Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.05.2020 StR/002/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung weggefallen sind, wurden vom Ersten Bürgermeister folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO).
62. nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, 04.06.2019
TOP 8
Feuerwehrwesen;
Beschaffung
einer neuen Drehleiter für die FFW Grafing
Der Stadtrat beschloss, das Hubrettungsfahrzeug für
die Feuerwehr Grafing nach vorliegenden Ausschreibungsergebnissen zu beschaffen
und in Auftrag zu geben.
Danach erhält die Firma Magirus GmbH aus Ulm den
Zuschlag für das Fahrgestell von Mercedes Benz zum Preis von 112.484,75 EUR
brutto und den Zuschlag für den Aufbau Hubrettungssatz zum Preis von 578.104,40
EUR brutto. Den Zuschlag Beladung erhält die Firma Stirner GmbH zu einem Preis
von 25.500,62 EUR brutto.
Im Finanzplan für das Jahr 2020 sind 700.000 EUR
eingestellt.
Die Maßnahme wird mit einem Zuschuss des Freistaates
Bayern in Höhe von 225.000 EUR gefördert. Auch diese Mittel sind im Finanzplan
für den Haushalt 2020 eingestellt.
TOP 9
Besetzung
des Marktmeisters für die Organisation und Durchführung des städtischen
Frühjahrs- und Herbstmarktes
Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss, die beiden
Bewerber, Herrn Ronny Albrecht und Herrn Rudolf Klinger, als gleichberechtigte
Marktmeister für die Organisation und Durchführung des städtischen Frühjahrs-
und Herbstmarktes zu besetzen. Die unterschiedlichen Aufgaben und das Honorar in
Höhe von 1.000 EUR pro Markt werden sich die beiden Marktmeister teilen.
64. nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, 30.07.2019
TOP 13
Gemeindliche
Trinkwasserversorgung;
Errichtung eines Trinkwasserverbundes mit der Stadt Ebersberg
für die Verbesserung der Versorgungssicherheit; Sachstandsbericht und Vorstellung der Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. KommZG)
Der Stadtrat
beschloss auf Empfehlung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses folgender
Vereinbarung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen:
1. Die Stadt Grafing
b.M. und die Stadt Ebersberg schaffen im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit
einen Trinkwasserverbund zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der jeweils
selbständigen gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen.
2. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
a) Errichtung einer Übergabestation als Gebäude mit Hochbauteil und einem
unteririschen Bauteil mit Druckregelung, Mengenmessung, Druckerhöhungsanlage
und technischen Vorkehrungen zur Verhinderung von rückfließendem oder stehendem
Wasser im Bereich Gsprait, auf Grundstück Fl.Nr. 896/2, Gemarkung Nettelkofen.
b) Errichtung einer ca. 450 m langen Wasserleitung DN 150/200 GGG ZMU von
Wiesham aus zur Übergabestation auf dem Gebiet der Stadt Grafing b. München
(Fl.Nr. 896/2, Nettelkofen) einschließlich des Anschlusses an die
Übergabestation.
c) Errichtung einer ca. 260 m langen Wasserleitung DN 150 GGG ZMU von der
Bestandsleitung in Gsprait auf Höhe der Fl.Nr. 572, Gemarkung Ebersberg
Richtung Übergabestation auf dem Gebiet der Stadt Ebersberg mit Anschluss an
die bestehende Wasserleitung auf Fl.Nr. 620, Gemarkung Ebersberg sowie eine ca.
170 m lange Verbindungsleitung DN 200 GGG ZMU zum Übergabegebäude auf dem
Gebiet der Stadt Grafing b. München einschließlich des Anschlusses an die
Übergabestation.
3.
Die für die erstmalige Errichtung und den laufenden Betrieb, der Unterhaltung
und der Erneuerung der Verbundleitung und deren Einrichtungen notwendigen
Aufgaben und Befugnisse werden im Rahmen einer Zweckvereinbarung gemäß Art. 7
Abs. 2 KommZG an die Stadt Ebersberg übertragen.
4.
Die Kosten für die Herstellung der Übergabestation einschließlich der hierfür
erforderlichen technischen Einrichtungen und einschließlich der Planungs- und
sonstigen Nebenkosten werden von der Stadt Ebersberg und der Stadt Grafing
jeweils zur Hälfte getragen. Die Kosten der Leitungsbaumaßnahmen bis zur
Übergabestation, tragen die beiden Städte für den ihnen zuzurechnenden
Leitungsabschnitt jeweils selbst.
Die
vom Stadtrat am 18.09.2018 beschlossene Kostenverteilung wird gleichzeitig
aufgehoben.
5.
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Nachgenehmigung durch den Stadtrat und
der Genehmigung nach Art. 12 KommZG mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung
entsprechend dem vorgelegten Grundlagenentwurf beauftragt.
6. Für die
abgabenrechtliche Finanzierung der Maßnahme wird angesichts des deutlich
geringeren Investitionsaufwands von der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
(Art. 5 Abs. 1 KAG) abgesehen. Die anfallenden Investitionskosten sind in die
Gesamtkalkulation (Globalkalkulation) einzustellen.
TOP 14
Anmietung eines Bungalows in
Kirchseeon, Moosacher Straße 33 zur Einrichtung einer 2-gruppigen
Kindertagesstätte;
Abschluss eines Untermietvertrags mit dem Markt Kirchseeon / Berufsförderungswerk München gemeinnützige GmbH
Der Stadtrat
beschloss, die Verwaltung mit dem Abschluss des Untermietvertrags mit dem Markt
Kirchseeon/BFW für die Anmietung eines Bungalows in Kirchseeon, Moosacher
Straße 33 zur Errichtung einer 2-gruppigen Kindertagesstätte zu
beauftragen.
TOP 15
Kindertagesstätten;
Abschluss eines Mietvertrages für die Kindertagesstätte in Grafing Bahnhof.
Der Stadtrat
beschloss, die Verwaltung mit dem Abschluss des Mietvertrags für die
Kindertagesstätte in Grafing-Bahnhof mit Frau Imhoff in Höhe von netto 3.000
EUR bzw. brutto 3.570 EUR monatlich mit noch zu beziffernden Nebenkosten zu
beauftragen.
TOP 16
Liegenschaften;
Dobelweg 23;
Umbau zur Kindertageseinrichtung;
Bauleistungen (Vergabe)
Der Stadtrat nahm die vorgestellte Kostenberechnung
in Höhe von 1.232.550,00 EUR vom 12.07.2019, sowie die Hochrechnung,
resultierend aus den Vergabesummen des Vergabepaketes 1, in Höhe von
1.391.543,00 EUR zur Kenntnis und billigte die Kostensteigerung gegenüber der
Kostenschätzung vom 11.04.2019.
Ferner beschloss der Stadtrat, das
Bauvorhaben „Dobelweg 23 – Umbau zur
Kindertageseinrichtung“ durchzuführen (Durchführungsbeschluss) und die Aufträge
für die o.g. Bauleistungen“ wie nachfolgend zu vergeben:
a) für die Abbruch- und Baumeisterarbeiten
an die Firma Josef Hintermeier Bau aus Eiselfing, gemäß
Angebot vom 18.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 252.718,52 EUR
b) für die Elektroarbeiten an die Firma
Josef und Thomas Forstmair GbR aus Grafing, gemäß Angebot vom
17.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 98.799,04 EUR
c) (Heizungs- und Sanitärarbeiten
verschoben)
d) für die Bodenbelagsarbeiten an die Firma
Breitwieser Meisterbetrieb aus Grafing, gemäß Angebot vom
03.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 22.660,46 EUR
e) für die Fliesenarbeiten an die Firma
Fechner & Trautmannsberger GmbH aus Ebersberg, gemäß
Angebot vom 12.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 11.554,42 EUR
f) für die Trockenbauarbeiten an die Firma
Leserer Akustik GmbH aus Mettenheim, gemäß Angebot vom
16.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 50.529,48 EUR
g) für die Estricharbeiten an die Firma AIC
Zement Estrich GmbH aus Kühbach, gemäß Angebot vom
17.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 12.256,41 EUR
h) über diesen Punkt wurde extra
abgestimmt.
