Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.02.2017 BWUA/029/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Von der Ersten Bürgermeisterin wurde
gemeinsam mit dem Verwaltungsvertreter der Tagesordnungspunkt ausgeführt.
Mit Antrag vom 26.07.2016 haben die
Stadtratsfraktion und der Ortsverband der CSU beantragt, unter Verweis auf
einen bereits im Oktober 2014 gestellten Antrag, sich eingehend mit einem
„allumfassenden“ Verkehrskonzept für Grafing – insbesondere im Hinblick auf die
Verkehrsströme im Marktplatz und der Einmündung Rotter Straße –
auseinanderzusetzen. Hierbei sollte auch die Gartenstraße-Neu und die dadurch
entstehende Tangente westlich des Marktplatzes betrachtet werden.
Die Verwaltung, so im Antragswortlaut, hat
dazu bereits 2014 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches dem Stadtrat
vorzustellen ist, um hieraus Handlungsweisen abzuleiten und die resultierenden
notwendigen Maßnahmen zu diskutieren.
Erläuterung
zum Antragsinhalt
Soweit mit dem Antrag vom Juli 2016 auf den
Antrag der CSU vom 27.10.2014 abgestellt wird, ist daraus die Forderung auf ein
allumfassendes Verkehrskonzept nicht zu erkennen. Dort wird in den Punkten 1–3
auf das Dialogverfahren zur Ostumfahrung, Lärmminderungsmaßnahmen, die „nördliche
Sportstättenanbindung“ und der Anblick des Ortsteils „Schönblick“ abgestellt.
Lediglich in Punkt 4 wird von einem Entwicklungs- und Verkehrskonzept für den
Bereich Rotter Straße/Marktplatz gesprochen.
Der Antrag wurde im Stadtrat am 09.12.2014
behandelt. Dort wurde umfassend über die Verkehrsplanung zur Ostumfahrung
berichtet. Im Ergebnis wurde dort die Planung für die „nördliche
Sportstättenanbindung“ beschlossen. Hierfür wurde eine Verkehrsuntersuchung vom
07.03.2014 für das Sportzentrum vorgestellt, deren Aufgabenstellung aber nur
die dortige Verkehrssituation und die Überlegungen zur „nördlichen
Sportstättenanbindung“ betrachtet. Weitere Verkehrsuntersuchungen lagen nicht
vor und wurden damals auch nicht in Auftrag gegeben.
Mit den Antragstellern wurde deshalb am
04.08.2016 der Antragwille nochmals hinterfragt. Dabei wurde seitens der
Antragsteller erklärt, dass die Verkehrsuntersuchung des Staatlichen Bauamtes
Rosenheim gemeint sei. Nach jahrelangem intensivem Drängen seitens der Stadt
wurde die Verkehrssimulation für die Einmündung Rotterstraße/Marktplatz im
September 2016 fertiggestellt und dem Leiter des Bauamtes Grafing und der
Bürgermeisterin präsentiert. Diese Verkehrssimulation wurde dann dem Bau-,
Werk- und Umweltausschuss am 25.10.2016 präsentiert.
Beurteilung
Das Stadtzentrum von Grafing
ist gekennzeichnet durch mehrere Staats- und Kreisstraßen (St 2080, St 2089, St
2351, EBE 9, EBE 13), die radial auf den Marktplatz zulaufen. Die hohe
Verkehrsbelastung, die räumliche Enge, die verwinkelte Straßenführung, die
Konzentration des Einzelhandels am Marktplatz und der starke Parksuchverkehr
führen dort zu massiven Beeinträchtigungen der städtebaulichen Qualität und des
Funktionsgefüges.
Dieser Missstand im
innerörtlichen Verkehrsablauf ist der wesentlichste Grund für die
städtebaulichen Funktionsstörungen in der Stadtmitte. Sie waren auch der
entscheidende Grund, dass die Stadt im Jahr 1978 in das städtebauliche
Sanierungsverfahren (Altstadtsanierung) eingetreten ist.
