Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 StR/055/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Stadtratsmitglied
Offenwanger erschien zur Sitzung (= 23 Stimmberechtigte )
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der
Stadt Grafing bei München wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der
Zeit von 18.02.2018 bis 09.03.2018 durchgeführt.
Alle erforderlichen Unterlagen wurden dem
Rechnungsprüfungsausschuss während der Prüfung zur Verfügung gestellt. Umfang
und Auswahl der Prüfungsgebiete lagen in dessen Ermessen. Die Belegprüfung
wurde stichprobenweise durchgeführt und zum Teil rechnerisch nachgeprüft.
Formmängel und negative Feststellungen geringen
Umfangs wurden während der Prüfung mit den zuständigen städtischen Mitarbeitern
direkt besprochen bzw. bereinigt.
Die Haushaltssatzung
2016 wurde am 12.04.2016 vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom
29.06.2016 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Haushaltsansätze betrugen in den Einnahmen
und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt
im Plan je 23.490.200 € und im Ist: 24.459.424 €
im Vermögenshaushalt
im Plan je 11.368.800 € und im
Ist: 5.600.595 €
Das Gesamtvolumen betrug also im Plan 34.856.000
€ und im Ist: 30.060.019 €.
Im Haushaltsjahr 2016 musste kein
Nachtragshaushalt beschlossen werden. Es lagen keine außerplanmäßigen Ausgaben
in der entsprechenden Höhe vor. Wegen der guten Einnahmesituation im laufenden
Haushaltsjahr war der Haushaltsausgleich nie gefährdet und auf die Ausgaben und
Einnahmen verliefen planmäßig.
Eine Kreditermächtigung wurde im Haushaltsplan
im Bereich der Stadt in der Haushaltssatzung in Höhe von 5.065.000 €
veranschlagt. Es wurde aber kein Kredit in Anspruch genommen. Bei den
Stadtwerken war eine Kreditaufnahme von Euro 1.947.000 € in der
Haushaltssatzung aufgenommen worden und auch ganz in Anspruch genommen worden.
Insoweit enthielt die Satzung genehmigungspflichtige Bestandteile. Es wurde
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.500.000 € festgesetzt.
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern wurden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 350 v.H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 350
v.H.
c) Gewerbesteuer 330
v.H.
Die Hebesätze der Stadt Grafing haben sich dem
Landesdurchschnitt angenähert. Der wiederholten Anregung des
Rechnungsprüfungsausschusses, die Hebesätze moderat zu erhöhen, wurde nur
zögerlich Folge geleistet.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wurde auf 1.500.000 € festgesetzt, für den Bereich der Stadtwerke beträgt er
400.000 €.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan lag im Rathaus bis zum Ablauf des
Haushaltsjahres zur Einsichtnahme auf.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 ist Soll-
und Ist- mäßig richtig erstellt.
Für den Abschluss 2016 bestand ein Zuführungsbetrag an den
Vermögenshaushalt von 3.575.760,– € (Vorjahr: 3.179.625 € Vorvorjahr:
1.364.925,– €). Deswegen ergab sich eine so genannte „Freie Finanzspanne“, die
die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung überstieg. Die
gesetzliche Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung lag bei Euro 536.875,–
€. Die Freie Finanzspanne betrug Euro 3.038.885,– €.
Der Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH
betrug
2016 |
3.575.760
€ |
2015 |
3.179.625 € |
2014 |
1.364.925 € |
2013 |
3.700.101 € |
2012 |
3.204.495 € |
2011 |
2.080.771 € |
2010 |
1.471.814 € |
2009 |
785.210 € |
2008 |
2.014.641 € |
2007 |
3.465.952 € |
2006 |
1.238.522 € |
2005 |
0 € |
2004 |
967.342 € |
2003 |
0 € |
2002 |
0 € |
2001 |
2.137.030 € |
2000 |
1.674.991 € |
1999 |
1.732.071 € |
1998 |
1.231.804 € |
1997 |
1.139.171 € |
1996 |
2.042.872 € |
1995 |
1.175.004 € |
1994 |
725.780 € |
1993 |
1.635.676 € |
Beim kassenmäßigen Abschluss 2016 ergab sich ein Ist-Fehlbetrag von Euro
240.766,66 (Vorjahr: 141.907,91 €), welcher den Kasseneinnahmeresten zugeordnet
wurde.
