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Sitzung: | 04.12.2018 StR/055/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Sitzungsleiterin erteilte der anwesenden
Vertreterin der Verwaltung das Wort.
Diese erläuterte die folgende zur Verfügung
gestellte Beschlussvorlage:
Bereits am 10.07.2012 hat der Stadtrat den
Bedarf für die Errichtung zusätzlicher Kindertageseinrichtungen festgestellt.
Nach einer vergleichenden Standortuntersuchung wurde beschlossen, den Neubau
eines Kinderhorts bzw. sonstiger bedarfsnotwendiger Kindertageseinrichtungen
(Kinderzentrum) auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 200/22 der Gemarkung
Öxing planerisch vorzubereiten.
Im laufenden Bebauungsplanverfahren
(Billigungsbeschluss am 26.09.2017) wurde das Planungsziel um die Möglichkeit
erweitert, auf dem Gelände ergänzend noch Schulanlagen unterzubringen.
Vorrangig sind es die Einrichtungen der Musikschule und ggf. auch der VHS, für
die ein zusätzlicher Raumbedarf besteht. Angedacht war im Rahmen des
Billigungsbeschlusses vom 26.09.2017 die Mitbenutzung der Räume der
Kindertageseinrichtung für diese Zwecke, zumindest außerhalb der Betriebszeiten.
Denkbar wären aber auch Raumeinheiten ausschließlich für diese schulische
Nutzung. Aus diesem Grunde wurde die ursprünglich mit zwei Vollgeschossen
geplante Bebauung auf max. drei mögliche Vollgeschosse erweitert.
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Werk- und
Umweltausschusses vom 14.06.2018 wurde der Bebauungsplan „Kinderzentrum Am
Stadion“ in der Fassung des Entwurfs vom 20.11.2017 unter Berücksichtigung der
vorausgegangenen (redaktionellen) Änderungen als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB)
und der Begründung dazu mit 9 Ja- zu 0 Nein-Stimmen beschlossen.
Nach Rücksprache mit der
Kindergartenaufsicht des LRA Ebersberg am 21.08.2018 ist eine Doppelnutzung der
Kindergartenräume nicht möglich. Das Gebäude darf jedoch auch andere
Nutzungseinheiten enthalten. Die Kindertageseinrichtung muss eine
abgeschlossene Einheit darstellen. d.h. sie darf für externe Personen nicht
frei zugänglich sein (Schutz der Kinder, Aufsichtspflicht). Wenn das Gebäude
auch anderweitig, z.B. durch Vereine, genutzt werden soll, muss dies baulich
durch einen separaten Zugang gelöst werden. Diese Anforderungen stellt das LRA
auch, wenn die Doppelnutzung prinzipiell nur außerhalb der Betriebszeiten des
Kindergartens erfolgen soll. Zusätzlich zu den Einwänden der
Kindergartenaufsicht ist eine Doppelnutzung aus Sicht der Stadtverwaltung
organisatorisch nur schwer umsetzbar, da z.B. das ordnungsgemäße Aufräumen oder
eine ggf. erforderliche Reinigung zwischen den i.d.R. am späteren Abend
stattfindenden Vereinsveranstaltungen und der bereits früh morgens öffnenden
Kindertageseinrichtung, zu Schwierigkeiten führen kann.
Objektstudie 2014
Im Zuge des Bebauungsplans wurden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kinderhort, Kindergarten) und Anlagen
für schulische Zwecke (z.B. allgemeinbildenden Schulen, Volkshochschule,
Musikschule etc.) geschaffen. Da das Baugebiet als Gemeindebedarfsfläche
„Schul- und Kindertageseinrichtungen“ festgesetzt wurde, durfte offen bleiben,
welche Einrichtungen konkret errichtet werden und durch welchen Träger und in
welcher Rechtsform diese Einrichtungen geführt werden.