Eine der Ursachen für die massive Verkehrsbelastung des
Marktplatzes ist das Fehlen von Umfahrungsmöglichkeiten, und zwar von äußeren
Umfahrungen und auch im engeren Innenstadtgebiet. Eine weitere Ursache für die
Verkehrsmengen ist neben dem Durchfahrtsverkehr auch der hohe Anteil an Ziel-
und Quellverkehr und auch der Parksuchverkehr (hausgemachter Verkehr). Das
heißt, dass auch der Binnenverkehr von Grafing zum allergrößten Teil über den
Marktplatz abgewickelt werden muss.
Diese,
nicht ganz neuen Erkenntnisse wurden in der Fortschreibung der vorbereitenden
Untersuchungen zur Altstadtsanierung nochmals herausgestellt und waren Ergebnis
des städtebaulichen Rahmenplanes zur Altstadtsanierung 2003 und des zugrunde
liegenden Fachbeitrages Verkehr (Prof. Lang, 2000). Dabei wurde angesichts der
belastenden Verkehrssituation und der zu erwartenden Verkehrszunahme (am
Marktplatz 19.200 Kfz/Tag im Prognosejahr 2020) nochmals ein dringender
Handlungsbedarf aufgezeigt. Der städtebauliche Rahmenplan zeigt (verkürzt)
folgendes Konzept auf:
Nur
eine Vielzahl von Maßnahmen erleichtert schrittweise den überlasteten
Markplatz:
a)
Bau der Ostumfahrung als wichtigstige Teilmaßnahme,
insbesondere zur Entlastung des Durchgangsverkehrs und des Schwerlastverkehrs
b)
Verbesserung der Leistungsfähigkeit einer westlichen
Umfahrung auf dem bestehenden Straßennetz
c)
Nutzung aller Möglichkeiten zur Schaffung einer
Querverbindung am Innenstadtrand, vor allem aber einer Verbindungsstraße
zwischen Bahnhofstraße und Glonner Straße („Neue Gartenstraße“) und die
Verbesserung der Straßenführung von der Rotter Straße/Thomas-Mayr-Straße
/Leonhardstraße/Münchener Straße.
Dieses
Verkehrsgutachten „Prof. Lang 2000“ war nicht das erste dieser Art für Grafing.
Ein aus der Kenntnis der Verwaltung erstes Verkehrskonzept durch das Fachbüro
Billinger stammt aus dem Jahre 1979.
Dann wurde 1986/1987
die gemeinsame Verkehrsuntersuchung Ebersberg/Grafing durch Prof. Kurzak
durchgeführt. Im unmittelbaren Zusammenhang dazu steht der
Verkehrsentlastungsplan 1989 für die Altstadt von Prof. Dr. Ing. Kurzak
erarbeitet.
Neben lokalen
Verkehrsuntersuchungen (nördlicher Randbereich Altstadt 1985) hat dann der
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München das noch sehr bekannte
integrierte Verkehrskonzept Grafing 1991 erarbeitet. Das einzige davon
verbliebene Teilkonzept „Nordtangente“ (Stadtrat 22.05.1995) wurde dann im
Vorfeld der Planung zur Ostumfahrung durch den Freistaat Bayern aufgegeben. Zu
Lasten der Kapellenstraße und der Rotter Straße wurde dort auf die bis dahin
als unverzichtbar bezeichnete Nordanbindung verzichtet.
Betrachtet man den
Handlungsauftrag aus dem Rahmenplan 2003, dann sind deren Teilaufgaben trotz
der bekannten Widerstände in der Verkehrsplanung sukzessive umgesetzt worden.
a)
Bau der Ostumfahrung als wichtigstige
Teilmaßnahme, insbesondere zur Entlastung des Durchgangsverkehrs und des
Schwerlastverkehrs.
