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Sitzung: | 21.06.2016 BWUA/022/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Eingangs wurde von der Ersten Bürgermeisterin erklärt, dass der Zustand der kleinen Wertstoffsammelstellen in den Wohngebieten und den Außengemeinden tadellos ist, die soziale Kontrolle funktioniert und die Bewohner Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild legen. Problematisch sind jedoch die Wertstoffsammelstellen, die zentral gelegen oder mit dem Auto erreichbar sind – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Stadtbild. In der Vergangenheit wurden aus diesem Grund die Sammelstellen beim ALDI-Markt und am Hans-Eham-Platz geschlossen. Das hat den Druck auf die verbliebenen Sammelpunkte erhöht. Ferner gibt es Dauerprobleme mit den Leerungszyklen, der Größe der Einwurföffnungen der Container, wilden Ablagerungen etc. Hierzu muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Stadt nicht der Vertragspartner der Entsorgungsunternehmen ist, sondern das Landratsamt Ebersberg. Das betrifft sowohl die Art der Container, als auch die Leerungszyklen. Die Stadt Grafing kann lediglich vorschlagen, bitten und beantragen. Im Übrigen betrifft die Müll-Misere alle Gemeinden des Landkreises.
Von der Ersten Bürgermeisterin wurde die Problematik zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter alle städtischen Wertstoffinseln zu begutachten. Auch an den Wochenenden wurden die Sammelstellen regelmäßig in Augenschein genommen und es wurde festgestellt, dass die Probleme erst im Laufe des Wochenendes auftreten. Ein Großteil des umherliegenden Mülls ist kein Verpackungsmüll, der nicht in die kleinen Öffnungen passt, sondern Restmüll, Sperrmüll oder Biomüll. Des Weiteren werden Tüten oder Kartons vor die Container gestellt.
Die Sammelstellen werden täglich von einem Mitarbeiter des Bauhofes gesäubert. Die Kosten hierfür müssen von allen Gebührenzahlern bezahlt werden. Falls „Müllsünder“ identifiziert werden können, wird seitens der Stadt ein Bußgeld verhängt, oder die Personen zum Wertstoffhof gebeten, um die „Hinterlassenschaften“ eigenhändig zu sortieren und zu entsorgen.
Weiter erinnerte die Erste Bürgermeisterin daran, dass der Wertstoffhof der Stadt Grafing derjenige mit den großzügigsten Öffnungszeiten im ganzen Landkreis ist und es wurden die Bürger/innen nochmals gebeten, diese Einrichtung zu nutzen.
Um aber der Problematik an den Wertstoffsammelstellen entgegen zu wirken, wurden/werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
· Der Platz am Parkplatz Comeniusschule wurde breiter betoniert, damit die Container auch von hinten befüllt werden können.
· In den Sommermonaten wurden die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes am Donnerstag bis 18 Uhr verlängert.
· Die Situation am Wertstoffsammelplatz an der Alten Villa in der Wasserburger Straße wird verbessert (neuer Bordstein, verbesserte Abflusssituation, neuer Zaun).
· An den Sammelstellen wurden neue Schilder mit dem Einwurf-Verbot an den Wochenenden und den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes angebracht.
· Für alle Sammelstellen wurde die Möglichkeit einer Videoüberwachung überprüft. Eine Überwachung ist aber aus Gründen des Datenschutzes oft nicht möglich.
· Bei der evangelischen Kirche wurde nachgefragt, ob u.U. wieder eine kleinere und eingehauste Sammelstelle errichtet werden könnte – aufgrund der Proteste wurde der Plan nicht weiterverfolgt.
Abschließend führte die Erste Bürgermeisterin aus, dass im Stadtgebiet viele kleinerer Plätze zur Verfügung stehen würden, um neue dezentrale Sammelstellen zu errichten. Der Protest der evangelischen Kirche hat der Verwaltung aber deutlich gemacht, dass es im Moment nicht möglich ist, neue Wertstoffsammelstellen einzurichten. Durch das schlechte Bild der Sammelstelle an der Bücherei vor Augen, ist der Ärger vorhersehbar.
