durch die aufgezeigt wurde, welche Möglichkeiten
hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks bestehen, billigte der Stadtrat in
seiner Sitzung vom 04.12.2018 auf Empfehlung des Bau-, Werk- und
Umweltausschusses die Maßnahme „Neubau Kinderzentrum Am Stadion“ mit dem
vorgestellten Kostenrahmen (KG 200–700) in Höhe von 8,5 Mio. Euro brutto
(Maßnahmenbeschluss).
Ferner wurde die
Stadtverwaltung beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte zur europaweiten
Ausschreibung der Architektenleistung, einzuleiten. Als Ausschreibungs- und
weitere Planungsgrundlage soll die Variante 1 der vorgestellten Objektstudie
2018 verwendet werden. Weiterhin beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung,
unverzüglich eine Trägerschaft für die Einrichtung zu verpflichten.
Überblick Variante 1 der Objektstudie
Baukörper
Zugangssituation
Bereiche
→ größtmöglicher Krippengarten mit nach Süden orientierter
Außenfläche (361m²)
Geländeanpassung
Raumkonzept
Kindergarten |
356 |
m² |
Kinderkrippe |
356 |
m² |
Kinderhort |
287 |
m² |
Küche/ Funktion/ Technik |
117 |
m² |
Multifunktionale Flächen |
252 |
m² |
Nutzungsfläche 1.386 m²
VgV-Verfahren und Planungsleistungen
Das europaweite
Vergabeverfahren der Architektenleistungen wurde durchgeführt. In der Sitzung des Stadtrats vom 02.07.2019 wurde die Architektenleistung
(Objektplanung Gebäude und Innenräume), im
Rahmen des Projekts „Neubau Kinderzentrum Am Stadion“, an das Architekturbüro Meissler Architekten
aus München erteilt. Die Beauftragung weiterer Fachplanungsleistungen
erfolgte durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 30.07.2019.
Leistung |
Status |
Auftrag |
Objektplanung Gebäude/Innenräume |
beauftragt |
Meissler Architekten, München |
Vermessung |
beauftragt |
Bernhard Spötzl, Ebersberg |
Baugrundgutachter |
beauftragt |
Crystal Geotechnik, Wasserburg |
Objektplanung Freianlagen |
beauftragt |
Landschaftsarchitekt Haas |
Fachplanung HLS |
beauftragt |
IB Kinze |
Fachplanung ELT |
beauftragt |
IB Schnabl |
Fachplanung TWP |
beauftragt |
IB Westphal |
Fachplanung Brandschutz |
beauftragt |
IB Sascha Kaefer |
PrüfSV Brandschutz |
beauftragt |
IB Dr. Rainer Jaspers |
Sigeko |
beauftragt |
PuD Norbert Steinberger |
Raumakustik/ Bauakustik |
beauftragt |
SV Hoock & Partner |
EnEV Berechnung |
beauftragt |
SV Hoock & Partner |
Archäologie |
Angebote liegen vor |
Beauftragung nur im Bedarfsfall |
PrüfSV TWP |
offen |
|
Grundlagenermittlung
Im Rahmen der
Grundlagenermittlung (LP 1) mit Beteiligung der Architekten, Stadtverwaltung
und potentiellen zukünftigen Nutzern (BRK -Träger Kinderzentrum, Musikschule,
Grafinger Jugendorchester, Jugendpflege – Chaxter/ Mittagsbetreuung) wurde der
Raum- und Funktionsbedarf detailliert ermittelt.
Die daraus
resultierenden Ergebnisse, Nutzungskonzepte und Gebäudevarianten wurden dem
Bau-, Werk-und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 28.11.2019 vorgestellt und
von diesem vorberaten. Der Stadtrat entsprach in seiner Sitzung vom 03.12.2019
der Empfehlung des vorberatenden Bau-, Werk- und Umweltausschusses und
bestimmte von vier vorgestellten Varianten das Nutzungskonzept der Variante 1 „Kita entsprechend der Nutzerabstimmung, Chaxter entsprechend der Nutzerabstimmung,
Multifunktionsbereich gemäß Bedürfnissen des Jugendorchesters und weiterer
Vereine“ zur weiteren Planung und beschloss die entsprechenden
Planungsleistungen abzurufen.
Vorplanung
Auf
Grundlage der Beschlussfassung vom 03.12.2019 wurde die Vorplanung fortgeführt.
Im Zuge des Planungsprozesses wurden die nachfolgend aufgeführten Festlegungen
bzw. Änderungen erforderlich.