Aufgrund der
Projektbezogenheit des Bebauungsplans, dessen Inhalt allein auf die
Kindertageseinrichtung beschränkt war (also ohne die später geplante Mitnutzung
für Schulzwecke), wurde vorab eine Objektstudie durchgeführt. Damit konnte der
Bebauungsplaninhalt auf die konkreten baulichen Anforderungen hin ausgerichtet
werden. Nachfolgend sind die Ideen der Objektstudie 2014 dargestellt:
Abb.1: Variante 1 – Objektstudie 2014
Abb.2: Variante 2 – Objektstudie 2014
Abb.3: Perspektive zu Variante 2 –
Objektstudie 2014
Abb. 4: Schnitte zu Variante 2 –
Objektstudie 2014
Die Objektstudie vom 10.01.2014 war auf die
maximale Bebaubarkeit des Grundstücks und die Errichtung einer Kita mit 12
Gruppen ausgerichtet. Bei der Betrachtung der oben abgebildeten Varianten sind
folgende Punkte wichtig:
·
Errichtungskosten
der dargestellten Varianten (ca. 15 Mio EUR brutto)
·
Andienbarkeit
nur über „Am Stadion“ möglich; ein über 100 m langes Gebäude ist daher wenig
praktikabel
·
Max.
sinnvolle Größe einer Kindertageseinrichtung ist überschritten (Potentieller
zukünftiger Träger: max. 6 Gruppen)
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan
„Kinderzentrum Am Stadion“ vom 20.11.2017 gibt folgende Rahmenbedingungen vor:
Höchstzulässige
Grundfläche: 1.650 m²
Max.
Geschoßanzahl: 3
Vollgeschosse
Bauweise: offen
ohne Längenbegrenzung
Dachform: extensiv
begrüntes Flachdach oder Pultdach bis 8° Neigung
Dachnutzung: Anlagen
zur Nutzung der Sonnenenergie sind zulässig
Außenspielflächen: Außenspielflächen,
ausgenommen für die Kinderkrippen,
sind
zur Lärmabschirmung nur nördlich der künftigen
Bebauung
zulässig
Abb. 5: Auszug Bebauungsplan
Bei einer Ausnutzung der max. zulässigen
drei Vollgeschosse und der damit einhergehenden Bebauungshöhe müssen die durch
die Baugrenzen festgelegten Grenzabstände zur südlichen Wohnbebauung vergrößert
werden. Aus o.g. Gründen wurde die Vorrangfunktion des Bauplanungsrechts
aufgehoben und die Geltung des Abstandsflächenrechts angeordnet. Damit bleibt
auch die ursprüngliche Planungslösung (2 Vollgeschosse) umsetzbar mit nur ca. 6
m Grenzabstand im Süden. Diese „Bebauungsvariante“ schafft ausreichend Freiflächen
(Außenspielflächen) lärmabgeschirmt an der Nordseite des Gebäudes.
Die Realisierung soll abschnittsweise
erfolgen, so dass anfänglich auch ausreichend Freiflächen (Außenspielflächen)
auf dem Grundstück selbst verbleiben. Jedenfalls bei einer mittel- bis
langfristig vollständigen Umsetzung der zulässigen Bebauung ist es geplant, in
die Außenanlagenplanung auch die bestehenden Spielflächen (Basketballplatz und
die an der Ostseite anschließende Grünfläche mit ca. 2.000 m²) einzubeziehen.
Auch eine Mitbenutzung des Kunstrasenplatzes ist beabsichtigt. Da diese Flächen
ebenfalls im Eigentum der Stadt und damit grundsätzlich verfügbar sind und auch
bereits als Spielfläche genutzt werden, wurde von einer Einbeziehung in den
Bebauungsplan abgesehen. Diese Absicht erklärt, weshalb die Errichtung der
Freiflächen auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Norden liegen sollen: um die
benötigten Freiflächen im räumlichen Zusammenhang mit den anschließenden
Spielflächen zu schaffen.
Die südlich der Bebauung möglichen Freiflächen
können nur für die Krippenkinder verwendet werden, für die eine altersgerechte
Trennung ohnehin sinnvoll ist. Hier sind die Lärmauswirkungen deutlich geringer
als der Lärm spielender Kinder höherer Altersgruppen.
Bebauungshöhe: Aufgrund des stark nach
Westen hin abfallenden Geländes wird die Bauhöhe nicht – wie weithin üblich –
durch verbindliche Festsetzung des unteren Bezugspunkt bestimmt, sondern des
oberen Bezugspunktes. Der sich dann daraus ergebende untere Bezugspunkt
(Gelände) muss nicht zwingend das Naturgelände sein. Aufgrund des bewegten
Geländes sind Modellierungen sogar unvermeidbar.
