Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher
Sitzung weggefallen sind, wurden vom Sitzungsleiter folgende Beschlüsse der
Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO):
40. Sitzung des
Stadtrats vom 10.10.17:
TOP 1
Rekommunalisierung der Stromnetze im Landkreis Ebersberg;
Entscheidung über die Beteilligung der Stadt Grafing b.M.
Der Stadtrat beschloss:
- Die folgenden Verträge
werden zur Kenntnis genommen:
·
Konsortialvertrag zwischen den Kommunen und der Energieagentur Ebersberg
gGmbH nebst Anlagen
·
Gesellschaftsvertrag der EBERwerk GmbH & Co. KG
·
Gesellschaftsvertrag der EBERwerk Verwaltung GmbH
·
Konsortialvertrag zwischen der EBERwerk GmbH & Co. KG und der
Bayernwerk AG nebst Anlage
·
Gesellschaftsvertrag der EBERnetz GmbH & Co. KG
·
Gesellschaftsvertrag der EBERnetz Verwaltung GmbH
- Den unter Ziffer 1.
genannten Verträgen einschließlich gegebenenfalls notwendig werdender
Änderungen redaktioneller Art sowie Änderungen auf Wunsch der
Rechtsaufsicht wird zugestimmt.
- Der Übernahme von 3,3
% der Kommanditanteile an der EBERwerk GmbH & Co. KG durch mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2018 zu einem Kaufpreis von 33,00 €
sowie der Leistung einer Einlage in Höhe von 279.840,00 € zum Erwerb der
Kommanditbeteiligung an der EBERnetz GmbH & Co. KG durch die EBERwerk
GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
- Sollte eine Kommune,
die ebenfalls Partei des
Konsortialvertrags zwischen den Kommunen und der Energieagentur Ebersberg
gGmbH ist, die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung nicht oder nicht
vollständig erwerben, wird der Übernahme von weiteren Kommanditanteilen an
der EBERwerk GmbH & Co. KG durch die Stadt Grafing b.München in Höhe
von max. 3,5 % zugestimmt.
- Die Zahlung des
Kaufpreises und der Einlage ist spätestens bis zum 30.06.2018 zu leisten.
- Der Bürgermeister bzw.
in dessen Verhinderungsfall dessen Stellvertreter wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der EBERwerk GmbH & Co. KG dem Erwerb von 51
% der Kommanditanteile der EBERnetz GmbH & Co. KG zuzustimmen und den
Geschäftsführer zu ermächtigen, alle für den Erwerb erforderlichen
Handlungen vorzunehmen und Verträge abzuschließen.
- Die Bürgermeisterin
bzw. in deren Verhinderungsfall deren Stellvertreter wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5
umzusetzen.
- Die Kommune entsendet
die Erste Bürgermeisterin Angelika Obermayr als Mitglied des
Aufsichtsrats.
TOP 2.1
Berufsschulzentrum Ebersberg- München Land; Bewerbung um den
Standort in Grafing
Der Stadtrat
beschloss:
Die Erste Bürgermeisterin
wird mit der Aufnahme von Gesprächen mit den entsprechenden
Grundstückseigentümern beauftragt, sowie mit Gesprächen über eine Finanzierungsbeteiligung des
Landratsamtes Ebersberg an den zu tätigenden
Grundstückskäufen.