Wegeführung
Ein öffentlicher Fußweg zwischen der Straße Am
Stadion und der Forellenstraße soll aus folgenden Gründen nicht entstehen:
· Befürchtung, dass die Verbindung der Straßen Forellenstraße/ Am Stadion
zu einer zu starken Belastung der Forellenstraße führt (u.a. Kinder Hol- und
Bringverkehr/ Fanverkehr bei Eishockeyspielen/ Freibadbesucher)
· Keine/ geringe Rückbaukosten bei zukünftiger Erschließung des Hartplatzes
für die Erweiterung der Außenanlagen
· Geringste Errichtungskosten (Schotter/ wassergebundene Oberfläche)
· Nachrangig: geringere Verkleinerung der Außenspielfläche
Vielmehr soll eine Minimalvariante in Form einer
Verbindung des Mitarbeiterparkplatzes und des Haupteingangs erfolgen, die nur
mit einem Schlüssel zugänglich ist und somit keine öffentliche Verbindung der
beiden Straßen herstellt.
Auflösung
Sportplatztreppe
Um die im
Bebauungsplan zwingend vorgegebenen südlichen Grenzabstände einzuhalten, musste
das Gebäude entgegen der ursprünglichen Absichten nach Norden verschoben
werden.
Auszug
B-Plan (Grenzabstände)
Für das Gebäude
selbst bedeutet dies keine Veränderung. Die Außenanlagenplanung muss jedoch
angepasst werden: Da das Gebäude um ca. 1,70 m bzw. 2,00 m nach Norden rutschen
muss, soll die Treppe zum Sportgelände aufgelöst werden.
Ursprüngliche
Planung (Treppe bleibt erhalten)
Neue Planung (Treppe
wird aufgelöst)
Fassade
Im weiteren Verlauf der Vorplanung wurden die Anforderungen an die
Haustechnik, das Tragwerk, den Brandschutz, u.a. geklärt und festgelegt. Das
Gebäude soll dem Nutzungskonzept gestalterisch entsprechen und mit einer Holzfassade
und bunten Elementen versehen werden:
Ansicht Nord
Ansicht Süd
Ansicht Ost (Am Stadion)
Ansicht West (Forellenstraße)
Haustechnik
Heizung
Wärmeerzeugungsanlage
Das Kinderzentrum erhält einen Fernwärmeanschluss vom örtlichen Wärmeversorger
aus dem gegenüber dem Bauvorhaben liegenden Heizwerk.
Warmwasserbereitung
Aufgrund der geringen Anzahl an Warmwasserentnahmestellen, begrenzt auf
die WC-Kerne und Teeküchen, und um der Trinkwasserhygiene gerecht zu werden,
kommen dezentrale Warmwasserbereiter bzw. Elektro-Durchlauferhitzer zum
Einsatz.
Fußbodenheizung
Im kompletten Gebäude kommt flächig Fußbodenheizung zum Einsatz. Flure
erhalten eigene Heizkreise. Die Regelung der Fußbodenheizung ist als
eigenständige Regelung der jeweils zu versorgenden Bereiche vorgesehen, ggf.
kann die Aufschaltung auf die MSR-Technik vorgesehen werden. Die
Fußbodenheizungsverteiler sind als Kunststoffverteiler in Unterputzausführung
geplant. Die entsprechenden Aussparrungen, ggf. Stürze, sind bauseits einzuplanen.
Eine optionale Kühlung der Räume (Forderung Bauphysik) über die Fußbodenheizung
wäre damit möglich.
Enthärtungsanlage
Es wird empfohlen, zum langfristigen Schutz der Installationen eine
Enthärtungsanlage im Ionenaustauscher-Prinzip (Kalzium/Magnesiumionen gegen
Natriumionen) vorzusehen.
Trinkwasserhygiene
Um zukünftig Stagnationen im Rohrleitungssystem des Trinkwassers zu
unterbinden, werden selbstspülende Armaturen eingesetzt. Diese können so
programmiert werden, dass die Kalt- und Warmwasserleitungen spätestens alle 72
Stunden nach der letzten Benutzung automatisch geöffnet werden und somit eine
Stagnation unterbunden wird.
Lüftungszentrale
Die Unterbringung der RLT-Geräte (5 Stück) ist jeweils in Nebenräumen
der zu belüftenden Bereiche geplant. Aufgrund der Gebäudeklasse und der
Aufstellung im jeweiligen Teilbereich der Be- und Entlüftung sind keine
Lüftungszentralen notwendig. Die Anordnung der Geräte ist so gewählt, dass die
Wartung der Geräte uneingeschränkt möglich ist.
