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Sitzung: | 28.01.2020 BWUA/063/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Beschlussvorlage wurde am 25.01.2020 in das Gremieninfo eingestellt. Die Vertreterin des Technischen Bauamtes erläuterte den Sachverhalt.
Im Rahmen der Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Grafing“ wurde planerisch und baulich die Voraussetzung geschaffen, eine Photovoltaikanlage auf das Dach der Grundschule zu installieren.
Ursprünglich war beabsichtigt, eine Anlage zu konzipieren, die den „Grundlastbedarf“ der Grundschule abdeckt, da dies die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Eine überproduzierte Leistung kann zwar ins Netz eingespeist werden, wirkt sich jedoch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht positiv aus.
Als Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte daher der tatsächliche Verbrauch der Grundschule angesetzt werden. Aus diesem Grund wurde nach dem „Hauptzähler“ ein ELT-Zähler mit Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik installiert, um die Verbräuche aufzuzeichnen.
Zwischenzeitlich wurde seitens Energiebeirat, Stadtrat und Stadtverwaltung der Wunsch geäußert, die Installation der PV-Anlage schnellstmöglich voranzutreiben, um Maßnahmen für den Klimaschutz schnellstmöglich umzusetzen und das ohnehin noch vorhandene Fassadengerüst für einen Aufbau zu nutzen und somit Kosten zu sparen.
Es wurden daher 2 Varianten einer Eigenerzeugungsanlage
untersucht. Da noch keine realen Verbräuche vorliegen, wurde der
Grundlastbedarf geschätzt.
Variante
1:
Die untersuchte Möglichkeit sieht eine maximale Photovoltaikauslegung für die gesamten Dachflächen vor. Die Kosten hierfür werden auf 260.000 EUR geschätzt.
PV-Generatorleistung:
146,48 kWp
PV-Generatorfläche:
764,2
m²
Anzahl
PV-Module 465
Anzahl
Wechselrichter 10
Der Ertrag:
PV-Generatorenergie (AC-Netz) 139.016 kWh
Direkter Eigenverbrauch 49.682 kWh
Netzeinspeisung 89.345 kWh
Abregelung am Einspeisepunkt 0 kWh
Eigenverbrauchsanteil 35,7 %
Solarer Deckungsanteil 66,1 %
Spez. Jahresertrag 949,08 kWh/kWp
Anlagennutzungsgrad (PR) 84,7 %
Ertragsminderung durch Abschattung 4,3 %/Jahr
Vermiedene
CO₂-Emissionen 83.410 kg/Jahr
Bei dieser untersuchten Möglichkeit (höchste Ertragsleistung durch die PV) muss die vorhandene Anschlussleitung des Gebäudes, (aktuell 125A), angepasst werden (Querschnittserhöhungen seitens den VNB, Neue Wandler Anlage usw.), wodurch zusätzliche Kosten entstehen würden.
Zudem ergibt sich im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes im DG und den notwendigen Fluchtweg über die Dachterrasse die Erkenntnis, dass eine Installation von Modulen auf der Nordseite (Fluchtwegseite) aus Brandschutzgründen nicht möglich ist.
Variante 2:
Die zweite untersuchte Möglichkeit sieht eine Photovoltaikauslegung für die Dachflächen der Südseite (mit Kopfbau Ost-/Westausrichtung) vor. Die Kosten hierfür werden auf 145.000,00 EUR geschätzt.
PV-Generatorleistung 81,59 kWp
PV-Generatorfläche 425,6 m²
Anzahl PV-Module 259
Anzahl
Wechselrichter 6
Der Ertrag
PV-Generatorenergie (AC-Netz) 86.470 kWh
Direkter Eigenverbrauch 43.245 kWh
Netzeinspeisung 43.232
kWh
Abregelung am Einspeisepunkt 0 kWh
Eigenverbrauchsanteil 50,0 %
Solarer Deckungsanteil 57,6 %
Spez. Jahresertrag 1.059,88 kWh/kWp
Anlagennutzungsgrad (PR) 85,6 %
Ertragsminderung durch Abschattung 4,5 %/Jahr
Vermiedene
CO₂-Emissionen 51.882 kg/Jahr
Das Fassadengerüst wird
voraussichtlich in KW 9/10 im Mitteltrakt abgebaut. Eine Vorhaltung des
Gerüstes ist nur für einen maximalen Zeitraum von 20 Wochen wirtschaftlich.
Über diesen Zeitraum hinaus ist es kostengünstiger, das vorhandene Gerüst
abzubauen und zum Zeitpunkt der Installation der PV-Module ein neues Gerüst
vorzuhalten. Da der Aufbau der PV-Module stark witterungsabhängig ist und die
Leistungen zudem ausgeschrieben werden müssen, kann ein realistischer
Installationstermin nur schwer festgelegt werden.
Sofern eine Umsetzung der Maßnahme
schnellstmöglich erfolgen soll, kann keine Gewährleistung auf eine
wirtschaftliche Abwicklung erfolgen.
Der Aufbau einer Photovoltaikanlage wurde vom Bau-, Werk- und
Umweltausschuss mit großer Zustimmung in der anschließenden ausführlichen Diskussion aufgenommen. Es wird erwartet, dass der
Strombedarf in der Schule steigen wird. Die Idee nahezu autark zu sein, und
eventuell überschüssigen Strom in das Netz einzuspeisen, gefiel.
Die maximale Lösung, die aus brandschutztechnischen Gründen angeboten werden kann, ist Variante 2. Diese Variante fand auch breite Zustimmung.
Kontrovers diskutiert wurden dagegen die Planungskosten. Diese erschienen einem Teil im Gremium als zu hoch. Die Verwaltung verwies darauf, dass aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen an keinem öffentlichen Gebäude — speziell bei einer Großfläche auf einer öffentlichen Schule — ohne einen Fachplaner gebaut werden sollte.
Auch ein Energieexperte im Gremium warnte davor, beim Aufbau einer Photovoltaikanlage auf den Planer zu verzichten. Nicht nur Module, sondern auch Wandler und ein ganzes technisches System müssen integriert werden. Die gute Nachricht: Der Energieexperte schätzt den Ertrag der PV-Anlage auf rund 15.000 EUR pro Jahr (auf Grundlage der gegebenen Zahlen). Es wird sogar erwartet, dass sich die Anlage in etwa 10 Jahren amortisiert.
In die Debatte um die Planungskosten brachte man ferner den Vorschlag ein, die Ausgaben zu deckeln. Die Planungskosten sollen möglichst 10.000 EUR netto nicht überschreiten.
Abschließend wurde angeregt, die Stromgewinnung im Schulgebäude für die Schüler zu visualisieren (ähnlich wie im Landratsamt). Die Verwaltung soll dazu Erkundigungen einholen.
Nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion nahm der Bau-, Werk- und Umweltausschuss gegen eine Stimme, die empfohlene Variante 2 zur Kenntnis und bestimmte diese zur Ausführung. Die Planungsleistungen sind unverzüglich durch die Stadtverwaltung zu beauftragen. Das Vergabeverfahren für die Installation der Photovoltaikanlage ist vorzubereiten (Maßnahmenbeschluss).