i) für die Gerüstarbeiten an die Firma
Gerüstbau Westermaier GmbH aus Erding, gemäß Angebot vom
10.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 12.045,87 EUR
j) für die Fenster- und Fenstertüren an die
Firma Die Huber Schreiner aus Lohkirchen, gemäß Angebot vom
18.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 56.977,20 EUR
Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten an
die Firma Pollinger Spenglerei GmbH aus Grafing, gemäß Angebot vom
16.07.2019, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 84.819,63 EUR zu vergeben.
TOP 16.1
Liegenschaften;
Neubau Kinderzentrum Am Stadion;
Fachplanungsleistungen (Vergabe)
a) Tragwerksplanung
b) Technische Ausrüstung HLS
c) Technische Ausrüstung ELT
d) Objektplanung Freianlagen
Nach Sachvortrag beschloss der Stadtrat, die
Aufträge für die o.g. Planungsleistungen im Rahmen des Projekts „Neubau Kinderzentrum Am Stadion“
wie nachfolgend beschrieben zu vergeben und die Stadtverwaltung damit zu
beauftragen die Ingenieurverträge, entsprechend den Honorarangeboten
abzuschließen:
k) für die Tragwerksplanung an das
Ingenieurbüro Thomas Westphal aus Grafing, gemäß Honorarangebot vom
24.07.2019, mit einer voraussichtlichen Honorarforderung in Höhe von brutto
119.000,00 EUR
l)
für
die technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär (Anlagengruppen 1., 2. und
3.) an das Ingenieurbüro Stefan Kinze GmbH aus Grafing, gemäß Honorarangebot
vom 29.07.2019, mit einer voraussichtlichen Honorarforderung in Höhe von brutto
136.725,59 EUR
m) für die technische Ausrüstung ELT
(Anlagengruppen 4., 5., 6., 7., und 8.) an das Ingenieurbüro Michael Schnabl
GmbH aus Oberpframmern, gemäß Honorarangebot vom 25.07.2019, mit
einer voraussichtlichen Honorarforderung in Höhe von brutto 94.135,98 EUR
n) für die Objektplanung Freianlagen an den
Landschaftsarchitekten Michael Haas aus Grafing, gemäß
Honorarangebot vom 24.07.2019, mit einer voraussichtlichen Honorarforderung in
Höhe von brutto 98.709,16 EUR
TOP 17
Grundschule Grafing;
Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Grafing;
Vergabe von Nachtragsleistungen;
Billigung der Kostenentwicklung
Nach Sachvortrag
beschloss der Stadtrat auf Empfehlung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses,
die Vergabe der o.g. Nachträge und den Abschluss der nachfolgenden
Nachtragsvereinbarungen:
(ohne Vorberatung des BWUA)
NV 04: 27.348,58 EUR (Auftrag gesamt 2.505.496,97 EUR)
NV 01: 10.894,93 EUR (Auftrag
gesamt 770.855,82 EUR)
NV 02: 41.556,48 EUR (Auftrag
gesamt 198.253,22 UR)
NV 03: 0,29 EUR (Auftrag
gesamt 396.895,87 EUR)
NV 04: 14.214,42 EUR (Auftrag
gesamt 600.563,60 EUR)
NV 01: 15.274,08 EUR (Auftrag
gesamt 655.464,96 EUR)
Ferner nahm der
Stadtrat auf Empfehlung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses, die
fortgeschriebene Kostenverfolgung vom 30.07.2019 zur Kenntnis und billigte die
Kostenentwicklung mit einer Kostensteigerung von 5,82 v.H.