Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 06.05.2020 |
Sitzung: | 12.05.2020 StR/001/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Beschlussvorlage wurde am 11.05.2020 zur
Verfügung gestellt. Der Sitzungsleiter erteilte zunächst den Antragstellern das
Wort. Diese erläuterten den Sachverhalt gemeinsam mit dem Vertreter der
Verwaltung.
Die Stadträte Veronika Oswald, Johannes Oswald
und Josef Biesenberger reichten am 05.05.2020 folgenden Antrag zur Behandlung
im Stadtrat ein:
Antragstitel:
Die Stadt soll
ausgewählte städtische Einrichtungen bei Vorlage eines angemessenen Konzepts
zeitnah wiedereröffnen.
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Bauer,
sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen,
Durch die schnell
umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Monate wurden viele Grundrechte
eingeschränkt. Führende Rechtswissenschaftler aber auch Gerichte haben
mittlerweile dieses Vorgehen gebilligt, jedoch mit der Maßgabe kommentiert,
dass regelmäßig und zeitnah die Notwendigkeit der Einschränkung der Grund- und
Freiheitsrechte im Anbetracht der damit zu vermutenden Verminderung weiterer
Ansteckungsrisiken abgewogen werden muss.
Je länger die Grundrechtseinschränkung
gelten, desto kritischer müssen diese beleuchtet und in Relation zum
potentiellen Nutzen gesetzt werden. Eine dauerhafte Einschränkung der im
Grundgesetz verankerten Rechte ist nicht akzeptabel. Konkret ist in Artikel 20
GG verankert, dass die Organe der Demokratie nicht ausgehebelt werden dürfen
und jedem Bürger Widerstandsrechte zugesprochen werden, sofern keine andere
Abhilfe möglich ist.
Nachdem Bayern
keiner zentral regierter Planwirtschaft mit 2 Wochenplan unterliegt und auch
nicht anzunehmen ist, dass eine Zentralregierung die Verhältnisse hier vor Ort
so gut kennen würde wie die demokratisch gewählten Organe vor Ort, fällt es dem
Stadtrat zu, die Abwägung der Einschränkung konkret durchzuführen und die
Maßnahmen der Staatsregierung angemessen zu unterstützen, die Inhalte und Ziele
auf unseren Ort und Gegebenheiten hin angemessen zu interpretieren und diese
dann umzusetzen.
In der letzten
Stadtratssitzung vom 28.04.2020 wurde unter dem Punkt ‚Sonstiges‘
vorgeschlagen, Wege zu finden, um die städtischen Freizeiteinrichtungen
angemessen wieder zu eröffnen. Dieser Vorschlag wurde fraktionsübergreifend
positiv aufgenommen, weshalb hiermit der Antrag gestellt wird:
Für diese
Stadtratssitzung bitten wir um Abstimmung zum Thema:
Die Stadt soll
ausgewählte städtische Einrichtungen bei Vorlage eines angemessenen Konzepts
zeitnah wiedereröffnen.
Städtische
Einrichtung sind z.B. Spielplätze, Bolzplätze, städt. Museum,
Freizeiteinrichtungen, Bücherei, Freibad
Für jede Einrichtung
soll eine Wiederöffnung zeitnah ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass ein
angemessenes Konzept vorliegt. Ein Konzept soll die wichtigsten Punkte und
Fragestellungen für die konkrete Einrichtung und deren erlaubten Nutzung
enthalten, wie z.B. wie wird Kontaktreduktion ermöglicht, welches
Hygienekonzept liegt vor und welche Verhaltensregeln müssen bei der erlaubten
Nutzung beachtet werden.
Die Konzepte sollen
durch Verantwortliche aus den Sportvereinen oder - sofern zutreffend - durch
die Verantwortlichen der Stadt zeitnah erstellt werden und müssen vor der
Wiedereröffnung vorliegen.
Ein Gremium wie z.B.
der Schul-, Sport- und Sozial-Ausschuss oder eine neu zu etablierende
Task-Force soll diesem Prozess zur Seite stehen und die Konzepte und deren
Erstellung zeitnah unterstützen.
Die Stadt soll
befähigt werden mit dieser Vorarbeit die Leistungen der bayerischen
Staatsregierung weiterhin zu befördern und auf die lokalen Verhältnisse
umzusetzen. Ziel ist es die Freiheitsrechte zeitnah und verhältnismäßig
wiederherzustellen und eine kontinuierliche und verantwortliche Eröffnung der
Anlagen zu gestalten.
Der Stadtrat ist als
demokratisches Organ vor Ort dazu angehalten diese Schritte einzuleiten.