Abb. 6: Höhenvorgabe bei 2 Vollgeschossen
Abb. 7: Höhenvorgabe bei 3 Vollgeschossen
Erschließung
Die
siedlungstechnischen Erschließungsanlagen (Wasser, Abwasser, Medien,
Stromversorgung) sind in direkter Nachbarschaft vorhanden und können
entsprechend verlängert bzw. erweitert werden. Für die Wärmegewinnung steht die
Nahwärmeversorgung durch die Fa. Rothmoser zu Verfügung (Heizzentrale direkt östlich
im Sportgelände). Die Nahwärmeleitung verläuft im Plangebiet an der Südgrenze.
Das Plangebiet ist
über die öffentlichen Straßen „Am Stadion“ und „Forellenstraße“ erschlossen.
Problematisch an den bestehenden Straßen ist aber, dass keine geeigneten Wendemöglichkeiten
für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) bestehen. An der Straße „Am Stadion“ wird
eine Durchfahrtslösung (nur für Notfälle) mit dem Bau der „Nördlichen
Sportstättenanbindung“ entstehen. An der Forellenstraße wird im Bebauungsplan
eine Wendefläche nördlich des künftigen Schul- und Kinderzentrums festgesetzt.
Auf dieser
Entscheidungsgrundlage wurde im Rahmen des Bau-, Werk- und Umweltausschusses
vom 15.03.2016 der Bauentwurf (Straßenbauprogramm) für die Straße „Am Stadion“,
erstellt durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, gebilligt.
Danach ist eine
Wendekehre an der Westseite des Kindertageszentrums vorgesehen, um ein
verkehrssicheres Anfahren des Kinderzentrums ohne Wenden durch Rückwärtsfahren
sicherzustellen. So soll der Eingangsbereich des Kinderzentrums zentral an der
Ostseite (über die Straße „Am Stadion“) angelegt werden. Im Rahmen des Neubaus
des „Kinderzentrum Am Stadion“ soll vorerst nur die Wendekehre inkl.
Zufahrtbereich erstellt werden. Der Neubau der restlichen Straße ist noch nicht
terminiert.
Der An- und
Abfahrtsverkehr für Eltern/Besucher soll ausschließlich über die Straße Am
Stadion erfolgen. Aufgrund der reinen Wohnbebauung und des verkehrsberuhigten
Ausbaus in der Forellenstraße soll dort nur der Mitarbeiterverkehr abgewickelt
werden. Die Stellplatzflächen für die Mitarbeiter können deshalb im Westen an
der Forellenstraße angeordnet werden.
Abb. 8: Planausschnitt Zufahrt Kita -
Neugestaltung „Am Stadion“
Kinderunterbringung
Im Rahmen des Bau-, Werk- und
Umweltausschusses vom 26.06.2018 wurde dieser unter TOP 5 über die die
Lösungsansätze der Kinderbetreuungsplätze in Grafing informiert. Folgendes
Vorgehen wurde durch die Stadtverwaltung empfohlen:
Kurzfristig
1.
Unterbringung der Kindergartenkinder mit sofortigem Betreuungsbedarf in
St. Margareth (1 Gruppe)
Aktueller Stand: 2. Gruppe baulich
fertiggestellt, Möblierung erfolgte Anfang November.
2.
Unterbringung der Krippenkinder mit sofortigem Betreuungsbedarf im
Zwergerlschloss (3 Kinder)
Aktueller Stand: Unterbringung mit Träger
geklärt
Mittelfristig
3.
Kindergartenkinder mit Betreuungsbedarf im Sommer 2019 werden in der
neuen Einrichtung im alten Schulhaus in Oberelkofen untergebracht (2 Gruppen).
Aktueller Stand: Aufnahme des Gebäudes in
die Denkmalliste, daher Verzögerung in der Ausführung
4.
Krippenkinder mit Betreuungsbedarf im Sommer 2019 werden in der
Kinderkrippe Schloss Zinneberg untergebracht (8 Kinder).
Aktueller Stand: Unterbringung mit Träger
geklärt
Langfristig
5.
