Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.07.2019 StR/064/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Beschlussvorlage
wurde in das Gremieninfo eingestellt. Die Sitzungsleiterin eröffnete den
Tagesordnungspunkt.
Die 30-jährige
Stadthalle hat Sanierungsbedarf. Es wurden Mängel am Brandschutz und an der
Elektrik festgestellt. Kontinuierlich wird daran gearbeitet, die Mängel in der
Stadthalle zu beseitigen. Um jedoch die Betriebserlaubnis weiter
aufrechterhalten zu können sind größere Umbaumaßnahmen an der Lüftungsanlage
notwendig. Das Landratsamt hat bis zum Jahresende eine Frist dazu gesetzt. Bis
31.12.2019 muss der weitere Weg feststehen.
Die Verwaltung hat
bereits Anfang des Jahres das Architekturbüro Studio Plus mit einem Gutachten
zur Stadthalle beauftragt. Vorgabe war, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die
Stadthalle kostengünstig saniert werden kann. Nur das Allernotwendigste soll
durchgeführt werden, um die Betriebserlaubnis weiter aufrechterhalten zu
können.
Das Ergebnis: Die
finanziellen Anforderungen liegen weit über der Annahme. Die Sitzungsleiterin
erteilte zur weiteren Ausführung das Wort an die beiden Architekten Herrn
Beslmüller und Herrn Kieswetter.
Die Aufgabenstellung
In seiner
Präsentation ging Herr Beslmüller zunächst auf die Ursprünge der Stadthalle
ein. Diese wurde in den frühen 20er Jahren, durch die Eigeninitiative von
Grafinger Bürgern erbaut. Die heutige Stadthalle hatte das ursprüngliche
Gebäude als Vorgabe.
Die aktuelle Problematik wurde vom Architekten zusammengefasst:
•
Brandschutz-Mängel
der Lüftungsanlagen
•
unzureichende
Lüftungsdimensionierung
•
Schadstoffe,
asbesthaltige Brandschutzklappen, KMF, also künstliche Mineralfaser, die
sogenannte Mineralwolle
Hinsichtlich dieser
Mängel hat das Landratsamt Ebersberg in einem Schreiben vom 27.06.2018 die
Stadtverwaltung Grafing in Kenntnis gesetzt, dass die Nutzungsduldung am 31.12.2019
endet.
Es wurde darauf
hingewiesen, dass die oben beschriebenen Interimsmaßnahmen nur dazu geeignet
sind, eine vorübergehende Nutzung bis zur endgültigen Mängelbehebung zu dulden.
Es handele sich hierbei nicht um die erforderlichen Maßnahmen zur endgültigen
Mängelbeseitigung.
Die Problematik sei
dringlich, aber bis zum 31.12.2019 könnten die Mängel nicht beseitigt werden,
unterstrich Herr Beslmüller. Der Stadtrat ist jedoch aufgefordert sich zügig
Gedanken über das weitere Vorgehen – Umbau oder Neubau der Stadthalle – zu
machen. Eine Entscheidung ist bald herbeizuführen.
Die Stadthalle
Grafing ist ein defizitärer Betrieb mit durchschnittlich 390.000 EUR pro Jahr.
Eine Übersicht über die vergangenen drei Jahre:
Einnahmen 2016
2017 2018
Veranstaltungen 73.483,12 € 56.125,98 € 65.626,20 €
Wohnung 9.083,65
€ 7.868,63 € - €
Pacht 12.950,41
€ 8.041,21 € 6.600,00 €
Werbung 8.403,36
€ 8.583,36 € 8.403,36 €
Sonstiges
504,74
€ 3,15 € 446,50 €
104.425,28 € 80.622,33 € 81.076,06
€
Ausgaben 2016 2017
2018
Personalkosten
129.956,13 € 124.143,71 € 129.119,35 €
Unterhalt
32.812,38
€ 25.825,17 € 48.604,53 €
Reinigung
13.623,47
€ 10.483,89 € 10.569,41 €
Veranstaltungsaufwand
53.255,45 € 35.577,51 € 46.979,24 €
sonstige
Kosten Betrieb 5.261,25 € 5.771,12 € 5.701,86 €
Strom 7.009,80
€ 7.055,13 € 12.306,71 €
Heizung 15.859,23
€ 15.780,26 € 17.299,57 €
Versicherung
2.839,93
€ 3.899,29 € 3.210,39 €
Steuer 9.965,95
€ 5.692,46 € 8.679,20 €
Büro 9.813,93
€ 5.451,17 € 8.170,24 €
Innere
Verrechnung 27.000,00
€ 27.000,00 € 27.000,00 €
Abschreibung/Verzinsung
181.800,00 € 181.800,00 € 181.800,00 €
489.197,52 € 448.479,71 € 499.440,50
€
Defizit - 384.772,24
€ - 367.857,38 € - 418.364,44 €
Es handelt sich um
eine öffentlich zugängliche Liste.
