Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.05.2020 StR/002/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Erste Bürgermeister
erläuterte die folgende, am 19.05.2020 zur Verfügung gestellte
Beschlussvorlage.
Nach § 2 Abs. 3 der bayerischen
Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG) können die Gemeinden
ihre Ersten und auch alle weiteren Bürgermeister unter erleichterten
Voraussetzungen zu Standesbeamten bestellen, soweit der Aufgabenbereich auf die
Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften
beschränkt wird.
Sie sind dann befugt, sowohl
Beurkundungen im Eheregister und Partnerschaftsregister vorzunehmen, als auch
Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der
Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene
Anschlusserklärungen zu beglaubigen und zu beurkunden.
Die bestellten Bürgermeister
sollen zeitnah eine personenstandrechtliche Kurzschulung besuchen.
Die Bestellung erlischt mit Ablauf der Amtszeit.
An den Zweiten Bürgermeister Johannes Oswald wurde im Vorfeld der Sitzung der Wunsch herangetragen, ebenfalls den Standesbeamten-Kurs zu besuchen. Herr Oswald erklärte sich dazu bereit.
In der anschließenden Beratung wurde darüber jedoch kontrovers diskutiert. In Zeiten einer angespannten Finanzlage (Corona-Krise) sollte auf zusätzliche Kosten verzichtet werden. Überdies würden zwei hauptamtliche Standesbeamte sowie der Erste Bürgermeister den Bedarf der Stadt Grafing abdecken. Auch sei der Vorbereitungsaufwand einer Hochzeit nicht zu unterschätzen. Dafür spreche allerdings, dass Johannes Oswald bei vielen jungen Grafingern sehr bekannt und geschätzt ist. Sicherlich würden sich viele junge Paare gerne von ihm trauen lassen. Bei dem Standesbeamten-Kurs handele es sich ohnehin um einen Tageskurs, für den nur geringe Kosten anfallen.
Der Zweite Bürgermeister Johannes Oswald verzichtete im Verlauf der Diskussion auf eine Abstimmung über seinen gestellten Antrag zur Bestellung als stellvertretenden Standesbeamten. Er bat das Gremium aber darum, herangetragene Wünsche künftig besser im Vorfeld mit den Fraktionen abzustimmen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Ersten Bürgermeister Christian Bauer mit Wirkung vom 01.06.2020 zum Standesbeamten zu bestellen. Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.
Anwesend 24
Die Stadträtin Roswitha Singer hat den Sitzungssaal verlassen.