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Sitzung: | 16.05.2017 StR/036/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste
Bürgermeisterin erteilt dem Vertreter der Verwaltung, Herrn Bauer, das Wort.
Dieser erläutert die
folgende zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage:
Bei den Stadtwerken sind gemäß § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Verlustvorträge, die nicht durch zwischenzeitlich erwirtschaftete Gewinne
getilgt wurden, nach 5 Jahren auszugleichen.
Vorjahresverluste können, soweit sie nicht aus Haushaltsmitteln der Stadt
ausgeglichen werden, durch Abbuchung von den Rücklagen vorgenommen werden.
Hierzu muss eine entsprechende Eigenkapitaldeckung vorhanden sein. Konkret geht
es hier um einen Verlustausgleichsbetrag von 95.258,79 EUR. Eine Abbuchung von
den Kapitalrücklagen wäre bei den Stadtwerken Grafing mit der Kapitalrücklage
von 9.386.409,18 EUR bei einem
Gesamtkapital von 12.001.866,66 EUR einfach möglich.
Der Verlustausgleichsbetrag von 95.258,79 EUR setzt sich wie folgt
zusammen:
Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 47.270,61 EUR wurde
bereits vollständig zur Tilgung von Verlustvorträgen verwendet.
Die Verwaltung schlägt
vor, den aus dem Jahre 2008 verbleibenden Verlustvortrag von 95.258,79 € durch
Abbuchung von der Kapitalrücklage auszugleichen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig den Ausgleich des nach Abzug von Folgegewinnen verbleibenden Verlustvortrags aus dem Jahre 2008 in Höhe von 95.258,79 EUR von der Kapitalrücklage im noch offenen Wirtschaftsjahr 2015 vorzunehmen.