Die Wahl für den derzeitigen Planungsstand mit mehreren Lüftungsgeräten
wurde nach Abwägung verschiedener Varianten getroffen. Es wurden folgende
Varianten
untersucht:
·
Variante 1: Zentrale Versorgung über ein gemeinsames Lüftungsgerät mit
Volumenstromreglern und Anpassung an die Nutzungsbereiche, Luftverteilung über
einen Bodenkanal unter EG.
·
Variante 2: Zentrale Versorgung über ein gemeinsames Lüftungsgerät mit
Volumenstromreglern und Anpassung an die Nutzungsbereiche, Luftverteilung über
den Deckenhohlraum der Abhängdecken.
·
Variante 3: Dezentrale Versorgung über mehrere Lüftungsgeräte für die
verschiedenen Nutzungsbereiche, Luftverteilung innerhalb der zu versorgenden
Bereiche.
Ergebnis der Untersuchung war die Entscheidung für Variante 3, da die
Mehrkosten
für die Lüftung geringer sind als die Erstellkosten für den Bodenkanal.
Variante 2 ist nicht umsetzbar, weil der Platzbedarf für die Installationen
deutlich größer ist, als die max. mögliche Gebäudehöhe gemäß Bebauungsplan.
Kälteanlage
Zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes für die Gruppenräume
ist gemäß Voruntersuchung der Bauphysik entweder ein 2-facher Luftwechsel für
die Nachtlüftung oder eine passive Kühlung notwendig.
Die Lüftungsanlagen sind auf den hygienischen, personenbezogenen
Mindestluftwechsel ausgelegt, daher kann in den Gruppenräumen der geforderte
2-fache Luftwechsel für die Nachtauskühlung nicht bereitgestellt werden. Eine
Erhöhung des Luftwechsels auf einen 2-fachen Luftwechsel würde bedeuten, dass
jeder Gruppen- bzw. Mehrzweckraum mit jeweils 2.100 m³/h mehr belüftet werden
müsste. Bei 6 Gruppenräumen und 2 Mehrzweckräumen bedeutet dies eine
zusätzliche Luftmenge von insgesamt 16.800 m³/h.
Die aktuelle Planung der Lüftungsanlagen sieht für den hygienischen
Luftwechsel insgesamt 11.850 m³/h vor (Gesamtsumme von brutto 395.080,00 EUR).
Eine Vergrößerung der Lüftungsanlagen auf die geforderte Luftmenge würde eine
Verdoppelung der Kosten bedeuten, zudem sind die Platzverhältnisse für die
größeren Luftmengen nicht gegeben.
Eine passive Kühlung des Gebäudes könnte über die sowieso vorgesehene
Fußbodenheizung erfolgen. Hierzu sind kleinere Anpassungen notwendig, die
jedoch mit wenig Mehraufwand getätigt werden können. Die Kälteversorgung soll
über einen der beiden Brunnen des alten Wasserwerks in der Forellenstraße
sichergestellt werden, der in den Wintermonaten für die Kühlung der Eismaschine
genutzt wird.
Heizungsseitig entstehen Mehrkosten für die Fußbodenheizungsverteiler
(Kunststoff statt Metall), Raumregelung, Wärmetauscher für die Übergabe im
Technikraum und Umschaltventile für den Wechsel von Heiz- auf Kühlbetrieb.
Lüftungsseitig werden Mehrkosten für größere Wärmetauscher in den
Lüftungsgeräten notwendig. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob für die
Rückführung des Grundwassers in den Wasserkreislauf ein Schluckbrunnen zu
erstellen ist oder alternativ über die sowieso geplante Rigole erfolgen kann.
PV-Anlage
Es ist eine Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch auf dem Dach des
Kinderzentrums vorgesehen. Die Dachflächen geben die Möglichkeit, eine Anlage
mit 100 kWp (Einspeisung des Überschusses) zu installieren. Wirtschaftlich
betrachtet ist allerdings eine Dimensionierung auf Grundlage des
Eigenverbrauchs mit ca. 30 kWp sinnvoll.
Sicherheitstechnische Anlagen
Das Brandschutzkonzept
sieht RWA-Anlagen, SBL-Anlagen, sowie eine BMA-Anlage (Gefahrenmelde- und
Alarmanlage) vor.
