Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 08.10.2019 StR/066/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die
Beschlussvorlage wurde am 30.09.2019 in das Gremieninfo eingestellt. Der
Stadtkämmerer erläuterte den Sachverhalt.
Bei den
Stadtwerken sind gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Verlustvorträge, die nicht durch zwischenzeitlich erwirtschaftete Gewinne
getilgt wurden, nach 5 Jahren auszugleichen.
Vorjahresverluste
können, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Stadt ausgeglichen werden,
durch Abbuchung aus den Rücklagen vorgenommen werden. Hierzu muss eine
entsprechende Eigenkapitaldeckung vorhanden sein. Konkret geht es hier um einen
Verlustausgleichsbetrag von 128.409,01 EUR. Eine Abbuchung von den
Kapitalrücklagen wäre bei den Stadtwerken Grafing mit der Kapitalrücklage von
9.850.231,67 EUR, bei einem Gesamtkapital von 11.856.610,29 EUR einfach
möglich.
Der
Verlustausgleichsbetrag von 128.409,01 EUR setzt sich wie folgt zusammen:
·
Wirtschaftsjahr 2007 Ergebnis
€ –35.920,72 Verlustvortrag € 35.920,72
·
Wirtschaftsjahr 2008 Ergebnis
€ –106.608,68 Verlustvortrag € 142.529,40
·
Wirtschaftsjahr 2009 Ergebnis
€ +47.270,61 Verlustvortrag € 95.258,79
·
Wirtschaftsjahr 2010 Ergebnis
€ –31.683,34 Verlustvortrag € 126.942,13
·
Wirtschaftsjahr 2011 Ergebnis
€ –1.466,88 Verlustvortrag € 128.409,01
Der Jahresgewinn
des Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 47.270,61 EUR wurde bereits vollständig
zur Tilgung von Verlustvorträgen verwendet.
Die Verwaltung schlägt vor, den aus
dem Jahre 2011 verbleibenden Verlustvortrag von 128.409,01 EUR durch Abbuchung
von der Kapitalrücklage auszugleichen.
In der anschließenden Diskussion kritisierte der Stadtrat die
verspätete Abgabe der Jahresabschlüsse. Der Stadtkämmerer betonte, dass die
Wirtschaftsprüfer seit Jahren unter einem Personalnotstand leiden.
Die spätere Abgabe der
Jahresabschlüsse wirkt sich nicht auf die Gebühren aus. Der Stadtrat ermahnte die Verwaltung,
die Organisation zum Jahresabschlüsse schneller zu erstellen.
Nach Sachvortrag und Diskussion beschloss der Stadtrat einstimmig, den
Ausgleich des nach Abzug von Folgegewinnen verbleibenden Verlustvortrags aus
dem Jahre 2011 in Höhe von 128.409,01 EUR von der Kapitalrücklage im noch
offenen Wirtschaftsjahr 2017 vorzunehmen.