Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2017 StR/036/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung weggefallen sind, wurden von der Sitzungsleiterin folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO):
31.Sitzung des
Stadtrats vom 17.01.2017 :
TOP 15
Rekommunalisierung der Stromnetze im Landkreis
Ebersberg; Gründung einer Stromnetzeigentumsgesellschaft im Pachtmodell
Der Stadtrat beschloss:
- Die Stadt Grafing nimmt rückwirkend an der
Finanzierung der Erarbeitung des Zielmodells EBERnetz & EBERwerk teil und
trägt den exakt auf sie berechneten entfallenden Kostenanteil. Diese Kosten
sollen aus den zukünftig zu erwirtschaftenden Erträgen nach Aufnahme des
Netzbetriebs erstattet werden.
- Die Errichtung der EBERwerk wird angestrebt.
- Der Konsortialvertrag zwischen der EBERwerk
und der Bayernwerk mitsamt seinen Anlagen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Energieagentur wird beauftragt, die erforderlichen
Verträge für die Zusammenarbeit der Gemeinden im Rahmen der EBERwerk zu
erarbeiten. Die kommunale Arbeitsgruppe “EBERnetz & EBERwerk“ ist
einzubeziehen.
- Über die Beteiligung der Gemeinde zum
01.01.2018 an der EBERwerk und der Beteiligung der EBERwerk an der EBERnetz
(i.H.v. 51%) wird 2017 im Gemeinderat gesondert beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Finanzierung der Beteiligung der Gemeinde an der EBER-werk zu planen.
- Die Energieagentur wird beauftragt, die
Finanzierung der EBERwerk-Beteiligung an der EBER-netz zu planen.
- Die im Zuge der Umsetzung des Zielmodells
entstehenden Kosten werden unter den beteiligten Gemeinden nach einem neuen,
anhand der Netzbeteiligung bzw. Einwohnerzahl in Grafing zu berechnenden,
Schlüssel aufgeteilt, soweit die Kosten nicht von der EBER-werk oder EBERnetz
übernommen werden können.