Sofortiger Beginn der Grundlagenermittlung für einen Kauf und Umbau zur
Kindertageseinrichtung der Liegenschaft Dobelweg 23 (Erbpacht mit Vorkaufsrecht
der Stadt Grafing)
Aktueller Stand: Gebäude wurde durch die
Stadt Grafing gekauft. Bei Maßnahmenbeschluss November 2018, Fertigstellung für
2020 geplant.
6.
Sofortiger
Beginn der Grundlagenermittlung für das Gebäude (nicht Modullösung) in der
Forellenstraße (Kinderzentrum Am Stadion)
Aktueller Stand:
Objektstudie beauftragt, Vorstellung zum Maßnahmenbeschluss in BWUA sowie STR
im November 2018
Vorgaben Objektstudie 2018
Im
Gespräch zwischen der Ersten Bürgermeisterin und den Trägern der
Kindertageseinrichtungen in Grafing (BRK, Kath. Kirche, Evang. Kirche, private
Träger) haben diese deutlich gemacht, dass eine Kindertageseinrichtung aus
organisatorischen Gründen nur mit max. 6 Gruppen realisierbar sei. Aus diesem
Grund, sowie dem Billigungsbeschluss
vom 26.09.2017 (Räumlichkeiten für Vereine), wurden
für die Objektstudie folgende Vorgaben gemacht:
Auf dem
Flurstück 200/22 der Stadt Grafing b. M. soll ein neues Gebäude errichtet
werden, in dem eine Kindertagesstätte für voraussichtlich 6 Gruppen sowie
Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen der Stadt Grafing untergebracht werden
sollen.
Das
Flurstück liegt zwischen den beiden Straßen „Am Stadion“ und „Forellenstraße“.
Gemäß dem Bebauungsplan vom 20.11.2017 muss die Zufahrt zum Gebäude
(Anlieferung Kinder), zum Schutz der Wohnbebauung in der Forellenstraße, über
die Straße Am Stadion erfolgen. Hier sollen sämtliche Parkplätze und der
Haupteingang angeordnet sein.
Gebäude:
Grundsätzlich
darf das Gebäude gem. Bebauungsplan mit bis zu 3 Geschossen errichtet werden.
Aufgrund der dadurch entstehenden Verschattung der nördlichen Gartenflächen
(Hauptspielflächen der Kinder) ist jedoch auch eine 2-geschossige Bauweise
interessant. Ein Keller ist aufgrund des rel. hoch stehenden Grundwassers nicht
vorgesehen. Bedingt durch die Hanglage muss der Haupteingang im OG auf
dem Höhenniveau der Straße „Am Stadion“ liegen.
Bauweise:
Bauausführung
und Ausstattung: hoher Standard
Energieeffizienz:
Passivhausstandard
Material/ Bauweise: keine
Vorgabe – hoher Vorfertigungsgrad wünschenswert für Verkürzung der Bauzeit
TGA: Entsprechend
der Vorgaben des Passivhausstandards, lagebedingt wäre ggf. eine PV-Anlage
sinnvoll
Barrierefreiheit: barrierefrei
gemäß DIN 18040 (Gebäude und Außenanlagen) – Erschließung EG über Aufzug,
Treppe und Rampe (überdacht falls außenliegend)
Treppen
müssen z.B. beidseitig über Handläufe, sowohl für Erwachsene als auch für
Kinder, verfügen
Erweiterbarkeit: Aufgrund
des großen Bevölkerungszuwachses und des damit verbundenen hohen Bedarfs an
Kinder-Betreuungsplätzen soll das Gebäude so geplant werden, dass eine
Erweiterung – im Rahmen eines 2. Bauabschnitts in den kommenden 15 Jahren – mit
möglichst wenig finanziellem und baulichem Aufwand umgesetzt werden kann.
Außenflächen:
Die
Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Straße „Am Stadion“. Der Umbau
der Straße ist nicht direkt Gegenstand dieses Bauprojekts und soll daher nicht
in die Kostenschätzung einbezogen werden. In die Objektstudie soll jedoch die
Planung der Parkfläche und des Eingangsbereichs inkl. der Park- und
Rangierflächen, sowie der Gestaltung der Fläche mit z.B. Pflaster, Bäumen, Bänken,
u. dergl. einbezogen werden. Es sind voraussichtlich 9 PKW-Parkplätze (6 Kita
Gruppen × 1,5 PP – Doppelnutzung durch Vereine, da ohne zeitliche Überschneidung), sowie überdachte
Fahrrad-/Krad-Parkplätze und verschließbare Unterstellmöglichkeiten für
Abfallbehälter in ausreichender Anzahl erforderlich.
Es ist
auch zu berücksichtigen, dass das an die Straße „Am Stadion“ angrenzende
Gelände aufgrund der Hanglage aufgeschüttet und abgestützt werden muss, um die
o.g. Flächen herzustellen. Falls das Gebäude nicht in den Hang eingebaut wird,
z.B. um eine Verbindung zwischen nördlicher und südlicher Gartenfläche zu
schaffen, ist ein Zugang über eine Brücke denkbar.
Da ca.
mindestens die Hälfte der Kita Gruppen im EG untergebracht werden, ist es
erforderlich, dass es außer einem ausreichend groß dimensionierten Aufzug auch
eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit für Eltern mit Kinderwägen oder
Rollstühlen gibt. Denkbar wäre eine außenliegende Rampe, die so überdacht wird,
dass im Winter keine Schneeräumung erforderlich ist.
Die
Anordnung des Gebäudes soll den Kindern sowohl im Norden als auch im Süden des
Gebäudes Außenflächen zum Spielen bieten. Aufgrund der Wohnbebauung und des
damit einher gehenden Emissionsschutzes dürfen südlich des Gebäudes nur
Kleinkinder (Krippe) in der Außenfläche spielen.
Für die
vorgesehenen 124 Kinder müssen ca. 1.240 m² Garten hergerichtet werden. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass eine Krippengruppe aus nur 12 Kindern
besteht und somit südlich des Gebäudes nur etwa 240 m² Garten durch das LRA
Ebersberg vorgeschrieben sind.
Ziel der
Objektstudie:
Ziel der
Objektstudie ist die Ausarbeitung von 3 unterschiedlichen Planungskonzepten
(bzgl. Länge/Breite, Geschoßanzahl, Abstandsflächen, Gartenflächen usw.) als
Grundlage für die Herbeiführung eines Maßnahmenbeschlusses im Stadtrat der
Stadt Grafing b. M. Das beschlossene Konzept dient als Grundlage für die
weiteren Planungen und kann insbesondere bzgl. der Raumaufteilungen,
Ausstattung usw. an die Nutzerbedürfnisse angepasst werden.
Anschließend wurden
die Varianten 1 bis 3 aus der Objektstudie 2018 von der Vertreterin der
Stadtverwaltung vorgestellt:
Aufgrund der
Überschreitung des Schwellenwertes für Dienstleistungen von 221.000 EUR netto
muss die Architekturleistung im VgV-Verfahren europaweit ausgeschrieben werden.
Es ist daher offen, ob das Architekturbüro, das die Objektstudie erstellt, auch
den anschließenden Auftrag für die Projektumsetzung erhält.
Terminplan KIZ
Um den o.g.
Terminplan einhalten und die Architekturleistung schnellstmöglich europaweit
ausschreiben zu können, wurden bereits folgende Maßnahmen durchgeführt/
beauftragt:
·
Ergänzende Vermessung
·
Baugrundgutachten
·
Denkmalrechtliche Erlaubnis
·
Objektstudie 2018
·
VgV-Verfahrensbegleitung
Die Vergabe der o.g. Leistungen erfolgte im Rahmen der Verfügungsgewalt
(30.000 EUR brutto) durch die Erste Bürgermeisterin.
Unter der
Voraussetzung eines Maßnahmenbeschlusses im November 2018 stellt sich der
mögliche Terminplan für die Umsetzung des „KIZ - Kinderzentrum Am Stadion“ wie
folgt dar:
1. Vorstellung
BWUA + STR, Maßnahmenbeschluss Dez
2018
2. Beschluss
VgV Vergabeunterlagen/Gremium Jan
2019
3. Beauftragung
Planer Jun
2019
4. Baugenehmigung Jan
2020
5. Baubeginn Sep
2020
6. Inbetriebnahme Feb
2022
VgV-Verfahren
Im Rahmen des VgV-Verfahrens zur Vergabe der
Architektenleistung wird ein Kriterienkatalog aufgestellt, um die
unterschiedlichen Bewerber objektiv bewerten zu können. Darüber hinaus wird ein
Gremium aus Mitgliedern des Stadtrats und der Stadtverwaltung festgelegt, das
die Gespräche mit vorausgewählten Bewerbern führt und die Bewertung vornimmt.