Aufzugsanlage
Die Einrichtung einer Aufzugsanlage im Hinblick auf die
Essensanlieferung, sowie die Verteilung der Speisen von der im EG gelegenen Küche
in die im OG platzierten Bereiche der Kinderbetreuung (Hort) sind Anforderung
des Kindergartenträgers.
Innenraum
Im Innenraum haben
sich gegenüber der Grundlagenermittlung und des in diesem Zuge beschlossenen
Nutzungskonzeptes keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Jedoch ergaben sich im
Hinblick auf das im Zuge des Kostenrahmens aufgestellten Raum- und
Funktionsprogrammes mehr Flächen.
Kostenverfolgung
Aus dem Abschluss
der Vorplanung geht die nächste Stufe der Kostenermittlung, die
Kostenschätzung, hervor. Die Kostenverfolgung stellt sich wie folgt dar:
Hinweis: In der
Kostenschätzung (Zuschläge) sind die Kosten für den Straßenumbau
(Wendemöglichkeit mit Mittelinsel in der Straße Am Stadion) und Archäologie
entfallen. Diese waren im Kostenrahmen vom 13.11.2018 berücksichtigt. Der
Zuschlag für die Baupreisentwicklung wurden in der Kostenschätzung mit 5 v.H.
angesetzt. Somit verringert sich der Kostenansatz im Abschnitt Zuschläge um ca.
500.000,00 EUR. Die Kosten für den Straßenumbau sind in die Kostengruppe 500
integriert.
Hinweis zur Kostenschätzung:
Diese Kostenschätzung wurde methodisch wie eine
Kostenberechnung durchgeführt. Für den Leistungsbereich KG 300 sind sämtliche
Kosten über „CAD
gezogene Massen“ und
aktuelle Einheitspreise ermittelt. Dies gilt auch für die Haustechnik (KG 400).
Zu diesem Zeitpunkt sind nun die Planungsinhalte, die
im Zuge der beauftragten Vorentwurfsplanung erarbeitet wurden, in den Kosten
enthalten.
Auch wird jetzt mit diesen Kosten den speziellen
Voraussetzungen und den besonderen Projektspezifika Rechnung getragen.
Insbesondere:
-
Hanglage
-
Schmales längliches Grundstück, langer
Gebäudekörper mit hohem Hüllflächenanteil (Fassade) und langen
Versorgungswegen.
-
Große Außenanlagenflächen und teilweise in
Hanglage
-
Hoher technischer Standard (u.a.
Lüftungsanlage, PV-Anlage etc.)
Zum besseren Verständnis
hinsichtlich „Kostenvergleich Kostenrahmen – Kostenschätzung“ soll nachfolgend
die Ermittlung des Kostenrahmens erläutert werden:
Da zum Zeitpunkt
dieser Planungsphase die Leistungsmengen für die Ausführung üblicherweise noch
nicht vorliegen, wird ein "Mengengerüst" in vereinfachter Form
ermittelt (quantitative Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten,
Funktionselemente und deren Flächen). Daraus werden für die Mengen und
Bezugseinheiten einfache geometrische Größen ermittelt:
Zur Ermittlung des
Kostenrahmens nach DIN wurde die BKI Datenbank (Baukosteninformation für
Gebäude 2017) herangezogen. Hier stehen für die Ermittlung Statistische
Kostenkennwerte bezogen auf den Brutto-Rauminhalt, die
Brutto-Grundfläche und Nutzungsfläche für Neubauten zur Verfügung sowie eine prozentuale Umverteilung auf die
Kostengruppen. Für den Kostenrahmen „Kinderzentrum Am Stadion“ wurde ein Raumprogramm mit Nutzungseinheiten
aufgestellt und daraus die Bruttogrundfläche ermittelt und als Grundlage der
Kalkulation verwendet.
Die vorliegende
Kostenerhöhung um 1.6 Mio. Euro zwischen dem Kostenrahmen vom 13.11.2018 und
der Kostenschätzung vom 12.06.2020 begründet sich nachfolgend:
KG 300 - Bauwerk und
Baukonstruktion
Die Steigerung der Kosten um ca.
15 v.H. zwischen dem Kostenrahmen 2018 und der vorliegenden Kostenschätzung
2020 begründen sich zum einen in einer Erhöhung der Bruttogeschossfläche um
70m², die sich aus den Anforderungen der Nutzer ergeben haben. Zudem ist in den
Kosten zusätzlich zum Kostenrahmen auch die Mülleinhausung samt Stützwand
enthalten sowie eine Baukostensteigerung von ca. 10 v.H. innerhalb von 2
Jahren. Der durchschnittliche Baupreisanstieg gemäß Bayern-Baupreisindex 2018
bis 2020 beträgt ca. 8,3%).
