Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2016 BWUA/023/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vom Vertreter der
Verwaltung wurde der Bauantrag vorgestellt. Beantragt wird
a)
die
profilgleiche Verlängerung des bestehenden Milchviehstalles an der Nordseite um
7 m,
b)
die
Errichtung eines Kälberstalles (12 x 3,50 m / Höhe 3,50 m mit Pultdach) an der
Südwestecke des Stallgebäudes und
c)
eine
(offene) Güllegrube an der Südostecke des Stallgebäudes.
Die Vorhaben liegen
im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Errichtung von privilegierten Gebäuden
am Ortsrand bewirkt aufgrund ihrer privilegierten Funktion keine Erweiterung
des Innenbereichs – sie bleiben weiterhin dem Außenbereich zugehörig.
Die beantragten
Vorhaben dienen allesamt dem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb und sind damit
privilegiert zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Durch die Anordnung der
Anbauten an das bestehende Gebäude bzw. innerhalb des bereits baulich
beanspruchten Außenbereichs entsprechen die Vorhaben dem Grundsatz des
größtmöglichen Außenbereichsschutzes und sind auch an den beantragten
Standorten betriebsdienlich.
Unzumutbare
Umwelteinwirkungen – etwa durch die offene Güllegrube – sind aufgrund der
großen Distanz zur nächsten Wohnbebauung und der konkreten Verwendung
(Rindergülle) nicht erkennbar.
Belange des
Gewässerschutzes sind nicht berührt. Die wasserrechtlichen Belange hinsichtlich
des Fließgewässers „Seeoner Bach“ (Gewässer 3. Ordnung; durch
Regierungsverordnung bestimmte Genehmigungspflicht) werden im Rahmen der
Anlagengenehmigung geprüft. Hochwasserplanungen der Stadt Grafing b.M. werden
nicht berührt.
Hinweis:
Die
Dachgestaltungssatzung kommt aufgrund der Lage außerhalb des
Bebauungszusammenhangs nicht zur Anwendung (Pultdach für den Kälberstall).
Aufgrund der Lage
des Erweiterungsbaus-Milchviehstall im 60-Meter-Bereich zum Seeoner Bach
unterliegt das Vorhaben der Anlagengenehmigungspflicht (Art. 20 Abs. 1 und 2
BayWG).
Nach Vorstellung
der geplanten Baumaßnahme beschloss der Bau-, Werk- und Umweltausschuss
einstimmig, dem Bauantrag zur Stallerweiterung für Milchvieh, Neubau einer
Kälberigluüberdachung und Neubau eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr.
27/0 der Gemarkung Nettelkofen, Nettelkofen 30, das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen.