Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.05.2018 StR/047/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste
Bürgermeisterin erläuterte kurz die folgende zur Verfügung gestellte
Beschlussvorlage:
In seiner Sitzung
vom 24.03.2015 wurde der Bau-, Werk-und Umweltausschuss über den Gebäudezustand
der Georg-Huber-Mittelschule und über notwendigen baulichen Maßnahmen
informiert:
Seitdem werden
jeweils für die Sommerferien Maßnahmenpakete ausgearbeitet und umgesetzt. Die
nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen wurden bereits in den Jahren 2015 bis 2017
abgeschlossen.
2015 - Sanierungsmaßnahmen
§
Sanierung
WC Anlagen
§
Austausch
Türen Klassenzimmer
§
Austausch
Rauchschutztüren Flure
§
Kopierraum
Lehrerzimmer
§
Nebenraum
Lehrküche UG
2016 - Sanierungsmaßnahmen
§
Sanierung
Feuchteschäden UG
§
Erneuerung
ELA-Anlage
§
Sanierung
Eingangstreppe Nebeneingang West
2017 -
Sanierungsmaßnahmen
§
Sanierung
Decken/Abkofferung Wände
Maßnahmenbeschluss
für weitere Sanierungsmaßnahmen
Nach Abschluss der
Sanierung 2017 stehen neben den laufenden Unterhaltsmaßnahmennachfolgende
Vorhaben an, die in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden sollen:
1.
Sanierung
Klassenzimmer (Akustik)
2.
Sanierung
Aula, Treppenhalle EG (Brandschutz, Decke),
3.
Sanierung
Verwaltungstrakt (Decke, Bodenbeläge, Fenster)
4.
Barrierefreiheit:
-
Aufzugsanlage
(Plattformaufzug)
-
Barrierefreier
Zugang Haupteingang und Erneuerung Vordach
-
Barrierefreier
Zugang Pausenhof Nord mit Sanierung Treppenanlage
-
Barrierefreier
Zugang Pausenhof Süd mit Sanierung Treppenanlagen
5.
Umgestaltung
Außenanlagen (Pausenhof, Müll, Fahrräder)
6.
Energetische Gebäude-Sanierung
Fassadensanierung (Dämmung und Fenster)
7.
Zu- und
Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
Als erste Maßnahme soll die Akustiksanierung der
Klassenzimmer durchgeführt werden.
In allen Jahrgangsstufen werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Als Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt die Georg-Huber-Mittelschule im Unterricht und Schulleben individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler um.
Schüler mit Hörschädigungen, werden zudem vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Oberbayern betreut.
In diesem Zusammenhang wurden die Unterrichtsräume (akustische Lernumgebung) audiologisch beurteilt. Die Klassenräume sind weitgehend mit schallharten Materialien ausgestattet. Eine deutlich eingeschränkte Sprachverständlichkeit, sowie ein hohes Aufkommen an diffusem Störlärm lassen sich bereits ohne Messungen erkennen.
Eine Überprüfung
der Nachhallzeiten ergaben nicht akzeptable Werte für eine Beschulung von
Kindern mit Einschränkungen in der Hör-Wahrnehmung. Selbst die Normwerte für
den Unterricht von Kindern ohne Einschränkungen werden nicht erzielt.
Ausschlaggebend für
die akustische Barrierefreiheit eines Klassenraumes sind die Anforderungen der
DIN 18401 (Nutzungsart Raumgruppe A4). Sie gilt für Kinder mit einer
Hörschädigung, mit Lern- oder Sprachbehinderungen, sowie für Kinder mit
nichtdeutscher Muttersprache.
Daher sind im Sinne
der Barrierefreiheit (für Menschen mit Behinderung) und der Integration von
Schülern mit Migrationshintergrund dringend akustische Maßnahmen notwendig.
Im Rahmen der
Voruntersuchung wurde eine Raumakustische Bestandsaufnahme eines Klassenraums
exemplarisch durchgeführt und gemäß den raumakustischen Anforderungen der DIN
18041 beurteilt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde von einem Akustikfachplaner
ein raumakustisches Konzept nach Raumgruppe A4 für eine „Inklusive Nutzung“
(Eignung für Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen) erstellt.
Die Anforderungen
an die Nachhallzeiten bei „Inklusiver Nutzung“ „A4“ (grüner Bereich) werden
überschritten. Der Raum weist in allen Frequenzbereichen eine zu geringe
akustische Raumbedämpfung auf. In der tieferen Oktave (125 Hz) werden die
Vorgaben zur Nachhallzeit deutlich überschritten. Dies ist auf die derzeit
vorhandenen, akustisch gering wirksame Aufbauten zurückzuführen.
Mit dem Ziel, den
subjektiven Lärmpegel innerhalb des Raumes zu senken und die akustischen
Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurde ein Konzept zur Einhaltung der
raumakustischen Anforderungen erarbeitet.
