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Sitzung: | 08.10.2019 StR/066/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Beschlussvorlage wurde am 30.09.2019 in das Gremieninfo eingestellt. Der Vertreter der Verwaltung erläuterte den Sachverhalt.
Die Stadt hat gemeinsam mit dem Landkreis Ebersberg die Wohnbaugesellschaft Ebersberg WBE gKU gegründet. In Grafing wurde das erste Projekt der Gesellschaft in der Kapellenstraße 6 mit 21 Wohnungen umgesetzt. Es wurde durch Mitteln aus dem Wohnungspakt gefördert und ab April 2018 vermietet.
Die Mieten sind äußerst günstig. Die Stadt hat zwei Wohnungen als Obdachlosenunterkünfte angemietet. Diese sind nur zeitweise besetzt. Die Stadt zahlt die Miete, bekommt die Kosten aber zumeist über Leistungen nach dem SGB wieder zurück.
Am 04.11.2016 beantragte die Gemeinde Moosach die Aufnahme ins gKU. Mit Beschluss vom 11.07.2017 wurde die Gemeinde Moosach aufgenommen. Das zur Verfügung gestellte Grundstück wird derzeit bebaut, Spatenstich war am 15.07.2019. Es ist geplant, das Gebäude mit 7 Mietwohnungen ab Oktober 2020 zu vermieten.
Am 01.10.2019 wird die Gemeinde Anzing über den Beitritt beschließen. Zum Sachstand und zu den Voraussetzungen:
Die Änderungssatzung ist sowohl vom Landkreis Ebersberg (Kreistag am 22.10.2019) als auch von der Stadt Grafing (Stadtrat am 08.10.2019) und der Gemeinde Moosach (Gemeinderat am 21.10.2019) zu beschließen, ebenso vom Verwaltungsrat per einstimmigen Beschluss (wird im Umlaufverfahren nach den Beschlussfassungen der Gemeinde- und Stadträte und des Kreistags beschlossen).
Weil eine Kommune, die später beitritt, als Gesamtschuldner im Innenregress auch für Vorgänge vor deren Beitritt haftet, bekommt die Gemeinde Anzing vorbehaltlich eines entsprechenden Verwaltungsratsbeschlusses Einsicht in die Schriften und Bücher des gKU (mit Geheimhaltungsvereinbarung).
In der anschließenden Diskussion wurde von einem Stadtrat die Vermutung geäußert, dass die Wohnbaugesellschaft Ebersberg WBE gKU versuche, Zuständigkeiten an die Mitgliedskommunen abzuwälzen. Die Bürgermeisterin betonte, dass sie äußersten Wert darauf legt, dass Mitarbeiter der Stadt nicht mit Aufgaben des gKU belastet würden, was auch gegenüber dem gKU so dargelegt wird.
Die Sitzungsleiterin rief zur Abstimmung auf.
Beschlussvorschlag:
Nach Sachvortrag und kurzer
Debatte beschloss der Stadtrat einstimmig, wie folgt: