Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.04.2016 StR/021/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2013 wurden vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Dr. Josef Rothmoser, vorgestellt.
1. Prüfungsverfahren und Prüfungsumfang
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 der
Stadt Grafing bei München wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der
Zeit vom 19.01.2015 bis 23.01.2015 durchgeführt. Alle erforderlichen Unterlagen
wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss während der Prüfung zur Verfügung
gestellt.
Der Umfang und die Auswahl der Prüfungsgebiete
lagen in dessen Ermessen. Die Belegprüfung wurde stichprobenweise durchgeführt
und zum Teil rechnerisch nachgeprüft.
Es wurde von den Mitgliedern folgender
zeitlicher Aufwand zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2013 beansprucht:
Dr. Josef
Rothmoser: 8,50 Stunden
Susanne Linhart 4,25 Stunden
Dr. Fröhlich: 5,50 Stunden
Franz Frey: 13,00 Stunden
Peter
Rothmoser:
12,25 Stunden
Wolfgang Huber: 14,75 Stunden
Die hier aufgeführte Stundenanzahl gibt nur die jeweilig, im von der Stadtverwaltung
zur Verfügung gestellten Prüfungsraum aufgewendete Zeit wieder. Die bei
Außenprüfung, Besichtigungen vor Ort oder zur Erstellung der Berichtsbeiträge
und des Gesamtberichtes aufgewendeten Stunden werden nicht erfasst.
Formmängel und negative Feststellungen geringen
Umfangs wurden während der Prüfung mit den zuständigen städtischen Bediensteten
direkt besprochen bzw. gegebenenfalls oder auch erforderlichenfalls direkt
bereinigt.
2. Prüfung der Haushaltssatzung 2012
Die Haushaltssatzung
wurde am 05.03.2013 vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom 02.05.2013
von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Haushaltsansätze betrugen in den Einnahmen
und Ausgaben
im
Verwaltungshaushalt je 20.325.300 €
im
Vermögenshaushalt je 7.796.000 €
Das Gesamtvolumen betrug also 28.121.300 €.
Im Haushaltsjahr 2013 musste kein
Nachtragshaushalt beschlossen werden. Es lagen keine außerplanmäßigen Ausgaben
in der entsprechenden Höhe vor. Wegen der guten Einnahmesituation im laufenden
Haushaltsjahr war der Haushaltsausgleich nie gefährdet und auf die Ausgaben und
Einnahmen verliefen planmäßig.
Eine Kreditermächtigung wurde im Haushaltsplan
im Bereich der Stadt in der Haushaltssatzung nicht veranschlagt. Bei den
Stadtwerken war eine Kreditaufnahme von Euro 1.220.900,-- € in der
Haushaltssatzung aufgenommen worden. Insoweit enthielt die Satzung genehmigungspflichtige
Bestandteile. Es wurde keine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt.
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern wurden nun endlich nach langen
Diskussionen angehoben und wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 v.H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 300
v.H.
c) Gewerbesteuer 330
v.H.
Die Hebesätze der Kommunen im Landkreis liegen im Landesdurchschnitt bei:
a) Grundsteuer A (land- und
forstwirtschaftliche Betriebe) 292,86
v. H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 303,33
v. H.
c) Gewerbesteuer 314,76
v. H.
Im Landesdurchschnitt sämtlicher kreisangehöriger Gemeinden liegen
die Sätze z. T. sogar noch höher:
a) Grundsteuer A (land- und
forstwirtschaftliche Betriebe) 331,8
v. H.
b) Grundsteuer B (Grundstücke) 326,1
v. H.
c) Gewerbesteuer 313,8
v. H.
Die Hebesätze der Stadt Grafing liegen trotzdem weiter unter dem
Landesdurchschnitt und können damit als gemäßigt bezeichnet werden. Die
wiederholte Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Hebesätze moderat zu
erhöhen, konnte 2012 umgesetzt werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wurde auf 1.500.000 € festgesetzt, für den Bereich der
Stadtwerke beträgt er 500.000 €.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan lag im
Rathaus bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zur Einsichtnahme auf.
3. Überprüfung
der Jahresrechnung 2013
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 ist soll-
und ist - mäßig richtig erstellt.
Für den Abschluss 2013 besteht ein Zuführungsbetrag an den
Vermögenshaushalt von Euro 3.700.101,73. Deswegen bestand eine so genannte
“Freie Finanzspanne“, die die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung
überstieg. Die gesetzliche Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung
lag bei Euro 373.676,22. Die Freie Finanzspanne betrug Euro 3.326.425,51 €.
3.1
Vergleich:
Der Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH
betrug
2012 |
3.204.495 € |
2013 |
3.700.101 € |
2010 |
1.471.814 € |
2011 |
2.080.771 € |
2008 |
2.014.641 € |
2009 |
785.210 € |
2006 |
1.238.522 € |
2007 |
3.465.952 € |
2004 |
967.342 € |
2005 |
0 € |
2002 |
0 € |
2003 |
0 € |
2000 |
1.674.991 € |
2001 |
2.137.030 € |
1998 |
1.231.804 € |
1999 |
1.732.071 € |
1996 |
2.042.872 € |
1997 |
1.139.171 € |
1994 |
725.780 € |
1995 |
1.175.004 € |
1992 |
3.438.207 € |
1993 |
1.635.676 € |
Beim kassenmäßigen Abschluss 2013 ergab sich ein Ist-Fehlbetrag von
Euro 167.469,76 € welcher den Kasseneinnahmeresten zugeordnet wurde.
3.2.
Zinserwirtschaftung:
Im Haushaltsjahr 2013 konnten insgesamt Euro
18.223,93 an Zinsen erwirtschaftet werden.
Im Vorjahr betrugen die Zinseinnahmen: 26.914,--
€ (2011: 11.464,09 € 2010: 3.908,-- € 2009: 36.000,-- 2008: 76.059,79 2007: Euro 36.688,08, 2006: Euro 125.633,70
2005: Euro 109.320,11).
3.3.Schuldenstand:
Der Schuldenstand lag zum
31.12.2012 bei 4.961.375,57 € (2012: 5.334.841,63 €, 2011: 4.428.122,76
2010: 4.156.101,80 €, 2009: 4.303.447,90, 2008: 4.065.082,87, 2007 Euro 2.314.131,58, 2006: Euro 2.544.577,01, 2005: Euro 2.853.978 Mio.) Die Verschuldung der Stadt ist
2013 um ca. Euro 380.000,-- gesunken. Dazu kommt noch die fortdauernde
Kreditaufnahme im Bereich der Stadtwerke.
Die Stadt Grafing hatte im Rechnungsjahr bei einem EWO-Stand von 13.078
eine Pro-Kopf-Verschuldung von 379,36 €/Einwohner. Die Pro-Kopf-Verschuldung
hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder etwas verringert.
1996 |
507,10 € |
bei 11.589
EWO |
||
1997 |
597,68 € |
bei 11.561
EWO |
||
1998 |
674,76 € |
bei 11.598
EWO |
||
1999 |
673,03 € |
bei 11.579
EWO |
||
2000 |
253,26 € |
bei 12.001
EWO (Ausgliederung Wasser/Abwasser!) |
||
2001 |
231,77 € |
bei 12.156
EWO |
||
2002 |
210,19 € |
bei 12.339
EWO |
|
|
2003 |
235,45 € |
bei 12.451
EWO |
|
|
2004 |
215,12 € |
bei 12.455
EWO |
|
|
2005 |
227,28 € |
bei 12.557
EWO |
|
|
2006 |
204,36 € |
bei 12.451
EWO |
|
|
2007 |
183,01 € |
bei 12.598
EWO |
|
|
2008 |
323,46 € |
bei 12.657
EWO |
|
|
2009 |
345,95
€ |
bei 12.695 EWO |
|
|
2010 |
325,57 € bei 12.765 EWO |
|
|
|
2011 |
341,13 € bei 12.865 EWO |
|
|
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2012 |
411,73 € bei 12.957 EWO |
|
|
|
2013 |
379.36 € bei 13.078 EWO |
|
|
|
|
|
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|
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Im landesdurchschnittlichen Vergleich aller Kommunen
liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei über 1.100 €/Einwohner. Damit liegt die
Stadt Grafing deutlich darunter.
4. Haushaltsüberschreitungen
Die über- und außerplanmäßig angefallenen Ausgaben halten sich, der Höhe
nach, im Rahmen der letzten Jahre. Im
Verwaltungshaushalt lagen sie bei 374.326,16 € und im Vermögenshaushalt bei
547.266,26 €.
Sie wurden bisher noch nicht vollständig genehmigt und müssen somit im
Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung 2013 vom Stadtrat genehmigt werden.
Unter Berücksichtigung von Art. 66 Abs. 1 GO und § 18 Abs. 2 KommHV sowie
des Deckungsvermerkes im Haushalt 2012 enthält die oben genannte Gesamtsumme
alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Gesamtdeckung der in der Anlage
zur Jahresrechnung und im Haushaltsplan angebrachten Deckungsvermerke wurde
nicht überschritten.
Trotz einer Reihe von über- und außerplanmäßiger Ausgaben galt die
Kassenlage im Haushaltsjahr 2013 stets als gesichert. Ein Nachtragshaushalt
musste nicht erstellt werden.
5. Haushaltsausgabereste
Wie bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren wurden im Prüfungsjahr
keine neuen Haushaltsreste gebildet. Somit mussten auch keine
Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden.
6. Kasseneinnahmereste aus Vorjahren
Die Kasseneinnahmereste in Höhe von Euro
96.902,67 € aus Vorjahren haben sich auf 167.697,28 € erhöht. In diesem
Jahr konnten nicht so viele Forderungen wie in den vorangegangen Jahren
eingebracht werden.
7. Gewerbesteuererträge/-umlage 2010
7.1 Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen lt.
Sachbuch:
Jahr |
Gewerbesteuer |
|
|
|
1992 |
2.826.090 € |
2003 |
2.058.062 € |
|
1993 |
1.673.545 € |
2004 |
2.060.074 € |
|
1994 |
1.695.771 € |
2005 |
1.675.400 € |
|
1995 |
2.122.431 € |
2006 |
2.336.629 € |
|
1996 |
2.089.430 € |
2007 |
2.913.918 € |
|
1997 |
2.088.404 € |
2008 |
2.411.569 € |
|
1998 |
1.812.454 € |
2009 |
2.219.507 € |
|
1999 |
2.301.860 € |
2010 |
3.024.206 € |
|
2000 |
2.498.656 € |
2011 |
2.763.499 € |
|
2001 |
3.376.789 € |
2012 |
4.585.929 € |
|
2002 |
1.062.174 € |
2013 |
3.913.565 € |
|
Jahr |
Einkommen steuerbeteiligung |
Jahr |
Einkommen steuerbeteiligung |
1992 |
4.834.824 € |
2003 |
5.400.724 € |
1993 |
4.688.809 € |
2004 |
5.120.559 € |
1994 |
4.989.304 € |
2005 |
5.015.332 € |
1995 |
4.818.747 € |
2006 |
5.335.538 € |
1996 |
4.587.211 € |
2007 |
6.295.427 € |
1997 |
4.343.201 € |
2008 |
6.907.396 € |
1998 |
4.671.705 € |
2009 |
6.507.004 € |
1999 |
5.168.662 € |
2010 |
6.163.774 € |
2000 |
5.345.613 € |
2011 |
6.650.682 € |
2001 |
5.298.147 € |
2012 |
7.119.637 € |
2002 |
5.222.027 € |
2013 |
7.671.629 € |
7.2 Umlagenberechnung:
veranschlagte Umlage 2013
€
3.700.000 € (Ansatz) x 69
(Neuer Vervielfältiger) 330 (Hebesatz)
= € 773.636 €
tatsächliche Umlage 2010
€
3.913.655 € (Ist) x 69
(Neuer Vervielfältiger)
330 (Hebesatz)
= € 818.309 €
8.
