Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 08.10.2019 StR/066/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Beschlussvorlage wurde am
30.09.2019 in das Gremieninfo eingestellt. Der Tagesordnungspunkt wurde vom
Stadtkämmerer vorgestellt und erläutert.
Bei den Stadtwerken handelt es sich
um einen Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung
(EBV). Der Unternehmensgegenstand liegt in der Versorgung des Stadtgebiets mit
Wasser, sowie in der Gewährleistung der Abwasserentsorgung.
Mit Beschluss des Stadtrats vom
12.03.2002 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zum Wirtschaftsprüfer
der Stadtwerke Grafing b.München gewählt und durch die Werkleitung am
18.10.2018 zur Jahresabschlussprüfung der Wirtschaftsjahre 2015 und 2016
beauftragt. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Jahresabschlüsse für die Jahre
2015 und 2016 wurden im Hause durch Herrn Tristl erstellt. Die Prüfungsarbeiten
durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden im Zeitraum 06.05.2019
bis 19.07.2019 mit Unterbrechungen in den Räumlichkeiten der Stadt und im
HomeOffice bei den Prüfern durchgeführt.
Der am 05.09.2019 eingegangene
endgültige Jahresabschlussprüfungsbericht für die Jahre 2015 und 2016 wurde mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die
Prüfung erfolgte gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Gegenstand der Prüfung waren die nach deutschen handels-, steuer- und
kommunalrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 und
31.12.2016, bestehend aus den Bilanzen, den Gewinn- und Verlustrechnungen und
den Anhängen. Einbezogen wurden auch die Buchführungen der Stadtwerke, die nach
der Eigenbetriebsverordnung (EBV) vorgeschriebenen Lageberichte 2015 und 2016,
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen
Verhältnisse. Außerdem umfasste die Prüfung auch die wichtigen Verträge, die
Sitzungsprotokolle des Stadtrats und des Bau-, Werk- und Umweltausschusses, die
Organisation des Rechnungswesens und die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme
sowie die vom Stadtrat erlassene Betriebssatzung.
Dabei wurde festgestellt, dass die
Buchführungen und die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016
den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung entsprechen und die Jahresabschlüsse
der Jahre 2015 und 2016 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Die benötigten
Prüfungsunterlagen waren vorbereitet und standen den Wirtschaftsprüfern
uneingeschränkt zur Verfügung. Die erbetenen Nachweise und Auskünfte wurden
uneingeschränkt erbracht. Weiter stehen die Lageberichte im Einklang mit den
Jahresabschlüssen. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung wurden
zutreffend dargestellt und sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzend wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft; sie geben jedoch
keinen Anlass zu Beanstandungen.
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der
hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende
Anlagenintensität und gibt, angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von
49% im Jahr 2016 bzw. 57% im Jahr 2015 keinen Anlass zu Beanstandungen. Die Finanzlage Ende 2016 war ungünstig und die
bilanzielle Zahlungsbereitschaft war nicht gegeben. Die tatsächliche
Zahlungsbereitschaft lag, auch durch das Verrechnungskonto mit der Stadt
Grafing, durchgehend vor. Von den gesamten, aus der betrieblichen
Selbstfinanzierung erwirtschafteten Mitteln waren 46% durch planmäßige
Darlehenstilgungen gebunden. Der Gesamtbetrieb erwirtschaftete aufgrund der
Jahresverluste in beiden Berichtsjahren keine Eigenkapitalverzinsung. Die
Geschäftsführung ist ordnungsgemäß.
Auszüge aus den Bilanzen |
||||||
|
31.12.2014 |
31.12.2015 |
31.12.2016 |
|||
|
in € |
in % |
in
€ |
in
% |
in € |
in % |
Bilanzsummen |
19.807.160,32 |
100,00 |
20.460.183,84 |
100,00 |
23.978.693,55 |
100,00 |
Anlagevermögen |
17.996.412,78 |
90,86 |
19.012.814,92 |
92,93 |
21.903.761,16 |
91,35 |
Umlaufvermögen |
1.810.747,54 |
9,14 |
1.447.368,92 |
7,07 |
2.074.932,39 |
8,65 |
Eigenkapital |
12.001.866,66 |
60,59 |
11.774.799,63 |
57,55 |
11.856.610,29 |
49,45 |
Fremdkapital |
7.805.293,66 |
39,41 |
8.685.384,21 |
42,45 |
12.122.083,26 |
50,55 |
Auszüge
aus den Gewinn- und Verlustrechnungen |
||||||
|
2014 |
2015 |
2016 |
|||
|
in € |
in % |
in € |
in % |
in € |
in % |
Umsatzerlöse |
2.511.666,00 |
99,13 |
2.493.263,58 |
98,79 |
2.776.050,87 |
99,12 |
aktivierte
Eigenleistungen |
7.211,15 |
0,28 |
8.709,30 |
0,35 |
21.067,36 |
0,75 |
Sonstige
betriebliche Erträge |
14.883,94 |
0,59 |
21.784,48 |
0,86 |
3.544,74 |
0,13 |
Gesamterlöse |
2.533.761,09 |
100,00 |
2.523.757,36 |
100,00 |
2.800.662,97 |
100,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Materialaufwand |
462.886,05 |
17,75 |
467.622,70 |
17,29 |
526.278,41 |
18,00 |
Personalaufwand |
513.426,85 |
19,68 |
526.120,21 |
19,46 |
594.343,67 |
20,32 |
Abschreibungen |
1.049.552,42 |
40,23 |
1.127.658,40 |
41,70 |
1.207.779,69 |
41,30 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
373.165,63 |
14,30 |
377.797,13 |
13,97 |
383.191,68 |
13,10 |
Zinsen |
209.063,38 |
8,01 |
204.171,54 |
7,55 |
212.540,77 |
7,27 |
Steuern |
888,33 |
0,03 |
832,50 |
0,03 |
427,72 |
0,01 |
Gesamtaufwand |
2.608.982,66 |
100,00 |
2.704.202,48 |
100,00 |
2.924.561,94 |
100,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Jahresgewinn/-verlust |
–75.221,57 |
|
–180.445,12 |
|
–123.898,97 |
|
Die schlechten Jahresergebnisse der
Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 zeigen eindeutig auf, dass die
Gebührenerhöhungen zum 01.10.2016 – siehe Umsatzerlöse – angemessen und richtig
waren.