Die Stadthalle hat
eine grundsätzliche Problematik: das
Verhältnis Nutzfläche (NUF) zu Bruttogeschossfläche (BGF). Ursache ist, dass
das Haus aus einem Vorgängerbau heraus entstanden ist, dass dann doch während
der Bauarbeiten abgerissen werden musste. Dies war die Aufgabenstellung an den
damaligen Architekten.
Ist-Stand: ca. 1.540 m2 NUF zu 3.600 m2
BGF ergibt ca. 43%
43% ist der Hauptnutzflächenanteil am Gesamtgebäude.
Wenn die Wohnung (die derzeit leer steht) einberechnet wird, ergibt sich:
ca. 1.410 m2 NUF* zu 3.600 m2 BGF* ergibt ca. 39%
Der Durchschnittswert von neuen, zeitgemäß
betriebenen Stadthallen liegt bei ca. 66%– 72%. Bleibt festzuhalten, dass die
Stadthalle ein konzeptionelles Problem hat.
Dazu kommen weitere Punkte:
• Saal im Hochparterre / Splitlevel (Anlieferung,
Entfluchtung)
• kein durchgehender Aufzug
• Saal/Turmstube nicht unabhängig nutzbar (kein
Schallschutz)
• Dachgeschoss ohne Nutzung
• Erschließung nicht ausreichend (Treppenbreiten)
• Küche nur sporadisch
genutzt
Die Lösungssuche:
vom Umbau bis zur Erweiterung
Herr Beslmüller
erklärte, dass bei diesem Punkt kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt
werden könne und daher auf die Erörterung verzichtet wurde.
Erhalt der Nutzungserlaubnis
Darauf hatten sich Verwaltung und
Architekturbüro im Februar 2019 geeinigt. Wie minimal kann man die Dinge
behandeln, die jetzt als Problem aufgezeigt wurden, um die weitere
Nutzungserlaubnis zu erlangen?
Hierbei gibt es
Anforderungen oder Wünsche an optischen Maßnahmen. Dinge, wie zum Beispiel
Toiletten zeitgemäß wiederaufzufrischen.
Neubauszenarien
Anhand einiger
Grafiken wurde die Stadthalle in ihren einzelnen Bereichen gezeigt: Die
Stadthalle im Untergeschoss mit den sanitären Anlagen, Belüftungsanlagen, die
Nebenräume, die Küche und ein Geschoss darüber: der Saal, die Küche, die Bühne
sowie der Saal im Dachgeschoss und die Galerie.
Die untersuchten
Maßnahmen wurden gegliedert:
A Erforderliche
Maßnahmen, um die derzeitige Nutzung weiterzuführen
(Es wird sich
optisch und in der Nutzung nichts ändern Die Mängel würden repariert.)
B weitere
untersuchte Maßnahmen
C Nutzbarmachung
Dachgeschoss
(Kaum einer kennt den Saal im Dachgeschoss; dieser könnte nutzbar gemacht
werden.)
D Generalsanierung
E Gegenüberstellung Neubauszenarien
A Aktuelle Probleme,
die einer weiteren Nutzung entgegenstehen:
1. Küchen-Lüftung
• Nicht ausreichend
dimensioniert
• ungenügende
Brandschutztrennung
• hoch
Schadstoffbelastet
2. Saal-Lüftung
• ungenügende
Brandschutztrennung
• Führung über
mehrere Brandabschnitte
• nicht mehr
wartbare asbesthaltige Brandschutzklappen
3. Foyer-Lüftung
• Steht dem Umbau
der Saallüftung im Weg
4.
