Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.11.2017 StR/041/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste
Bürgermeisterin erteilte dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses,
Herrn Dr. Rothmoser, das Wort.
Dieser erläuterte
folgende zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage und den Prüfungsbericht, der
Bestandteil dieser Niederschrift sein wird.
Die örtliche Prüfung
der Jahresrechnung 2015 der Stadt Grafing bei München wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss in der Zeit von 27.03.2017 bis 14.04.2017
durchgeführt. Alle erforderlichen Unterlagen wurden dem
Rechnungsprüfungsausschuss während der Prüfung zur Verfügung gestellt. Der
Umfang und die Auswahl der Prüfungsgebiete lagen in dessen Ermessen. Die
Belegprüfung wurde stichprobenweise durchgeführt und zum Teil rechnerisch
nachgeprüft.
Es wurde von den
Mitgliedern folgender zeitlicher Aufwand zur örtlichen Prüfung der
Jahresrechnung 2015 beansprucht:
Dr. Josef Rothmoser:
20
Stunden
Susanne Linhart Stunden
Dr. Fröhlich: Stunden
Franz Frey: Stunden
Peter Rothmoser: 20
Stunden
Wolfgang Huber: 8
Stunden
Formmängel und
negative Feststellungen geringen Umfangs wurden während der Prüfung mit den
zuständigen städtischen Bediensteten direkt besprochen bzw. gegebenenfalls oder
auch erforderlichenfalls direkt bereinigt.
Die Haushaltssatzung
wurde am 14.04.2015 vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom 29.06.2015
von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Haushaltsansätze
betrugen in den Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt im Plan je
21.576.000 € und im Ist:
22.848.649 €
im Vermögenshaushalt im Plan je
10.107.000 € und im Ist: 8.592.423 €
Das Gesamtvolumen
betrug also im Plan 31.683.000 € und im Ist: 31.441.073 €.
Im Haushaltsjahr 2015
musste kein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Es lagen keine
außerplanmäßigen Ausgaben in der entsprechenden Höhe vor. Wegen der guten
Einnahmesituation im laufenden Haushaltsjahr war der Haushaltsausgleich nie gefährdet
und auf die Ausgaben und Einnahmen verliefen planmäßig.
Eine
Kreditermächtigung wurde im Haushaltsplan im Bereich der Stadt in der
Haushaltssatzung in Höhe von 2.705.400,-- € veranschlagt. Davon wurden
2.000.000,-- € in Anspruch genommen. Bei den Stadtwerken war eine
Kreditaufnahme von Euro 2.037.200,-- € in der Haushaltssatzung aufgenommen
worden. Insoweit enthielt die Satzung genehmigungspflichtige Bestandteile. Es
wurde keine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche
Betriebe) 250
v.H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 300
v.H.
c) Gewerbesteuer 330
v.H.
Die Hebesätze der
Kommunen im Landkreis liegen im Landesdurchschnitt bei:
a) Grundsteuer A (land- und
forstwirtschaftliche Betriebe) 302,4
v. H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 302,4
v. H.
c) Gewerbesteuer 311,9
v. H.
Im Landesdurchschnitt sämtlicher
kreisangehöriger Gemeinden liegen die Sätze z. T. sogar noch höher:
a) Grundsteuer A (land- und
forstwirtschaftliche Betriebe) 333,7
v. H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 328,0
v. H.
c) Gewerbesteuer 319,7
v. H.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wurde auf 1.500.000 € festgesetzt, für den Bereich der Stadtwerke beträgt er
400.000 €.
Die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan lag im Rathaus bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zur
Einsichtnahme auf.
Das Ergebnis der
Jahresrechnung 2015 ist soll- und ist - mäßig richtig erstellt.
Für den Abschluss 2015
besteht ein Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt von 3.176.625,-- €
(Vorjahr: 1.364.925,-- € Vorvorjahr: 3.700.101,-- €). Deswegen bestand eine so
genannte “Freie Finanzspanne“, die die Mindestzuführung in Höhe der
ordentlichen Tilgung überstieg. Die gesetzliche Mindestzuführung in Höhe der
ordentlichen Tilgung lag bei Euro 462.671,-- €. Die Freie Finanzspanne betrug
Euro 2.713.954,-- €.