Außerdem wurde in dem Prüfungsbericht
die Ertragslage der Wasserversorgung für das Jahr 2016 als nicht ausreichend
bezeichnet. Weiter wurde die Ertragslage der Abwasserentsorgung im Berichtsjahr
2016 ebenfalls als nicht ausreichend erklärt. Die Finanzlage im Jahr 2016 wird
als ungünstig bezeichnet. Der Grundsatz, langfristiges Vermögen langfristig zu
finanzieren, war zum 31.12.2016, anders als im Vorjahr, nicht gewahrt. Die
bilanzielle Zahlungsbereitschaft war Ende 2016 nicht gegeben. Die tatsächliche
Zahlungsbereitschaft lag, auch durch das Verrechnungskonto mit der Stadt Grafing,
durchgehend vor.
In Folge der fortschreitend hohen
Altersstruktur des Anlagevermögens sind weiterhin Sanierungen und
Unterhaltungsaufwendungen im Wasserleitungs- und Kanalnetz notwendig (aktuell:
Wasserburger Straße). Auch wurden weitere Außengebiete wie z.B. Straußdorf,
Dichau, Neudichau, Oberelkofen und Eisendorf durch Kanalbaumaßnahmen neu
erschlossen und weitere werden noch folgen (Wiesham, Haidling, Erschließung
Gewerbegebiet Schammach II). Hierzu bedurfte es dann im Jahre 2016 einer Neukalkulation
der Gebühren und Beiträge aufgrund aktueller Kostenentwicklungen, als Folge mit
Erhöhung der Gebühren. Bisher waren nach Gesetzeslage des KAG
(Kommunalabgabengesetzes) lediglich die historischen Anschaffungs- und
Herstellungskosten heranzuziehen gewesen. Die im Vergleich zur Vergangenheit
stark gestiegenen Kosten, gerade im Bausektor und hier insbesondere im Tiefbau,
führen auch zu den hohen Betriebsfehlbeträgen. Dies wurde erkannt und gemäß
Entscheidung im Landtag eine Änderung des KAG erreicht, dass künftig auch auf
Wiederbeschaffungszeitwerte abgeschrieben werden darf. Nachdem dieses gänzlich
neue Kalkulationsverfahren für uns technisch und fachlich nicht lösbar war,
hatten wir für den Kalkulationszeitraum ab 01.10.2016 (4 Jahre) einen
Drittanbieter konsultiert.
In der
anschließenden Diskussion kritisierte der Stadtrat, dass die
Wirtschaftspläne verspätet vorgelegt wurden.
Ein
Vertreter der Verwaltung erläuterte ausführlich, dass die erst in den Jahren ab
2014 in Angriff genommene Kanalisation der Ortsteile und der Randbezirke von
Grafing keineswegs eine freiwillige Aufgabe, sondern Pflicht der Kommune ist.
Die Stadt Grafing sei hier extrem im Rückstand mit der Erschließung gewesen.
Denn seit 2004 ist die Kanalisation in den Siedlungsgebieten verpflichtend und musste
deshalb ab 2014 dringend in Angriff genommen werden, auch um Zuschüsse nicht zu
gefährden.
Durch
erhöhte Investitionen in die Verbesserung des Wasserleitungssystems konnte auch
die Verlustquote von fast 40% auf ca. 15% gesenkt werden. Nach der aufwendigen
Kanalisierung der Ortsteile müsse die Aufgabe der nächsten Jahre in der
Sanierung und Erhaltung des Wasserleitungs- und Kanalsystems liegen.
Ein
Stadtrat beleuchtete in diesem Zusammenhang die Vermögensseite: Trotz der hohen
Ausgaben, dürfe die Erhöhung des Bodenrichtwertes der angeschlossenen
Grundstücke und die hohen Werte, die die Stadt quasi im Boden vergraben habe,
als positiver Aspekt nicht außer Acht gelassen werden.
Die
Sitzungsleiterin rief zu Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
auf.
Beschluss:
Ja: 19 Nein: 0
Nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion stellte der Stadtrat die
Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 der Stadtwerke Grafing
b.München fest und beschloss einstimmig, die Ergebnisse für die Jahre 2015 und
2016 jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Zweite Bürgermeister Dr. Josef
Rothmoser rief zur zweiten Abstimmung auf.
Beschluss:
Ja: 14 Nein: 4
Der Stadtrat beschloss gegen vier Stimmen und nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 der
Betriebssatzung die Entlastung der Werkleitung. Die Erste Bürgermeisterin und
Werkleiterin hatte gemäß Art. 49 GO an dieser Beschlussfassung keine
Mitwirkungsmöglichkeit.