Da mit dem VgV-Verfahren verschiedene Angebots-, Warte- und Rügefristen einzuhalten sind, erstreckt sich das Verfahren i.d.R. über eine Dauer von ca. 6 Monaten.
Kostenrahmen
Der Kostenrahmen der Maßnahme wurde auf Grundlage der drei Gebäudevarianten ermittelt.
Im Kinderzentrum am Stadion sollen zukünftig 6 Kindergruppen (vorauss. 2 Krippen-, 2 Kiga-, 2 Hortgruppen) untergebracht werden. Zusätzlich soll das Gebäude für kulturelle Zwecke genutzt werden können (z.B. Vereine, VHS, Chaxter/Mittagsbetreuung usw.). Das barrierefreie Gebäude im Passivhausstandard verfügt über zwei Geschoße und hat eine Bruttogrundfläche von ca. 2.175 m² BGF. Basierend auf Referenzprojekten des mit der Objektstudie 2018 bauftragte Architekturbüro, sowie den BKI-Kennwerten und den Anpassungen (Baupreisindex und Regionalfaktor) ergibt sich ein gerundeter Preis von 2.350 EUR/m² BGF für die Kostengruppen 300 + 400 (Bauwerkskosten). Da zum jetzigen Zeitpunkt nur die groben Rahmenbedingungen bekannt sind, kann keine detaillierte Kostenberechnung, sondern lediglich eine prozentuale Ermittlung des Kostenrahmens auf Basis der Bauwerkskosten erfolgen. In der anh. Tabelle sind die einzelnen Ansätze zu entnehmen. Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 200–700 (Errichtungskosten) liegt bei ca. 7,5 Mio. EUR brutto.
Darüber hinaus sind die Kosten für die Unwägbarkeiten zu berücksichtigen, die mit den individuellen Voraussetzungen des Grundstücks zusammenhängen. Dies sind insbesondere die zu erstellende Wendekehre für die Anfahrt der Eltern und der Feuerwehr, die Größe der Außenanlage, die Baupreissteigerung bis zum Beginn der Baumaßnahme/Ausschreibung sowie die Ungewissheit, ob im Bereich des Baufelds tatsächlich archäologische Funde gemacht werden. Für diese Unwägbarkeiten werden weitere ca. 900.000 EUR brutto angesetzt.
Es entsteht somit ein Kostenrahmen von ca. 8,5 Mio. EUR brutto für die Gesamtmaßnahme (Kostenrahmen in der Anlage).
In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich die Variante 1 als mehrheitsfähig heraus. Die Vertreterin der Verwaltung führte auf Nachfrage weiter aus, dass ein höhergeschossiger Bau (3-Vollgeschosse) im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht zu einer zwangsweisen Verschiebung des ganzen Baukörpers nach Norden führen würde. Dies hätte bei dem ohnehin sehr schmalen Grundstück den Nachteil, dass die gemäß Bebauungsplan vorgesehenen lärmabgeschirmten Außenspielflächen an der Nordseite des Gebäudes entfallen müssten bzw. wesentlich kleiner ausfallen würden und somit nicht mehr den vorgeschriebenen notwendigen Flächen entsprächen.
Als Anregung wurde vorgetragen, den Passivhausstandard zu überdenken.
Man baue heutzutage wieder mit dicken Wänden und Querlüftung.
Der Stadtrat billigte
auf Empfehlung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses gegen 2 Stimmen die Maßnahme „Neubau
Kinderzentrum Am Stadion“ mit dem vorgestellten Kostenrahmen (KG 200–700) in
Höhe von 8,5 Mio. EUR brutto (Maßnahmenbeschluss).
Ferner wird die
Stadtverwaltung beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte zur europaweiten
Ausschreibung der Architektenleistung, einzuleiten. Als Ausschreibungs- und
weitere Planungsgrundlage soll die Variante 1 der vorgestellten Objektstudie
2018 verwendet werden.
Weiterhin beauftragt
der Stadtrat die Stadtverwaltung damit, unverzüglich eine Trägerschaft für die
Einrichtung zu verpflichten.