Künstlerumkleiden-Lüftung
• erfolgt derzeit
über das Gerät der Foyerlüftung
• mit mangelhaften Brandschutzklappen abgetrennt
A Erforderliche
Maßnahmen, um die derzeitige Nutzung weiterzuführen:
1. Küchen-Lüftung u.
Einrichtung
• Reduzierung der
Kochstellen, Geräteaustausch (geringere interne Lasten)
• Kompaktlüftungsgerät
im Nebenraum, Abluftführung über Dach
• Rückbau der alten
Küchenlüftung unter Dach
•
Schadstoffentsorgung
2. Saal-Lüftung
• Trennung des
Aufstellraums
• Neue
Trassenführung
•
Schadstoffentsorgung
• Herstellung einer
geordneten Brandabschnittstrennung
• Das alte Gerät
bleibt erhalten
3. Foyer-Lüftung
• Neues
Lüftungsgerät, sonst wie vor
• Erneuerung
Trockenbau-Decken nach Leitungsverlegung
4.
Künstlerumkleiden-Lüftung
• Neues Lüftungsgerät, sonst wie vor
Anmerkungen des
Architekten zu den Punkten 1–4:
Bei der
Küchenlüftung können die vorhandenen Geräte niemals die Leistung bringen, die
für eine solche Küche erforderlich ist. Eine Küche dieser Größenordnung würde
heute nicht mehr eingebaut werden.
Man könnte die
Kochstellen, bei gleichem Betrieb, wie vorhanden so reduzieren, dass im
Nebenraum ein Deckenentlüftungsgerät untergebracht werden könnte. Es wäre im
gleichen Brandabschnitt und damit keine brandschutztechnische Abschottung
erforderlich. Der Rückbau der alten Küchenbelüftung ist wegen der Schadstoffbelastung
(die zeittypisch ist) schwierig.
Hinweis: Es sind
keine Schadstoffe in der Luft der Stadthalle. Es besteht keine gesundheitliche
Gefährdung. Die Schadstoffbelastung entsteht nur dann, wenn durch Baumaßnahmen
Fasern freigesetzt werden. Dann beginnt das Problem.
Die Saallüftung
zeigt die gleiche Problematik wie die Küchenlüftung. Nur bei der Küche ist das
Hygieneamt zuständig, bei der Saallüftung das Landratsamt.
Die Lüftung im Foyer
steht dem im Weg. Das Architekturbüro schlägt deswegen vor, die Foyerlüftung
räumlich von der Saallüftung zu trennen, so dass keine einzelne
Lüftungszentrale entsteht. Die Künstlerumkleide ist ebenfalls noch einmal
abzutrennen.
Architekt Beslmüller
zeigte anschließend die verschiedenen Grundrisse der Stadthalle mit Foyer,
Toiletten, Künstlerumkleide etc. Die Lüftungszentrale gilt es im gesamten
Bereich neu zu ordnen. Die Strangverteilung soll nach oben gehen. Die
bisherigen Geräte bleiben erhalten.
Die Strangverteilung
geht senkrecht nach oben, muss erneuert werden. Dort ist die überwiegende
Thematik mit den asbesthaltigen Brandschutzklappen. Die Küchenlüftung soll in
den Nebenraum und kann an der Decke installiert werden.
An der Galerie
werden die Strangverteilungen horizontal und neu. Die Ab- und Zuluftanlagen
sind derzeit im Saal oben, also ein Geschoss drüber installiert. Die
Einbausituation ist nicht zugelassen.
Über dem
Dachspitzboden ist noch einmal ein kleiner Spitzboden. Dort verlaufen weitere
Leitungen und Lüftungsgeräte. Es dient überwiegend dazu, den alten historischen
Spitzturm in der Mitte zu reaktivieren.
Die Saallüftung
würde nur innerhalb des Saales bleiben. Die Durchdringung der Brandabschnitte,
das ist das Kernthema des Tagesordnungspunktes.
Kostenabschätzung
Eine genaue
Kostenabschätzung liegt noch nicht vor. In der gezeigten Kalkulation sind
manche Kosten geschätzt, manche Punkte sind genauer. Die Lüftungsanlage zum
Beispiel bedarf einer genaueren Untersuchung. Für die erforderlichen Maßnahmen
hat das Architekturbüro Bruttozahlen (mit Nebenkosten, Honoraren und Gebühren)
errechnet.
Maßnahmenübersicht
A Erforderliche
Maßnahmen, um die derzeitige Nutzung weiterzuführen:
1. Küchen-Lüftung u.
Einrichtung: 620.000 €
2. Saal-Lüftung: 576.000
€
3. Foyer-Lüftung: 300.000
€
4.
