Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.04.2018 BWUA/043/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Beschlussvorlage wurde am 19.04.2018 den Stadtratsmitgliedern im Gremieninfo zur Verfügung gestellt. Von der Ersten Bürgermeisterin wurde gemeinsam mit der Vertreterin des technischen Bauamtes der Tagesordnungspunkt ausgeführt.
In seiner Sitzung vom 28.07.2015 hat der Bau-, Werk- und Umweltausschuss den Bauentwurf für die Kanalisierung der Ortsteile Oberelkofen und Eisendorf gebilligt und die Durchführung des Bauentwurfs mit einem Kostenrahmen in Höhe von 3.081.500 EUR beschlossen. Die Zuwendungsbescheide für die Maßnahmen gingen am 22.12.2015 bei der Stadt Grafing b.M. ein.
Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Dippold & Gerold für die Kanalisierung des Ortsteils Oberelkofen lag für die Gesamtmaßnahme bei brutto 2.854.642,77 EUR, wobei für die Wasserleitungsarbeiten 1.076.945,24 EUR und für die Kanalarbeiten 1.777.697,53 EUR kalkuliert wurden.
Die Bauleistungen für die Kanalisierung des Ortsteils Oberelkofen wurden am 15.03.2016 vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss an die Firma Strabag AG aus Regensburg mit einem Hauptauftragswert in Höhe von brutto 2.176.381,78 EUR vergeben.
Im Zuge der Bauabwicklung wurden Mehrkosten infolge von geänderten Materialausführungen und für die Entsorgung von belasteten Böden (2.200 t – Z1.2) für Haufwerk 1 und 2 angemeldet. Dieser „Nachtrag 1“ wurde in Höhe von brutto 96.454,74 EUR vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 25.10.2016 bewilligt und daraufhin der Firma Strabag AG aus Regensburg freigegeben.
Summe des erteilten Hauptauftrages 2.176.381,78
EUR (brutto)
Summe der bisherigen Änderungen (Nachtrag 1) 96.454,74 EUR (brutto)
Summe
neue Gesamtvergütung 2.272.836,52
EUR (brutto)
Damit erhöhte sich die Hauptauftragssumme von 2.176.381,78
EUR um 4,43 v.H. auf eine neu zu vergütende Auftragssumme in Höhe von brutto 2.272.836,52 EUR.
Mit Eingangsdatum vom 15.11.2017 wurden der Stadtverwaltung die vom Planungsbüro geprüften Schlussrechnungen der Firma Strabag AG aus Regensburg für die beauftragten Leistungen „Oberelkofen – Kanalisierung und Wasserleitungsbau“ vorgelegt.
Die vom projektierenden Fachplanungsbüro Dippold & Gerold geprüften und zur Zahlung freigegebenen Schlussrechnungssummen stellen sich wie folgt dar:
Summe Los 1 Abwasserbeseitigung 1.918.511,61
EUR (brutto)
Summe Los 2 Wasserleitungsbau 1.097.546,30
EUR (brutto)
Gesamtabrechnungssumme
3.016.057,91
EUR (brutto)
Zusammenfassend ergibt sich für die „Kanalisierung“ (Los 1) und den Wasserleitungsbau (Los 2) eine
Gesamtabrechnungssumme in Höhe von brutto 3.016.057,91
EUR.
Daraus resultiert eine Überschreitung
der bisherigen Gesamtvergütung (Hauptauftrag und „Nachtrag 1“) in Höhe von
brutto 743.221,39 EUR. Das
entspricht einer Kostenmehrung von 32,7 v.H.
Die Mehrkosten begründen sich folgendermaßen:
1.
Abweichend
zum Nachtrag 1 musste festgestellt werden, dass auch die nachfolgenden
Haufwerke 4 bis 6 nicht mit den verhandelten Einheitspreisen des Hauptauftrags
entsorgt werden konnten, da andere Belastungsklassen als ausgeschrieben
festgestellt wurden. Daraus resultierten Mehrkosten in Höhe von brutto
450.068,43 EUR.
2. Die Mehrkosten aus
den Mehrleistungen im Bereich Asphalt betragen insgesamt brutto 143.900,00 EUR
und begründen sich folgendermaßen:
2.1 Im Zuge der Baumaßnahme wurde ersichtlich,
dass eine Asphaltierung nicht nur im Bereich des Rohrgrabens, sondern auf der
gesamten Breite des Weges notwendig war, da der anstehende Asphalt nur eine
Stärke von maximal 5 cm aufwies. Daher zeigte sich bereits eine starke
Rissbildung und der Nachschnitt war nicht standhaft. Dies war vor allem im
St.-Martin-Weg der Fall. Die Risse sind nicht der Baumaßnahme zuzuordnen,
sondern vielmehr dem „Alter“ der Straße und der einfachen Bauweise sowie dem
Unterhaltsrückstand geschuldet.