Stand: im Bau
– Fertigstellung September 2017.
b)
Verbesserung der Leistungsfähigkeit einer westlichen
Umfahrung auf dem bestehenden Straßennetz.
Stand: Neubau
der EBE 8 zwischen Glonner Straße EBE 13 und Grafing-Bahnhof St 2351 und Neubau
der Bahnbrücken in Grafing-Bahnhof mit Bevorrechtigung der Kreisstraße im Jahr
2004; Ausbau der OD Nettelkofen 2013; Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes an
der Einmündung Seeschneid geplant 2017/2018.
c)
Nutzung aller Möglichkeiten zur Schaffung einer
Querverbindung am Innenstadtrand, vor allem aber einer Verbindungsstraße
zwischen Bahnhofstraße und Glonner Straße („Neue Gartenstraße“) und die
Verbesserung der Straßenführung von der Rotter
Straße/Thomas-Mayr-Straße/Leonhardstraße/Münchener Straße.
Stand:
Bebauungsplan „Neue Gartenstraße“ mit Grunderwerb; Änderung des
Straßenführungsplans wegen der Straßenklasse noch nicht fortgeführt!
Realisiert:
Verbindung der Straße Oberanger zur Von-Hazzi-Straße; für die Verlängerung
dieser Querverbindung bis zur Bahnhofstraße wurde Grunderwerb abgeschlossen.
d) Neu hinzugekommen: Verlegung der Aiblinger Straße
nach Westen
Antrag
Zur Vorbereitung des Antrages wurden beim
Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten München der Leistungsumfang und die
Kosten einer möglichst großräumigen Verkehrsuntersuchung
abgestimmt.
Dazu sollen die verkehrlichen Verhältnisse in der Ortsmitte in einer mikroskopischen
Betrachtung (Verkehrssimulation) untersucht werden. Nachdem eine
Verkehrssimulation bereits für den unteren Marktplatz (Rotter Straße) vorliegt,
soll diese Betrachtung auch auf den oberen Marktplatz mit seinen umliegenden
Kreuzungspunkten erweitert werden.
Hierzu gehören insbesondere auch die Kreuzung
Glonner Straße/Griesstraße, an der sich mit der Verkehrsübergabe der
Ostumfahrung ebenfalls eine Verlagerung der Hauptverkehrsströme ergeben wird.
Hier ist die vorgesehene Verkehrsführung mit einer Bevorrechtigung der Glonner
Straße auf ihre Leistungsfähigkeit und Auswirkungen zu untersuchen.
Neben den bestehenden Datengrundalgen ist
hier aber eine zusätzliche Verkehrserhebung (Videoaufzeichnung) geboten,
insbesondere auch, um die Datengrundlage für die Fußgänger und Radfahrer zu
verbessern.
Darüber hinaus sind die weiteren
Straßenbaumaßnahmen, wie die Verlegung der Aiblinger Straße unter
Berücksichtigung der künftig veränderten Verkehrsabläufe – insbesondere des
Schwerlastverkehrs – zu untersuchen.
Hierfür ist es nach Einschätzung des
Fachgutachters notwendig, ein aktuelles Verkehrsmodell (makroskopisches
Verkehrsmodell) als Datengrundlage zu erstellen. Unter Berücksichtigung des
vorhandenen Verkehrsmodells für Grafing (Modell Büro Kurzak) und derzeit
aktualisierten amtlichen Verkehrszählungen 2015 (DTV) soll ein Analysemodell
2017 erstellt werden.
