Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.09.2017 StR/039/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Mit Schreiben vom
01.08.2017 bat das Notariat Frauhammer darum, die Pfandfreigabe der zu Gunsten
der Stadt Grafing belasteten Raumeigentumseinheiten in Baugebiet Aiblinger
Straße, die nicht der Sozialbindung unterliegen, auszusprechen.
Dazu muss die
Einhaltung des städtebaulichen Vertrages vom 20.09.2016 und die darin
enthaltene Quote für Einheimische in Höhe von 35% überprüft werden. Im
Städtebaulichen Vertrag wurde bestimmt, dass das Bestimmungsrecht der Stadt für
die Wohnungen im Haus 7 auf das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss und im Haus
Nr. 3 auf das 1., und 2. Obergeschoss beschränkt ist (Nr. 2.2 des
städtebaulichen Vertrages).
Tatsächlich sind im
Haus Nr. 7 sowohl das Erdgeschoss als auch das 1.Obergeschoss komplett mit
Wohnungen mit Sozialbindung belegt. Im Haus Nr. 3 sind die 3 Wohnungen mit
Sozialbindung im 1. Obergeschoss, das somit ebenfalls nur mit sozialgebundenen
Wohnungen belegt ist. Die Stadt könnte nur bestimmen, dass im Haus Nr. 3
Wohnungen im 2. Obergeschoss statt im 1. Obergeschoss der Sozialbindung
unterliegen. Dies dürfte aber nicht in sinnvoll sein. Insoweit kann der
Beschluss formal in der nächsten Stadtratssitzung nachgeholt werden.
Der vom Bauträger
beauftragte Architekt Labonte hat mit einer Berechnung nachgewiesen, dass die
Flächenquote von 35% für sozialgebundene Wohnungen fast eingehalten wird. Es
fehlen 9,78 m, die von der Firma Franz Riedl GmbH abgelöst werden müssen.
Insofern steht
einer Pfandfreigabe, nichts im Wege. Das Einverständnis mit der Pfandfreigabe
wurde von der Stadt signalisiert und muss vom Stadtrat noch gebilligt werden.
Der Stadtrat stimmte
einstimmig der Pfandfreigabe der nicht der Sozialbindung unterliegenden
Raumeigentumseinheiten laut dem Städtebaulichen Vertrag vom 20.09.2016 und
27.06.2017 für die Wohnbebauung an der Aiblinger Straße zu.