Nachfolgende
Maßnahmen sollen ergriffen werden:
-
Einbau
einer abgehängten Gipskarton-Lochdecke
mit geschlossenem Randfries
-
Wandabsorber aus Filz, als Pinnwand nutzbar
Im Zuge des
Rückbaus der vorhandenen Metallpaneeldecke und den nachfolgenden
Trockenbauarbeiten sollten auch teilweise die Bodenbeläge (EG und 2. OG)
erneuert werden.
Für die akustische Sanierung, nebst
Bodenbelagsarbeiten und Erneuerung der Deckenleuchten wurden Kosten in Höhe von
ca. 37.500,00 EUR (KG 300–700) pro Klassenzimmer kalkuliert. Daraus ergibt sich
für 12 Klassenzimmer ein voraussichtlicher Gesamtkostenrahmen in Höhe ca.
450.000,00 EUR.
Der Tagesordnungspunkt wurde dem
Bau-Werk- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 24.04.2018 (TOP 20) bereits
vorgestellt:
Die Planungen sahen eine abschnittsweise Umsetzung in drei
Bauabschnitten vor. Im ersten Bauabschnitt sollten beginnend mit den
Sommerferien 2018 vier Klassenzimmer im Erdgeschoss saniert werden, wofür mit
einem Kostenrahmen in Höhe von 150.000,00 EUR gerechnet werden muss:
Kostengruppe nach DIN 276 |
Kostenschätzung vom 20.04.2018 |
300
Bauwerk – Baukonstruktionen |
83.000,00 EUR |
400
Bauwerk – Technische Anlagen |
32.000,00 EUR |
700
Baunebenkosten |
35.000,00 EUR |
Gesamtsumme |
150.000,00 EUR |
Allerdings stehen
für die Mittelschule in diesem Haushaltsjahr nur 150.000,00 EUR zur Verfügung,
wovon bereits ca. 55.000,00 EUR für die Herstellung des „Interimspausenhofs“
und Beschaffung von Außenklassenzimmermöbeln (Stuhl-Tisch-Kombinationen)
abzuziehen sind.
Ferner startet in
diesem Jahr, mit Beginn der Pfingstferien, die Generalsanierung und Erweiterung
der Grundschule. Aus diesem Grund sollte in Erwägung gezogen werden, die
Sanierungsmaßnahme Mittelschule für das Jahr 2018 auszusetzen, sofern die zusätzlichen
Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Ebenso musste
berücksichtigt werden, dass die Vergabeverfahren noch nicht gestartet wurden.
Ob kurzfristig wirtschaftliche Angebote im Vergabeverfahren erzielt werden
können, müsste abgewartet werden.
Nach intensiver
Beratung beschloss daher der Bau-, Werk- und Umweltausschuss die
Sanierungsmaßnahme für das Jahr 2018 auszusetzen. Ferner wurde vorgeschlagen,
im Jahr 2019 dafür zwei Bauabschnitte zusammenzufassen (8 Klassenzimmer) und
dafür ein Budget von 300.000,00 EUR im Haushalt vorzuhalten. Der Vorteil
bestünde darin, bereits 2018 die Planungen und Vorbereitungen für das
Vergabeverfahren zu treffen, um bestmögliche (wirtschaftliche) Angebote zu
erzielen.
Da für die
Gesamtmaßnahme (12 Klassenzimmer) Kosten in Höhe von 450.000,00 EUR kalkuliert
wurden und für das Jahr 2019 nunmehr 300.000,00 EUR für die Sanierung von 8
Klassenzimmern vorgehalten werden sollen, liegt die Zuständigkeit zur
Beschlussfassung beim Stadtrat.
Daher gilt die
Beschlussfassung des Bau-Werk- und Umweltausschuss vom 24.04.2018 als
Empfehlung an den Stadtrat, der Gesamtmaßnahme zur Akustiksanierung der
Klassenzimmer in der Georg-Huber-Mittelschule (Maßnahmenbeschluss), mit einem
Gesamtkostenrahmen in Höhe von 450.000,00 EUR zuzustimmen, wobei eine Umsetzung
der Gesamtmaßnahme in 2 Bauabschnitten vorgesehen ist und für die Ausführung
2019 ein Budget in Höhe von 300.000,00 EUR eingeplant werden soll.
Die Planungen, sowie die Vergabeverfahren für die Umsetzung des ersten Bauabschnittes sollen dazu bereits 2018 vorbereitet werden.
Die Sanierungsmaßnahmen aus dem vorgestellten „Sanierungspaket Akustik Klassenräume“ wurden als Gesamtmaßnahme auf Empfehlung des Bau-Werk- und Umweltausschuss mit einem Kostenrahmen in Höhe von brutto 450.000,00 EUR (Maßnahmenbeschluss) einstimmig beschlossen. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise. Für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts im Jahr 2019 wird ein Kostenrahmen von 300.000,00 EUR gebilligt. Die Planungen und Vergabeverfahren sind 2018 vorzubereiten.