Künstlerumkleiden-Lüftung: 170.000 €
5. Notruf
Aufzugsanlage 6.000 €
Summe notwendige
Maßnahmen: 1.672.000 €
Kostenangaben:
Projektkosten (KG 200–700), brutto, Stand 2019
Dies sind die notwendigen Maßnahmen für den Betriebserhalt
der Stadthalle, über die Jahreswende hinaus. Von diesen Maßnahmen wird der
Besucher, wenn die Maßnahmen durchgeführt sind, nichts sehen und nichts spüren.
Wegfallen könnte die
Küchenlüftung und Einrichtung, durch den Verzicht auf eine Küche. Ersatzweise
könnte bei den Großveranstaltungen (4–6 pro Jahr) mit einer Catering-Firma
gearbeitet werden.
Maßnahmenübersicht
B Weitere
untersuchte Maßnahmen:
1. Sanierung
WC-Anlagen
• Einschließlich
Erneuerung der Sanitärleitungen (braun verfärbtes Wasser)
• Zeitgemäße
Überarbeitung der räumlichen Anordnung
2. Sanierung
Künstlerumkleiden
3. Zusätzlicher
Notausgang inkl. Rampe
• zur Verbesserung
der Anlieferung/Entfluchtung
NICHT ENTHALTEN sind
weitere Eingriffe wie z.B.:
• energetische
Sanierung
• Verbesserung der Barrierefreiheit
• Anpassung an
Unfallverhütungsvorschriften
• vollständige
Schadstoffsanierung
•
Brandschutztrennung zwischen Küche und Saal
• Erneuerung des
Saal-Lüftungsgeräts
• Erneuerung
Fußboden Eingangsbereich
• allgemeine Erneuerung alter Bauteile, Schönheitsreparaturen etc. …
Bei den
Unfallverhütungsvorschriften hat sich viel verändert und die Anlagen müssten
auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Sanierung der Künstlerumkleiden und
der öffentliche WC-Bereich – nach 40 Jahren bedarf es einer Erneuerung, auch
wenn die Anlagen momentan noch technisch funktionsfähig sind. Eine
Behindertenrampe ist im Außenbereich anzubringen. Der Saal muss dafür mit einer
zusätzlichen Türe erschlossen werden.
Maßnahmenübersicht
Weitere gewünschte
bzw. sinnvolle Maßnahmen:
1. Sanierung
WC-Anlagen: 450.000
€
2. Sanierung
Künstlerumkleiden: 162.000
€
3. Zusätzlicher
Notausgang inkl. Rampe: 122.000
€
4. Sonstige
Reparaturarbeiten 166.000
€
Summe weitere
Maßnahmen: 900.000 €
Kostenangaben:
Projektkosten (KG 200–700), brutto, Stand 2019
Hinweis: Sonstige
Reparaturarbeiten: Im Zuge der Maßnahmen werden sich andere Reparaturen
zwangsläufig ergeben. Zweitens ergeben sich Folgewünsche. Diese wurden mit
einer Pauschale von 900.000 EUR veranschlagt.
Diese Maßnahmen
bieten eine Aufwertung einzelner Teilbereiche,
jedoch keine vollständige Sanierung der Stadthalle.
Maßnahmenübersicht
C Nutzbarmachung des
Dachgeschosses
1. Umbau/Sanierung
Dachgeschoss
• Im Dachgeschoss
befindet sich ein derzeit nicht genutzter Raum, der eine für mittlere
Veranstaltungen (bis 199 Personen) interessante Größe hätte
• Die derzeit
leerstehende Wohnung könnte für Büronutzung und Sanitärräume umgebaut werden
2. Lüftung für
Versammlungsraum / Dachgeschoss
• Für diesen Raum
könnte die erforderliche Lüftungstechnik im Bereich der ehem. Küchenlüftung
untergebracht werden.
3. Neubau/Umbau
Treppe und Aufzug
• Mit Nutzung des
Dachgeschosses sollte ein Aufzug in das Gebäude eingebaut werden (Mehrnutzen
auch für die anderen Geschosse)
• Die vorhandene Treppe muss bei Nutzung des Dachgeschosses verbreitert
werden
Maßnahmenübersicht
C Nutzbarmachung des
Dachgeschosses
1. Umbau/Sanierung
Dachgeschoss: 1.490.000 €
2. Lüftung für
Versammlungsraum 410.000
€
3. Neubau/Umbau
Treppe und Aufzug 910.000 €
Summe Nutzbarmachung
Dachgeschoss: 2.800.000 €
Kostenangaben:
Projektkosten (KG 200 - 700), brutto, Stand 2019
Diese Maßnahmen
bieten eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes,
jedoch keine vollständige Sanierung.