Der Zuführungsbetrag
vom VWH an den VMH betrug
2014 |
1.364.925 € |
2015 |
3.176.625 € |
2012 |
3.204.495 € |
2013 |
3.700.101 € |
2010 |
1.471.814 € |
2011 |
2.080.771 € |
2008 |
2.014.641 € |
2009 |
785.210 € |
2006 |
1.238.522 € |
2007 |
3.465.952 € |
2004 |
967.342 € |
2005 |
0 € |
2002 |
0 € |
2003 |
0 € |
2000 |
1.674.991 € |
2001 |
2.137.030 € |
1998 |
1.231.804 € |
1999 |
1.732.071 € |
1996 |
2.042.872 € |
1997 |
1.139.171 € |
1994 |
725.780 € |
1995 |
1.175.004 € |
1992 |
3.438.207 € |
1993 |
1.635.676 € |
Der Schuldenstand lag zum 31.12.2015 bei
6.077.620 €
2014 4.560.806
€
2013:
4.961.375 €
2012: 5.334.841
€
2011: 4.428.122
€
2010: 4.156.101 €
2009: 4.303.447 €
2008: 4.065.082
€
2007 2.314.131 €
2006: 2.544.577
€
2005: 2.853.978 €
Die Verschuldung der
Stadt ist 2015 um ca. 1.500.000,-- € gestiegen. 2014 betrug der Rückgang ca.
400.000,--. Dazu kommt noch die fortdauernde Kreditaufnahme im Bereich der
Stadtwerke.
Die Stadt Grafing
hatte im Rechnungsjahr bei einem EWO-Stand von 13.507 eine
Pro-Kopf-Verschuldung von 446,10 €/Einwohner (Vorjahr 341,07 €/Einwohner). Die
Pro-Kopf-Verschuldung hat sich gegenüber dem Vorjahr merklich erhöht.
Im
landesdurchschnittlichen Vergleich aller Kommunen liegt die
Pro-Kopf-Verschuldung bei Gemeinden mit zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner
bei über 695 €/Einwohner. Damit liegt die Stadt Grafing unter der
Durchschnittverschuldung in Bayern.
Zwar sind die
überplanmäßigen Ausgaben zumeist in einem Deckungsring. Sie wurden bisher noch
nicht vollständig genehmigt und müssen somit im Rahmen der Feststellung der
Jahresrechnung 2015 vom Stadtrat genehmigt werden. Daneben stehen den Ausgaben
entsprechende Minderausgaben gegenüber, die die Mehrausgaben wieder
ausgleichen.
Unter Berücksichtigung
von Art. 66 Abs. 1 GO und § 18 Abs. 2 KommHV sowie des Deckungsvermerkes im
Haushalt 20154 enthält die oben genannte Gesamtsumme alle über- und
außerplanmäßigen Ausgaben. Die Gesamtdeckung der in der Anlage zur
Jahresrechnung und im Haushaltsplan angebrachten Deckungsvermerke wurde nicht
überschritten.
Trotz einer Reihe von
über- und außerplanmäßiger Ausgaben galt die Kassenlage im Haushaltsjahr 2015
stets als gesichert. Ein Nachtragshaushalt musste nicht erstellt werden.
Wie bereits in den
vorangegangenen Haushaltsjahren wurden im Prüfungsjahr keine neuen
Haushaltsreste gebildet. Somit mussten auch keine Haushaltsausgabereste in das
Haushaltsjahr 2015 übertragen werden.
Die Anmerkungen aus
der Prüfung 2015 werden in der Sitzung vom Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.
In der anschließenden
Diskussion wurde kritisiert, dass sich die Ausgaben für den Haschler-Turm,
entgegen des Stadtratsbeschlusses, nahezu verdoppelt hätten. Da könne man nicht
mehr von einer seriösen Schätzung
sprechen.
Die Verwaltung
erklärte, dass die Schätzung eine reine Annahme der Verwaltung gewesen sei und
keine Kostenschätzung eines Fachbüros.
Auch waren Umfang und
Kosten des Brandschutzes nicht vorhersehbar, da auf Wünsche der VHS/Musikschule
eingegangen werden musste. Ebenfalls nicht enthalten in der Kostenannahme der
Verwaltung waren die Architektenkosten.
Dann wurde noch darauf
hingewiesen, dass man bei Erhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen der
Stadthalle, des Eisstadions und des Freibades die entsprechenden Kosten mangels
Alternativen nur in Kauf nehmen könne.
Bei der Rotter Str. 8
(3 Mio. EUR plus) und der Hauptstr. 18 (1 Mio. EUR plus) bestünde dagegen
politischer Gestaltungsspielraum, der im nächsten ca. halben Jahr ausgefüllt
werden müsse.
Beschluss:
Ja: 20 Nein: 0
Der Stadtrast beschloss einstimmig:
Aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung,
lt. Prüfungsbericht, wird die Jahresrechnung der Stadt Grafing b.München für
das Haushaltsjahr 2015 mit den im Prüfungsbericht ausgewiesenen Summen
festgestellt.
Der Stadtrat
beschloss einstimmig die Entlastung der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO. Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben wurden, soweit sie erheblich waren, genehmigt.
Die Erste
Bürgermeisterin hat gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO als persönlich Beteiligte an
der Abstimmung nicht mitgewirkt.