Anmerkung:
Dieser Wert ist jedoch über ganz Bayern, also auch aus strukturschwachen
Regionen gebildet und repräsentiert die Boomregion Großraum München nicht
ausreichend, wie wir und auch die Fachplaner stets durch die getätigten
Submissionen der jüngeren Vergangenheit feststellen. Dies ist wichtig für das Verständnis
der KG 400.
KG 400 - Bauwerk und
technische Anlagen
Die größte Kostensteigerung mit einer Verdopplung der
angesetzten Kosten ist in den Technischen Anlagen (KG 400) zu verzeichnen.
Im Abgleich zum Kostenrahmen 2018 zzgl. anteilige
Mehrkosten (mehr BGF) lässt
sich feststellen, dass damals auf Basis von Durchschnittswerten ein
Prozentanteil von ca. 20% der KG 400 (an der KG 300+400) Bestandteil des Kostenrahmens war.
Dieser Verhältniswert liegt nun aktuell bei ca. 32% (68% KG
300). Hier spielen die Projektspezifika, insbesondere das langgestreckte
Gebäude wegen des schmalen länglichen Grundstückes und daraus resultierender
Versorgungswege eine wichtige Rolle. Aber auch der hohe technische Standard des
Projektes kommt hier zum Tragen.
Elektrotechnische Anlage
Allein die PV Anlage (zunächst Vollbelegung aller
Dachflächen für die Kosten gewünscht) schlägt mit 206.000 € brutto zu Buche. Die Aufzugsanlage war in dem vorgegebenen
Kostenrahmen nicht enthalten und wurde auf Anforderung des Kindergartenträgers
(Essensversorgung) gefordert. Die Leitungen für die Haustechnik (MSR) sowie die
Baustromversorgung war ebenfalls in dem vorgegebenen Kostenrahmen nicht
enthalten. Der anlagentechnische Brandschutz wurde in Abstimmung mit dem
Brandschutznachweisersteller auf Grund der Gebäudestruktur (bedingt durch die
Geländesituation) und der Höhenentwicklung erforderlich und war so im
Kostenrahmen nicht vorgesehen.
Heizung-, Lüftung- und Sanitäre Anlage
Aufgrund des langgestreckten Baukörpers und der Konzentration der
Sanitärflächen „in die Länge“ ist ein deutlich höherer Installationsaufwand bei
den Rohrleitungen erforderlich. Die Abwassersammelleitungen müssen unter der
Bodenplatte verlegt werden, was teurer ist als eine Verlegung in einem Keller,
zudem ist der Leitungsanteil wegen des langgestreckten Bauteils sehr hoch.
Im Gewerk Heizungsanlage gilt ebenso, dass ein Mehraufwand für den
langgestreckten Baukörper mit erhöhtem Rohrleitungsaufwand bei der Installation
einhergeht.
Beim Gewerk Lüftungsanlage wurden im Zuge der Vorplanung die Mehrkosten
von mehreren Lüftungsgeräten denen eines Bodenkanals gegenübergestellt. Da der
höhere Finanzaufwand beim Bodenkanal gelegen hat, wurde für die weitere Planung
und Kostenermittlung auf diese Variante gesetzt. Die Kühlung des Gebäudes über
den bestehenden Grundwasserbrunnen am alten Wasserwerk in der Forellenstraße
und über die Fußbodenheizung erscheint für das Gebäude eine nachhaltige
Alternative an Stelle einer aktiven Kühlung und war ebenfalls im Kostenrahmen
nicht enthalten.
Darüber hinaus sind laut Fachplaner die Preissteigerungen in
den technischen Gewerken weit höher als der durchschnittliche Preisindex.
KG 500 – Außenanlagen
In den Kosten für die Außenanlage sind die Flächen für die Außenanlage
des Kinderzentrums und den Straßenumbau, sowie die Kosten für die zusätzliche
Fläche Rückbau Treppe und Anbindung Sportanlage und die Extensive Dachbegrünung
berücksichtig. Die Kosten waren im Kostenrahmen (KG 500) vom 13.11.2018 nicht
berücksichtigt.