Maßnahmenübersicht
- Zusammenfassung
A
Erforderliche Sofortmaßnahmen 1.672.000 €
darin
enthalten: Schadstoffentsorgung: 250.000 €
Kücheneinrichtung:
100.000 €
B
Weitere gewünschte bzw. sinnvolle Maßnahmen: 900.000 €
ZS:
2,6 Mio. €
C
Nutzbarmachung des Dachgeschosses 2.800.000 €
Summe: 5.372.000
€
Kostenangaben:
Projektkosten (KG 200 - 700), brutto, Stand 2019
Diese
Maßnahmen bieten eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes,
jedoch keine vollständige Sanierung.
Maßnahmenübersicht
D Generalsanierung
In den vorgenannten
Kosten der verschiedenen Einzelmaßnahmen ist keine Generalsanierung der
Stadthalle enthalten. Für diese dürften Kosten in einer Größenordnung wie für
die Teilgeneralsanierung des Altbaus Gymnasium Grafing erforderlich sein (ca.
8 Mio. Euro). Die nähere Untersuchung einer Generalsanierung war nicht
Gegenstand der bisherigen Untersuchung.
Abbruch und Neubau
Das Architekturbüro Studio Plus zeigte neben der Generalsanierung auf die
Möglichkeit auf, die Stadthalle abzureißen und neu aufzubauen. Drei
Neubauvarianten wurden anhand von Grafiken gezeigt:
1 Neubau mit 3.200
m2 BGF
(gleiche Gebäudegröße,
mittlerer bis hoher Standard)
12,2 Mio. Euro -
13,6 Mio. Euro brutto, inkl. Abbruch Stadthalle
2 Neubau mit 1.350
m2 BGF
(gleiche Hallengröße,
mittlerer bis hoher Standard)
Anmerkung des
Architekten: dieser Neubau wäre als Gemeindezentrum ausgelegt
5,4 Mio. Euro - 6,0
Mio. Euro brutto, inkl. Abbruch Stadthalle
3 Neubau
Mehrzweckhalle mit 950 m2 BGF
(reduzierte
Hallengröße, einfacher Standard)
Anmerkung des Architekten: dieser Neubau wäre
kleiner als die bisherigen Stadthalle. Aber nur um so viel, wie die jetzige
Halle am Nachbarn dran ist.
3,5 Mio. Euro brutto, inkl. Abbruch Stadthalle
Auf Wunsch wurde der
Begriff „Blackbox“ geklärt. Der Neubau einer kleinen Mehrzweckhalle mit 950 m²
wurde vom Architekten so benannt. Es handele sich dabei nicht um eine schwarze
Schachtel, sondern um helle Räumlichkeiten die auf Einfachheit reduziert
sind.
Zu Beginn der
anschließenden ausführlichen Diskussion stellte die Erste
Bürgermeisterin noch einmal klar: Die Stadthalle wird von den Grafinger
Bürgerinnen und Bürgern geliebt. Eine Entscheidung wird nicht einfach. Es war
wichtig, dass das Gremium über alle möglichen Varianten – von der schlichten
Sanierung bis zum Neubau – vollständig informiert wurde. Nun können sich die
Fraktionen besprechen und eine Arbeitsgruppe bilden.
Höchste Priorität
habe nun eine gemeinsame Ortsbegehung der Stadthalle, um sich ein umfassendes
Bild der Lage zu machen. Das Stadtratsmitglied Herr Christian Einhellig stellte
dazu den entsprechenden Antrag.
Auch wurde eine
Bürgerbeteiligung in die Debatte eingebracht. Da es ein sehr emotionales Thema
sei, sollte abgefragt werden was sich die Grafinger Bürgerinnen und Bürger
wünschen. Möglicherweise könnte die Meinungsabfrage im Rahmen der herbstlichen
Bürgerversammlungen stattfinden.
Zu den Finanzen
wurde der Stadtkämmerer befragt, ob die gegenwärtige Finanzstruktur eine
Sanierung oder einen Abriss mit Neubau überhaupt bewerkstelligen könne. Beide
Maßnahmen sind nicht im Budget der Stadt Grafing. Sollte mit den Arbeiten noch
in diesem Jahr begonnen werden, ist ein Nachtragshaushalt nötig. Auch im
nächsten Jahr könnte die Maßnahme nur über einen Kredit finanziert werden. Die
Sitzungsleiterin ergänzte, dass in diesem Jahr nur Planungen vorgesehen sind,
keine Maßnahmen. Ein Konzept ist bis zum 31.12.19 gefordert.