Aus diesem Grund wurde der Vorschlag eines Stadtratsmitglieds aus der Sitzung des Bau-, Werk- und Umweltausschusses vom 26.04.2016, neben dem Wertstoffhof eine neue Wertstoffsammelstelle zu errichten, aufgegriffen.
Im Anschluss erteilte die Erste Bürgermeisterin dem Verwaltungsvertreter das Wort. Dieser erläuterte die folgende zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage.
Um den steigenden Einwohnerzahlen gerecht zu werden, ist es notwendig, neue Sammelstellen für Wertstoffe zu schaffen. Allerdings gestaltet es sich in bestehenden Wohngebieten sehr schwierig, entsprechende Plätze zu finden. Unmittelbar westlich des Wertstoffhofs im Ausfahrtsbereich könnte jedoch eine Wertstoffinsel errichtet werden, um den Bürgern eine Entsorgungsmöglichkeit für die wichtigsten Wertstoffe Papier und Pappe, Glas sowie Leichtverpackungen außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofs zur Verfügung zu stellen.
Die Anfahrt für große Entsorgungs-LKWs ist problemlos möglich. Die Flächen sind auch ausreichend befestigt. Die Einrichtung der Aufstellfläche und die Nutzung als Wertstoffsammelstelle stellen eine bauliche Anlage dar, die der Baugenehmigungspflicht unterliegt. Anlagen dieser Art sind auch im Außenbereich zulässig.
Die Bauflächen liegen auch im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, wobei aber die Ausnahmevoraussetzungen vom Bauverbot des § 78 WHG vorliegen.
Da diese Sammelstelle direkt an den Wertstoffhof angrenzt,
bestehen seitens der Verwaltung Bedenken, dass sie als Müllabladeplatz missbraucht
wird. Es wird befürchtet, einen Anreiz zu bieten, Sperrmüll, Altholz und
Bauschutt kostenfrei zu entsorgen.
Um dem entgegenzuwirken, soll die Maßnahme mit der Installation einer Videoüberwachung gekoppelt werden.
Dieses Thema wurde schon zweimal im Ausschuss behandelt,
aber mittlerweile liegen Erfahrungen aus der Stadt Landshut vor, die eine
stationäre Überwachung mit Hilfe von Wildkameras betreibt. Normalerweise werden diese in Jagdgebieten
zum Aufspüren von Wild verwendet. Das Gerät verfügt über Infrarot-LEDs mit ca.
15 m Reichweite. Eine SD-Speicherkarte ist im Lieferumfang enthalten (mehrere
Tausend Bildaufnahmen sind möglich). Betrieben wird die Kamera mit Batterien
bzw. Akkus, die nach ca. vier Wochen Betrieb ausgetauscht werden müssen.
Das Gerät kann
Serienbilder aufnehmen oder bis zu einminütige Videos. Die Aufnahmen werden mit
einem Zeitstempel versehen.
Tagsüber werden
qualitativ hochwertige Bilder erzeugt. Nummernschilder und Personen sowie
Tathergänge können zweifelsfrei erkannt werden. In der Dämmerung sind ebenfalls
noch gute Aufnahmen möglich. Die Bildqualität in der Nacht variiert je nach
Aufnahmewinkel und Blendquellen (z.B. Autoscheinwerfern). Hierbei empfiehlt es
sich, zwei Kameras an unterschiedlichen Stellen zur Überwachung einzusetzen.
Eine für den Tathergang, die andere, um die Nummernschilder von Fahrzeugen ohne
Blendeffekte aufnehmen zu können.
Die Anbringung
sollte auf einer Höhe von mind. 3 m erfolgen, um Schäden durch Vandalismus
auszuschließen. Möglicherweise müssen hierfür je nach Standort Masten
aufgestellt werden. Die Wildkameras sind sehr kompakt in den Außenabmessungen
und bei Bedarf leicht umzumontieren bzw. an andere Standorte zu verlegen.
