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Sitzung: | 05.07.2016 StR/026/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste Bürgermeisterin erteilt der nunmehr anwesenden Vertreterin des Landratsamtes, Frau Keller, das Wort. Diese erklärt anhand der folgenden Folienpräsentation die Eckpunkte des geplanten gemeinsamen (mit anderen Landkreiskommunen) Kommunalunternehmens (KU) zum Wohnungsbau.
Die Vertreterin des Landratsamtes wies ausdrücklich darauf hin, dass über die Gründung des Kommunalunternehmens bereits Anfang Oktober 2016 im Kreistag bzw. in einem seiner Ausschüsse final entschieden werde.
Die Erste Bürgermeisterin machte auf die sitzungsfreie Zeit des Stadtrates bzw. auf die nächste Stadtratssitzung erst am 04.10.2016 aufmerksam.
Nachdem dieser TOP lediglich zur Information und nicht zum Beschluss geladen wurde, stellt sich kommunalrechtlich die Frage nach der Beschlussfähigkeit des Stadtrates.
Diese kann durch Beschluss des Stadtrates hergestellt werden, wenn diese Angelegenheit als dringend und unaufschiebbar eingestuft wird (vgl. Erl. 5 zu Art. 52 GO, Prandl/Zimmermann).
Der Stadtrat beschloss einstimmig:
1) Die Angelegenheit ist dringend und
unaufschiebbar
2) Dem Beitritt der Stadt Grafing zur
Wohnbaugesellschaft Ebersberg (gemeinsames Kommunalunternehmen – gKU) wird
grundsätzlich zugestimmt.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt und
ermächtigt, mit dem Landkreis und weiteren Kommunen aus dem Landkreis über die
Gründung einer Wohnbaugesellschaft Ebersberg (gKU) zu verhandeln sowie einen
Business Plan aufzustellen.
4. Dem Stadtrat ist über die
Gründungsvorbereitungen zu berichten.