2.2 Eine weitere Mehrmenge im Bereich der
Asphaltarbeiten gegenüber der Ausschreibung ergab sich aus dem Kanalverlauf im
Bereich des Landschulheims. Dieser musste geändert werden, um den
Funktionserhalt der dort vorgefundenen unterirdischen Kleinkläranlage zu
erhalten. Zudem konnte der Kanalverlauf, nicht wie ursprünglich geplant
ausgeführt werden, da zahlreiche unbekannte Sparten vorgefunden wurden.
3. Die restlichen
Mehrkosten in Höhe von brutto 149.252,96 EUR können wie folgt erläutert werden:
3.1 Spartenumlegungen und provisorische Wasserversorgungsleitungen
(Alxinger Straße, Hochreiterweg, Lehelweg) waren aufgrund der unbekannten Lage
der Bestandswasserleitung und der „alten Kanäle“ in erheblichem Umfang
notwendig.
3.2 Die im Vorfeld eingeholten Spartenauskünfte (Strom, Glasfaser etc.)
zeigten sich während des Bauablaufs als unzureichend, daher kam es zu
erheblichen Behinderungen und Mehraufwendungen.
3.3 Im Bereich des Kreuzbergwegs musste der vorhandene Regenwasserkanal
teilweise umgelegt werden, um den Schmutzwasserkanal und die neue
Trinkwasserleitung auf öffentlichem Grund zu sichern.
3.4 Entgegen der ursprünglichen Annahme zeigten sich diverse Schäden an
den Altbeständen. Vor dem Asphaltieren mussten daher einige Regenwasserkanäle
und Sinkkastenleitungen repariert werden.
In der Sitzung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses am 28.11.2017 (TOP 15) wurde die Restzahlung und die damit verbundenen Mehrkosten der Firma Strabag nicht gebilligt. Es wurde vereinbart, dass Sachkundige des Gremiums die Unterlagen prüfen.
Die Ergebnisse der internen Prüfung, sowie die Stellungnahme des beauftragten Planers und der Stadtverwaltung wurden in der Sitzung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses am 19.12.2017 vorgestellt bzw. besprochen.
Der Bau-, Werk- und Umweltausschuss beschloss daraufhin, die Prüfung des Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbandes abzuwarten und den Restbetrag an die Firma Strabag vorerst nicht zu zahlen.
Die Prüfung fand im Frühjahr 2018 statt. Der abschließende Bericht wurde dem Gremium zur Verfügung gestellt (Gremieninfo). Aus dem Bericht wurde nachfolgend die Zusammenfassung zitiert:
„Unser Eindruck ist, dass die Nachtragsangebote des AN sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach berechtigt sind. Zumindest sehen wir keinen Anhaltspunkt dafür, dass die kalkulierten und mit Angeboten des Entsorgers belegten Entsorgungskosten überzogen sind. Wir halten es auch für schwierig, den vom AN angesetzten Abzug für Transport und Entsorgung des Z0-Materials nach oben zu korrigieren. Hier besteht eher die Gefahr, dass der AN bei Öffnung der Urkalkulation einen niedrigeren Abzug belegen könnte.“
Im Anschluss kritisierten einige Ausschussmitglieder erneut, dass seitens der Verwaltung nicht frühzeitig über die auflaufenden Nachträge kommuniziert wurde.
Die Vertreterin des technischen Bauamtes entschuldige sich beim Gremium erneut für das Vergehen und bestätigte, künftig dem Bau-, Werk- und Umweltausschuss alle Nachträge zur Genehmigung vorzulegen.
Weiter wurde aber auch darauf hingewiesen, dass immer wieder Situationen vorkommen werden, wo die Verwaltung vor Ort alleine Entscheidungen treffen muss und der Ausschuss erst im Nachhinein darüber informiert werden kann. Ein Sammeln der Kosten wird es künftig aber definitiv nicht mehr geben.
Von der Ersten Bürgermeisterin wurde es als beschämend empfunden, dass jetzt erneut die Verwaltung auf deren Fehlverhalten angesprochen wird. Vielmehr hätte sich die Erste Bürgermeisterin eine Entschuldigung von den Gremiumsmitgliedern gegenüber der ausführenden Firma und des beauftragten Ingenieurbüros erhofft, da diese in vorherigen Sitzungen bereits heftig kritisiert wurden.
Da über die Thematik bereits sehr ausführlich in einer nicht öffentlichen Sitzung beraten wurde, merkte ein Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion abschließend an, dass man in seiner Fraktion keinesfalls Zweifel an der Richtigkeit geäußert hat und man von einer Überprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchaus absehen hätte können.
Nach Sachvortrag und
kurzer Diskussion wurde vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss gegen 2 Stimmen dem
Stadtrat empfohlen, die vorgestellte Schlussabrechnung in Höhe von brutto
3.016.057,91 EUR für die Abwasserbeseitigung und den Wasserleitungsbau im Rahmen
der Kanalisierung des Ortsteils Oberelkofen zur Kenntnis zu nehmen und die
entstandenen Mehrkosten in Höhe von brutto 743.221,39 EUR zu billigen.