Nach dem vorab
festgelegten Überwachungszeitraum entnimmt ein Angestellter des Bauhofes die
SD-Karte und übergibt sie der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung. Die
gesammelten Daten müssen gesichtet und ausgewertet werden. Bei nachweisbaren
Verstößen gegen das Ablagerungsverbot oder gegen die vorgegebenen Einwurfzeiten
werden dann Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Nachteil dieser Überwachungsmethode besteht darin, dass die Identität von Radfahrern oder Fußgängern nur bei persönlicher Kenntnis ermittelt werden kann.
Die Stadt Landshut gibt an, dass durch diese Art der
Überwachung der Anteil an illegalen Ablagerungen an den überwachten Standorten
um bis zu zwei Drittel zurückgegangen ist.
Beim Datenschutz
müssen gewisse rechtliche Bestimmungen eingehalten werden:
·
Die
Videoüberwachung ist auf Zeiträume zu beschränken, an denen tatsächlich
vermehrt Verstöße festgestellt worden sind.
·
Die
Größe des Erfassungsbereiches muss so eingeschränkt sein, dass Personen, die
die Einrichtung nicht nutzen, sondern nur am öffentlichen Verkehr teilnehmen,
nicht erfasst werden.
·
Die
Videoüberwachung und die erhebende Stelle sind durch ein Hinweisschild
kenntlich zu machen.
·
Es sind
technische Maßnahmen zu treffen, dass nur beauftragte Personen die Aufnahmen
einsehen können, z.B. Passwortschutz etc.
·
Die
Videoaufzeichnungen sind zu löschen, wenn sie zur Beweissicherung nicht mehr
erforderlich sind.
·
Sofern
die Möglichkeit besteht, dass städtisches Personal während der Arbeitszeit von
der Überwachung betroffen sein kann, ist der Personalrat zu beteiligen.
Im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen wurde vom
Verwaltungsvertreter vorgeschlagen,
anfangs die neu zu errichtende Wertstoffinsel am Wertstoffhof sowie den
Dauerbrennpunkt an der Comeniusschule zu überwachen. Der Preis für eine
qualitativ annehmbares Fabrikat (z.B. Minox) liegt bei ca. 250 € brutto, so
dass bei der Überwachung von zwei Sammelstellen ca. 1.000 € für die
Gerätschaften zu investieren wären.
Der Bau-, Werk- und
Umweltausschuss sprach sich einstimmig für die Einführung der vorgeschlagenen
Videoüberwachungen aus.
In der
anschließenden Beratung wurde allerdings bedauert, dass eine Überwachung an der
Wertstoffsammelstelle in der Lederergasse aus Gründen des Datenschutzes nicht
möglich ist. Gerade an dieser Sammelstelle sind vor allem am Wochenende die Container
derart stark überfüllt, was dazu führt, dass der Müll vor die Container
abgestellt wird. Auch in der heutigen Sitzung wurde von einigen
Ausschussmitgliedern angesprochen, dass die Anzahl der Leerungen zu knapp
bemessen sind. Vom Verwaltungsvertreter wurde hierzu erneut erklärt, dass die
Leerungstermine seitens des Landratsamtes mit der Firma DSD vertraglich
geregelt sind und die Stadt Grafing hierüber keine unmittelbare Handhabe hat.
Um die Kapazität an der Sammelstelle in der Lederergasse zu verbessern, wurde vom Verwaltungsvertreter abschließend vorgeschlagen, zusätzliche LVP-Container aufzustellen.
Nach Sachvortrag und
kurzer Diskussion beschloss der Bau-, Werk- und Umweltausschuss einstimmig
a)
die
Errichtung einer Wertstoffsammelstelle in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Wertstoffhof,
b)
die
zeitweise Videoüberwachung (Kamera) an der neu zu errichtenden Sammelstelle
neben dem Wertstoffhof und an der Wertstoffinsel an der Kapellenstraße.