Alternativ obläge es den Freiheitsrechten und Pflichten eines jeden Bürgers
nach Art 20 GG sich individuell zur Wehr zu setzen, was unter den gegebenen
Umständen und unserer Mithilfe nicht nötig sein soll.
Folgende Leitpunkte
können z.B. Beachtung finden für die Konzepterstellung (angelehnt an das
Konzept des Deutschen Olympischen Sportbundes)
Distanzregeln einhalten
Durchschnittlicher
Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
z.B. könnte man dies
wie folgt beantworten:
Tennis: zunächst nur
Einzel spielen. Beachvolleyball 2 Spieler je Feld und Mittelbereich freihalten
- geänderte Spielregeln. Fußball: Kein klassisches Spiel, sondern nur Passen,
dribbeln, Torwartschiessen mit Abstand.
Körperkontakte müssen unterbleiben
Keine Zweikämpfe …
veränderte Regeln (siehe oben)
Mit Freiluftaktivitäten starten
Zunächst Einrichtungen wie Beachvolleyballplatz,
Schwimmbad, Skaterpark, Bikepark öffnen. Im zweiten Schritt erst in
geschlossenen Hallen (nach 2-4 Wochen)
Hygieneregeln einhalten
Die Teilnehmer sollen auf Niesetikette, Händewaschen
und angemessene Hygieneregeln hingewiesen werden.
Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Öffnung kann erst angedacht werden, sobald
Gastronomische Betriebe wieder eröffnet werden, mit analogen Schutzkonzepten.
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Keine Minivans oder Nutzung von Fahrgemeinschaften zu
Training oder Spiele (siehe dazu auch unten).
Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Kein Wettbewerb - es geht darum, Training und damit
einhergehend eine Stärkung des Immunsystems zu befördern. Das kann mit
abgewandelten Spielsystemen auch erfolgen (siehe oben).
Trainingsgruppen verkleinern
Kein normaler
Trainingsbetrieb wie bisher. Maximalanzahl muss angegeben werden. Fußball: 5
Spieler je Trainer / Übungsleiter / Spielfeld… siehe oben.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Reduzierte Teilnehmerzahl für Sporteinheiten von
Angehörigen der Risikogruppen. Diese also nicht ausschließen: z.B.
Seniorengymnastik auf dem Stadionplatz in kleineren Gruppen bei passender
Witterung.
Risiken in allen Bereichen minimieren
Ein Appel an den gesunden Menschenverstand: Wir wollen
unser Ziel erreichen, die Gesundheit zu stärken und nicht die Gesundheit zu
riskieren. Die ausgebildeten Übungsleiter, die Vereine und Verantwortlichen in
der Stadt sind dazu in der Lage im Rahmen der gegebenen Umstände konkret
abzuwägen. Missbrauch muss natürlich verhindert und ggfls. geahndet werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Alle derzeit im Stadtbereich ergriffenen Maßnahmen gehen auf die aktuell gültige Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 05. Mai 2020 zurück. Der Stadt Grafing b.München als Kommune steht hierbei keine Entscheidungsbefugnis zu. Ob bzw. wann städtische Einrichtungen wie das Freibad wieder öffnen dürfen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Durch die aktuelle Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durften Spielplätze sowie Sportanlagen für Einzelsportarten ab dem 6. Mai wieder geöffnet werden. Ebenso ist die städtische Bücherei ab dem 11. Mai wieder geöffnet.
Der Betrieb von Anlagen, welche dem Mannschaftssport dienen, ist weiterhin untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Vereinsräumlichkeiten, Veranstaltungsräumen etc. nicht erlaubt.
Ausnahmen von den getroffenen Regelungen können aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht erlassen werden.
Zahlreiche Stadträte machten in der anschließenden Diskussion deutlich, dass sie einen Leitfaden mit verbessertem Kommunikationskonzept für die Wiederöffnung der städtischen Einrichtungen wünschen. Sobald Lockerungen von Bund und Ländern beschlossen werden, sollte die Stadtverwaltung darauf reagieren können. Insbesondere die Öffnung des Freibades werde herbeigesehnt.
Die Stadtverwaltung stellt sich mit zahlreichen Konzepten täglich neu auf die Herausforderungen der Corona-Krise ein. Öffnungen sind gewünscht und werden vorbereitet, aber nur im Rahmen des Handlungsspielraums, den Bund und Länder zulassen.
Nach Sachvortrag und
Diskussion stimmte der Stadtrat gegen eine Stimme den Ausführungen der
Verwaltung zu und verwies auf die aktuell gültige Fassung der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege vom 05. Mai 2020.
Die Verwaltung wird
sich bemühen frühzeitig ein Konzept zur Öffnung der städtischen Einrichtungen
zu entwickeln.