Prüfung der vom Rechnungsprüfungsausschuss angeregten “Feststellungen und
Anregungen" aus 2012
8.1.
Prüfthemen:
es wurde Stichproben bei folgenden Sachgebieten
vorgenommen:
Belegprüfung, Hochwasserschutz, Gutachten,
Sonderzahlungen an städtische Bedienstete, Controlling, u. a. Gewerbesteuer,
Parkanlagen.
Prüfthemen:
Stadthalle, Tagespflege, Stellplatzpauschalen
8.1.1. Stadthalle
Tatsächlich sind die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 11.439 €
gestiegen, was u.a. auf höhere Einnahmen bei Eigenveranstaltungen und mehr
Werbekostenanteile zurückzuführen ist. Die Reduzierung der Pacht für das
Restaurant hat das Einnahmen-Plus aber geschmälert.
Das gesamte Defizit war im Vergleich zum Vorjahr um 95.566 € reduziert, u.a.
bei einer Reduzierung beim Veranstaltungsaufwand um 12.000€, bei den
Bewirtschaftungskosten um 25.400 €, beim Gebäudeunterhalt um 15.000 €, bei den
Honoraren um 7.000 €.
Trotzdem bleibt ein Defizit ohne kalkulatorische Kosten von 123.182 €.Ein
Beispiel einer Aufführung: "Schweig Bub „Honorare und Tantiemen 8.400€,
Einnahmen 3.704€, ergibt einen Verlust von 4.696€.Glücklicherweise hat der
Stadtball einen Gewinn erwirtschaftet.
Keine
Anfrage
8.1.2 Tagespflege
46487000 Ausgaben Kindertagespflege 17453,27€
Gemäß Art. 20 BayKiBiG Förderung von Kindern in Tagespflege:
die Berechnung besteht aus drei Faktoren:
1.Basiswert von 902,92€. Dieser Wert ist für ganz Bayern gleich, dieser Wert
wird auch für die kindbezogene Förderung in den Kindertagesstätten als
Grundlage benutzt.
2. Buchungsfaktor, d.h. die Stunden, die die Kinder betreut werden
3. Gewichtungsfaktor ist für alle Kinder gleich 1,3 im Unterschied zu den
Kita-Kindern, wo z.B. für die unter zweijährigen Kinder der Faktor 2,0 zählt.
Seit September 2013 neue Regelungen: Das Landratsamt wickelt alle Gelder ab,
die Eltern zahlen z.B. für 20 Stunden Betreuung 151,00€, eine Tagesmutter
verdient für ein Kind für 20 Stunden Betreuung 424,00€ Gesetzlich ist die
Tagespflege ein gleichwertiges Angebot wie die Kinderkrippe.
Frau Baumann vom Kreisjugendamt schließt den Vertrag mit Tagespflegeperson
und Eltern.
Großtagespflege findet in fremden Räumen statt, es können 8-10 Kinder
von 2 Tagespflegepersonen betreut werden.
Geplant ist, dass in Zukunft für Kinder unter 2 Jahren der Gewichtungsfaktor
2,0 bei den Zuzahlungen der Kommunen berücksichtigt werden sollen.
Zu empfehlen ist, die Tagespflege zu fördern, da sie eine kleine Entlastung für
die Bereithaltung von Betreuungsplätzen bietet.
Auch die Gewinnung neuer Tageseltern
sollte gefördert werden.
Keine
Anfrage
8.1.3.Stellplatzpauschalen
In der Rücklagenübersicht HH 2012 stehen 960.768 € Stellplatzrücklagen.
VMHH 680.35000 Stellplatzpauschalen stehen Einnahmen von 10.225,84€.
Dies ist ein Stellplatz wegen einer Ladenerweiterung am Marktplatz. Die
gesetzliche Zweckbindung im Ablösevertrag beruft sich auf Art.47, Abs.4 BayBO.
Dort steht:
Der Ablösebetrag ist zu verwenden für
1. die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung
oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen,
2. sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr
einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs.