KG 600 – Ausstattung
Da derzeit noch keine konkreten Ausstattungsanforderungen vom
Kindergartenträger erfasst wurden, wurde die prozentuale Einschätzung im Rahmen
der Kostenschätzung noch nicht weiter differenziert.
KG 700 – Nebenkosten
Die Baunebenkosten wurden in der Ermittlung des Kostenrahmens anteilig
mit 25 v.H. der KG 300+400 kalkuliert. Die Baunebenkosten beinhalten unter
anderem die Kosten für die Planungsleistungen, SiGeKo, Kosten der
Vergabeverfahren, Bauphysik, Geotechnik, Archäologische Begleitung,
Brandschutz, allgemeine Baunebenkosten (z.B. Winterheizung) etc. Diese wurden
im Zuge der Kostenschätzung nun differenziert.
Terminplanung
Der weitere
Projektablauf stellt sich wie unten aufgeführt dar. Ob sich dieser Ablauf durch
die Auswirkungen der Corona-Pandemie wie geplant umsetzen lässt, ist zum
aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
|
Beschrieb |
Stand STR |
Stand |
1. |
Freigabe
Vorentwurf (Kostenschätzung) |
07.07.20 |
|
2. |
Freigabe Entwurf
(Kostenberechnung) |
21.07.20 |
|
3. |
Bauantrag |
17.08.20 |
|
4. |
Ausschreibungsbeginn |
19.02.21 |
|
5. |
Baubeginn |
Frühjahr 21 |
03.05.21 |
6. |
Inbetriebnahme |
Frühjahr 23 |
|
In der
anschließenden Diskussion schlug der
Sitzungsleiter vor, den Beschlussvorschlag so nicht zu billigen, da die Kosten
zu hoch sind. Man könne jetzt zögern, da es einen Puffer bei den
Kindergartenplätzen gebe. Die Situation habe sich gegenüber dem Vorjahr
gebessert.
Auch die
Ausschussmitglieder vertraten die Meinung, dass mit den Planern Gespräche
geführt werden sollten, um die Kosten zu senken. Aufgrund der derzeitigen
Situation im Zuge des Corona-Virus sollten zunächst die Pflichtaufgaben
erledigt werden, im freiwilligen Bereich sollten Sparmaßnahmen getätigt werden.
So könnte das Raumprogramm geändert werden, um Raum einzusparen. Zudem könne
man auch an der Ausstattung sparen. Vor allem die Kühlanlage sei sehr
kostenintensiv und verursache dauerhaft hohe Strom- und Wartungskosten. Die
Vertreterin der Verwaltung erläuterte, dass die Technische Ausstattung
überdacht werden kann. Auch die Reduzierung von Flächen sei möglich, allerdings
gibt es Vorgaben, beispielsweise bei der Anzahl an Sanitärräumen und den
Mindestgrößen der Räume.
Ein
Ausschussmitglied fragte, ob die multifunktionalen Räume überhaupt noch
benötigt werden. Es gäbe Ideen für ein Bürgerhaus, in dem unter anderem die Vhs
unterkommen könnte. Dadurch würden keine Insellösungen mehr benötigt werden.
Der Vertreter der Verwaltung erklärte, dass dies geprüft werden muss.
Der Sitzungsleiter
schlug daher vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ändern: Mit den
Planern sollen Gespräche geführt werden, um die Kosten auf 8 Mio. Euro zu
senken. Das Raumprogramm und die Ausstattung sollen geändert werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bau-
und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vorentwurfsplanung der Maßnahme
„Neubau Kinderzentrum Am Stadion“ mit der vorgestellten Kostenschätzung (KG
200–700) in Höhe von 10.100.000,00 EUR brutto (Maßnahmenbeschluss) zu billigen.
Weiterhin
empfiehlt der Bau- und Werkausschuss dem Stadtrat, die Verwaltung mit dem Abruf
der Stufe 2 der Planungsleistungen (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) zu
beauftragen.
Nach Sachvortrag und
Diskussion beschloss der Bau- und Werkausschuss einstimmig, die
Vorentwurfsplanung der Maßnahme „Neubau Kinderzentrum Am Stadion“ mit der
vorgestellten Kostenschätzung (KG 200–700) in Höhe von 10.100.000,00 EUR brutto (Maßnahmenbeschluss) nicht zu billigen.
Stattdessen sollen Gespräche mit den Planern geführt werden, um nach
Kosteneinsparungen zu suchen und das Raumprogramm zu ändern. Die Kosten sollen
auf 8 Mio. Euro gesenkt werden.