Dabei sind auch verschiedene geplante oder
auch bereits absehbare Auswirkungen zu betrachten, wie
Eine Aktualisierung der Verkehrsprognosen für
Grafing ist allein schon für das dann notwendige
Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahren für die Verlegung der Aiblinger
Straße notwendig. Sie ist auch unverzichtbar für die anstehende Änderung des
Straßenführungsplanes „Neue Gartenstraße“, auch als Grundlage für die
Verkehrslärmuntersuchungen. So sind für die Bauleitplanung stets die
unmittelbaren und auch mittelbaren Auswirkungen auf den Verkehr und des
Verkehrslärms für einen zukünftigen Zeithorizont von 10–15 Jahren zu
betrachten. Eine einfache Ableitung/Fortschreibung über die amtlichen
Verkehrszählungen wird aufgrund des Prognosehorizonts 2025 der bisherigen
Verkehrsuntersuchungen nicht mehr gesichert möglich sein.
Man ist übereingekommen, angesichts der durch
den Bau der Ostumfahrung unmittelbar bevorstehenden weitreichenden
Veränderungen der Verkehrsabläufe stufenweise vorzugehen. Über die
Auftragsvergabe wäre jedoch einheitlich zu entscheiden, da Vorarbeiten (z.B.
Erwerb der Daten aus dem Kurzak-Modell) zeitnah erfolgen müssen.
Abschließend wurde das vorliegende Angebot
hinsichtlich des Leistungs- und Kostenumfangs vorgestellt. Zu korrigieren ist
aufgrund eines Übertragungsfehlers noch der in der Beschlussvorlage enthaltende
Angebotsbetrag für die Bearbeitungsstufe 2. Der Betrag beläuft sich
richtigerweise netto auf 39.000,00 EUR.
1.
Bearbeitungsstufe:
Verkehrstechnische
Prüfung des Marktplatzes mittels einer Verkehrssimulation
Kosten:
24.300,00 EUR netto, 28.917,00 EUR brutto
2.
Bearbeitungsstufe (nach Inbetriebnahme der Ostumfahrung):
Verkehrliche
Beurteilung der St 2089 neu (Verlegung der Aiblinger Straße) unter Durchführung
einer neuerlichen Verkehrserhebung.
Kosten:
39.000,00 EUR netto, 46.410,00 EUR brutto
Entsprechend
dem Angebot hat die Auftragserledigung stufenweise zu erfolgen.
Zu Beginn der Beratung wurde von den
Antragstellern kritisiert, dass eine derartige Verkehrsuntersuchung früher
hätte beauftragt werden müssen. In der weiteren Beratung sprach ein
Ausschussmitglied die künftige Verkehrsführung an und schlug vor, die
Verbindung von der Bahnhofstraße über die „Gartenstraße-Neu“ zur Glonner Straße
in die Verkehrsuntersuchung mit aufzunehmen. Des Weiteren wurde in einem
Redebeitrag als zwingend erforderlich angesehen, im Verkehrsgutachten auch
andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer, ÖPNV, Stadtbus etc. mit
einzubeziehen.
Weitere Ausschussmitglieder standen einer
erneuten Verkehrsuntersuchung zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber. Es
wurde die Meinung vertreten, dass erst nach Inbetriebnahme der Ostumfahrung
sowie mit der „Gartenstraße-Neu“ deutlich werden wird, wie sich der Verkehr in
den umliegenden Straßen entwickelt. Ferner sprach ein Ausschussmitglied an,
dass bereits diverse anderweitige Gutachten ergaben, an bestimmten Stellen Geh-
und Radwege zu errichten, was aber aufgrund der engen Bebauung einfach nicht
umsetzbar ist. Von einem Ausschussmitglied wurde davor gewarnt, den Verkehr
sich selbst zu überlassen.
Nach
Sachvortrag und kurzer Beratung wurde vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss in
Erledigung des Antrags der CSU vom 26.07.2016 das Planungsbüro Obermeyer
Planung + Beraten GmbH, München, gemäß deren Angebot vom 02.02.2017 mit einer
ganzheitlichen Verkehrsuntersuchung für Grafing zu Gesamtkosten in Höhe von
netto 63.300,00 EUR beauftragt.
Entsprechend
dem Angebot hat die Auftragserledigung stufenweise zu erfolgen.