Die VWHHstellen 680 Parkflächen und 681 Park-und Rideanlage Gr.Bhf
erwirtschaften Überschüsse.
Sowohl von den Stellplatzabgaben als auch von den Überschüssen obiger
Haushaltsstellen sollten dringend Investitionen für weitere überdachte Fahrrad-
und Rollerparkplätze in Grafing Bahnhof geschaffen werden.
Die
Verwaltung prüft gerade die Erweiterung der bestehenden Stellplätze für
Fahrräder und sonstige Zweiräder
8.2.
Prüfthemen:
9.2.1. Satzungen der Stadt Grafing – insbes. Sondernutzungssatzung
9.2.2. Stromliefervertrag 2010 - 2014
9.2.3. Gewerbesteueraufkommen der Betriebe im Gewerbegebiet
9.2.4. Einzel-Belegprüfung
9.2.1. Satzungen der Stadt Grafing – insbes.
Sondernutzungssatzung und
Sondernutzungsgebührensatzung, sowie die Marktsatzung und die
Markt-Gebührensatzung
Nach Art. 23 der bayerischen Gemeindeordnung können die Gemeinden „zur
Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Satzungen zur Regelung
übertragener Angelegenheiten, bewehrte Satzungen (Art. 24 Abs. 2) und
Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.
In solchen Satzungen und in Verordnungen soll ihre besondere
Rechtsgrundlage angegeben werden“.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung wurden alle Gebührenbescheide der HHSt
110.10002., öffentliche Sicherheit und Ordnung – Verkehrsrechtliche Anordnungen
Sondernutzung u. ähnl. Entgelte“ und die HHSt 730.11000 „Märkte -
Marktgebühren“ geprüft.
Es wurden keine Unregelmäßigkeiten oder ein Erlass der vorgeschriebenen
Gebühren (z.B. aus begründetem Anlass?) festgestellt.
Keine
Anfrage
8.2.2.
Stromliefervertrag 2010 - 2014
Es wurden der gesamte vorhandene Schriftverkehr (Briefe/e-mails) und die
vorhandenen Vertragsunterlagen zu dem Thema gesichtet und ausgewertet. Um die
logischen Zusammen-hänge (wer wusste was wann?) verstehen und darstellen zu
können, wurde nachfolgende Chronologie dieser Dokumentation erarbeitet:
Chronologie des Jahres 2009 (Jahr der europaweiten Ausschreibung)
Diese steht im
Bericht für das Jahr 2012
Fazit: Wenn der mit E.on abgeschlossene Stromliefervertrag für 100 Prozent
Ökostrom (mit Preis-Aufschlag von effektiv 0,15 ct/kWh Netto) als Beitrag zur
Energiewende, zur Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien, zur
CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz gedacht gewesen sein sollte, dann
konnte dieses Ziel mit dem Vertrag nicht erreicht werden. Im Gegensatz zu
manchen anderen Ökostrom-Anbietern wird der Preis-Aufschlag für Ökostrom aus
Wasserkraft bei E.on nicht lt. Vertrag verpflichtend für den Bau neuer
Erneuerbarer-Energien-Anlagen eingesetzt.
Empfehlung 1: Mit Auslaufen des Stromliefervertrages sollte auf den „virtuellen“
Ökostrom verzichtet werden und das für den Ökostromzuschlag gesparte Geld
stattdessen für die direkte Förderung von Ökostromanlagen verwendet werden. Die
kommunale Rahmenvereinbarung zum Stromliefervertrag wurde zwischen
E.on und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt.
Die
Stromlieferung wird für den Zeitraum ab 2017 wieder neu ausgeschrieben. Das
Ausschreibungsbüro Specht betreut die Ausschreibung, die nach den Vorgaben des
Umweltbundesamtes für die Beschaffung von Ökostrom durchgeführt wird. Dort wird
der Bau von Anlagen für erneuerbare Energie forciert.