Sollte sich der
Stadtrat für eine Sanierung der Stadthalle entscheiden, wäre eine
städtebauliche Förderung möglich. Die Stadthalle müsste in das Sanierungsgebiet
aufgenommen werden. Laut Stadtkämmerei ist sie dies bislang noch nicht. Wenn
mit den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen begonnen wird muss die Stadthalle
vorübergehend geschlossen werden. Über den Zeitraum wollte sich der Architekt
nicht festlegen. Es wurde aber mindestens ein Jahr Sperrung vermutet.
Rechtliche
Einschränkungen durch den TSV sind nicht zu erwarten. Die Stadthalle hat früher
dem TSV gehört. Das Grundstück wurde jedoch an die Stadt verkauft. Der TSV hat
sich dabei Nutzungsrechte an der Dreifachturnhalle gesichert.
Nicht angesprochen
im Sachvortrag wurden die Instandhaltungskosten und Betriebskosten bei einem
Neubau. Der Architekt erklärte dazu in der Beratung, es sei davon auszugehen,
dass die Unterhaltskosten in den ersten 4-5 Jahren gegen null gehen
(Gewährleistungsfristen etc.) Von der Bewirtschaftung seien Neuanlagen erstmal
effizienter (Energiewirtschaft). Eine kleinere Halle mit 950 Quadratmeter wäre
darüber hinaus natürlich günstiger, als die große derzeitige Halle. Der
Stadtkämmerer fügt hinzu, dass sich das derzeitige Defizit von 300.000 EUR auf
Personalkosten und Abschreibungen zurückführen lässt. Die Abschreibungen werden
durch und mit einem Neubau steigen.
Der Leiter der
Stadthalle bezog auf Anfrage Stellung zu Akustik, Verwendungsmöglichkeiten der
Hallen und zu den Größen. So ist die Akustik ist in jedem Gebäude
unterschiedlich und wird von den Menschen auch unterschiedlich bewertet. Es
handelt sich um persönliche Vorlieben.
Um in einer Halle mehrere
Versammlungen gleichzeitig durchzuführen sei es wichtig, dass eine gute
Schallschutztrennung durch entsprechende Wände vorhanden ist. Auch muss der
Brandschutz gewahrt bleiben. Die Anzahl aller Personen in einem Gebäude gilt es
dabei zu berücksichtigen. Denn der Fluchtweg bleibt auch bei parallelen
Veranstaltungen gleich. Eine große erweiterte Halle bedeute jedoch auch
grundsätzlich, mehr Nutzungen möglich zu machen.
Das größte Problem
der bestehenden Stadthalle sei, so der Stadthallenleiter, dass viel Geld
investiert werden muss, viele Umbaumaßnahmen erforderlich sind und trotzdem die
vielen kleinen Fallstricke bleiben würden, von denen der Besucher nur wenig
mitbekommt. So etwa müsse nach jeder Veranstaltung Foyer und Saal geputzt
werden, unabhängig wie hoch die Teilnehmerzahl der Veranstaltung war. Dies
erzeugt Kosten und ist unwirtschaftlich. Weiterhin ist und bleibt die Turmstube
nicht barrierefrei.
Soll das drin bleiben?
Der
Stadthallenleiter sieht deshalb einen Neubau nach heutigem Standard als bessere
Lösung an. Den Vereinen könnte auch der bezahlbare Platz angeboten werden, der
schon lange gesucht werde.
In der
Kostenberechnung für die Neubauten ist die Technik (Beschallung und
Beleuchtung) teilweise enthalten. Der Standard wurde als einfach bezeichnet.
Eine Stadträtin warnte davor, die Kosten für die Technik zu unterschätzen (Die
Technik im Alten Speicher Ebersberg sei sehr teuer gewesen). Der
Stadthallenleiter ergänzte, dass auch in der bestehenden Stadthalle die Technik
veraltet sei und ausgetauscht gehöre.
Abschließend wurde
die Frage erörtert, wann der Stadtrat über das Schreiben des Landratsamtes
(Juli 2018) zur drohenden Schließung informiert worden sei. Die
Sitzungsleiterin erläuterte den Sachhergang (siehe oben).