Der Schuldenstand lag zum
31.12.2016 bei 5.540.745 €
2015:
6.077.620 €
2014: 4.560.806
€
2013:
4.961.375 €
2012: 5.334.841
€
2011: 4.428.122
€
2010: 4.156.101 €
2009: 4.303.447
€
2008: 4.065.082
€
2007 2.314.131 €
2006: 2.544.577
€
2005: 2.853.978 €
Die Verschuldung der Stadt ist 2015 um ca. 500.000,– € gesunken. 2015
betrug der Zuwachs ca. 1.500.000,–. Dazu kommt die fortdauernde Kreditaufnahme
im Bereich der Stadtwerke.
Im landesdurchschnittlichen Vergleich aller Kommunen
lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei Gemeinden mit zwischen 10.000 und 20.000
Einwohner bei über 695 €/Einwohner. Damit lag die Stadt Grafing unter der
Durchschnittverschuldung in Bayern.
Die über- und außerplanmäßig angefallenen Ausgaben hielten sich, der Höhe
nach, im Rahmen der letzten Jahre. Im Verwaltungshaushalt lagen sie bei 1.821.745
€ und im Vermögenshaushalt bei 477.642,– €. Darin nicht berücksichtigt ist
nicht die ungeplante Zuführung zur Rücklage in Höhe von 921.423 €.
Zwar waren die überplanmäßigen Ausgaben zumeist in einem Deckungsring. Sie
wurden bisher noch nicht vollständig genehmigt und müssen somit im Rahmen der
Feststellung der Jahresrechnung 2016 vom Stadtrat genehmigt werden. Daneben
stehen den Ausgaben entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gegenüber,
die die Mehrausgaben wieder ausgleichen.
Unter Berücksichtigung von Art. 66 Abs. 1 GO und § 18 Abs. 2 KommHV sowie
des Deckungsvermerkes im Haushalt 2016 enthält die oben genannte Gesamtsumme
alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Gesamtdeckung der in der Anlage
zur Jahresrechnung und im Haushaltsplan angebrachten Deckungsvermerke wurde
nicht überschritten.
Trotz einer Reihe von über- und außerplanmäßiger Ausgaben galt die
Kassenlage im Haushaltsjahr 2016 stets als gesichert. Ein Nachtragshaushalt
musste nicht erstellt werden.
Wie bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren wurden im Prüfungsjahr
keine neuen Haushaltsreste gebildet. Somit mussten auch keine
Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden.
Die
Anmerkungen aus der Prüfung 2016 wurden in der Sitzung vom Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Dr. Rothmoser, vorgetragen.
Der Prüfungsbericht 2016 ist Bestandteil dieser
Niederschrift.
Nach entsprechendem Vorwurf wies
Stadtratsmitglied Fröhlich darauf hin, dass seine Abwesenheiten bei den
Rechnungsprüfungen immer entschuldigt waren und einzig und allein beruflichen
Verpflichtungen geschuldet seien.
Beschluss 1:
Ja: 23 Nein: 0
Aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung, lt. Prüfungsbericht, wurde
die Jahresrechnung der Stadt Grafing b.München für das Haushaltsjahr 2016 mit
den im Prüfungsbericht ausgewiesenen Summen vom Stadtrat einstimmig
festgestellt.
Beschluss 2:
Ja: 22 Nein: 0
Der Stadtrat beschloss die Entlastung der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO. Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich waren, genehmigt.
Die Erste Bürgermeisterin hat gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO als persönlich
Beteiligte an der Abstimmung nicht mitgewirkt.