Empfehlung 2: Wenn trotz der erforderlichen öffentlichen Ausschreibung
eines neuen Stromliefervertrages auf die Lieferfähigkeit eines örtlichen
Anbieters (z.B. auch Bürgerenergiegenossenschaft) eingegangen werden sollte,
könnten die Lieferbedingungen vor Erstellung der Ausschreibung mit dem
örtlichen Lieferanten abgestimmt werden.
Die
Verwaltung schreibt die Stromlieferung nach insgesamt 3 Losen aus. Diese gelten
für die Großanlagen, die Straßenbeleuchtung und die Kleinanlagen. Damit haben
auch kleinere Anbieter, wie der örtliche Stromlieferant die Möglichkeit, ein
Angebot abzugeben.
8.2.3.
Gewerbesteueraufkommen der Betriebe im Gewerbegebiet
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Gewerbegebiet oder eine
Gewerbegebiets-erweiterung zu machen, ist sehr schwierig, da kein eindeutiger
Trend für die Entwicklung
der Gewerbesteuereinnahmen erkennbar ist.
Prinzipiell muss man feststellen, dass sich die Ausweisung eines
Gewerbegebietes für die Gemeinde wirtschaftlich immer dann rechnet, wenn es
gelingt, die Gesamtkosten bestehend aus Anschaffungskosten, inkl. Nebenkosten,
Erschließung, Kapitalkosten für die gesamte Zeit der Zwischenfinanzierung bis
zum Verkauf an den Bauwerber, im Verkaufspreis refinanziert zu bekommen. Dabei
sind die in der Zukunft liegenden Einzahlungen für den Verkauf der
Gewerbeflächen an die Gewerbebetriebe auf den Zeitpunkt vor dem Erwerb der
Gewerbegebietsfläche durch die Gemeinde abzuzinsen.
Die Gewerbesteuereinnahmen minus die dem Gewerbegebiet direkt und auch
indirekt zurechenbaren Kosten, die nicht von den Gewerbebetrieben abgedeckt
werden, minus Gewerbesteuerumlage und andere finanziellen Transaktionen, auf
die die Steuerkraft der Gemeinde einen Einfluss hat (z.B.
Schlüsselzuweisungen), können als Nettoertrag für die Gemeinde des
Gewerbegebietes betrachtet werden.
Aus der Komplexität einer solchen Berechnung ist erkennbar, dass die
Einrichtung eines Gewerbegebietes für die Gemeinde nicht automatisch einen
finanziellen Gewinn ergibt.
Die Frage, wie hat sich die Verlagerung eines Betriebes aus der Innenstadt
in das Gewerbegebiet – nach dem Motto: Gewerbegebiet schaffen für das heimische
Gewerbe - auf das Gewerbesteueraufkommen ausgewirkt, lässt sich ebenfalls nicht
eindeutig beantworten, da viele Einflussfaktoren auf die Höhe der
Gewerbesteuerveranlagung des einzelnen Betriebes einwirken, z.B.:
Änderung der Steuergesetze, allgemeine Konjunktur, wirtschaftlicher
Geschäftserfolg des Betriebes, Produktpalette, etc. Die Auswertung nach der
veranlagten Gewerbesteuer der Betriebe im Gewerbegebiet, für die von dem
Veranlagungszeitraum 1999 bis zur Vorauszahlung 2014 Werte vorliegen, ergab
folgende Gesamt-Summen:
VA 1999 252.683,-
VA 2009 98.421,-
VA 2010 186.246,-
VA 2011 213.924,-
VZ 2014 157.119,-
Fazit: Die Veranlagung zur Gewerbesteuerzahlung vor dem Wechsel des Betriebes
aus dem Stadtbereich (1999) war gegenüber der Veranlagung nach dem Wechsel in
das Gewerbegebiet (VA 2011) bzw. gegenüber der Vorauszahlung (VZ 2014) deutlich
höher. Der Umzug der heimischen Betriebe in das neue Gewerbegebiet hat also für
die ersten Jahre danach tendenziell zu einer Verminderung des
Gewerbesteueraufkommens bei diesen Betrieben geführt.
Keine
Anfrage
8.2.4. Belegprüfung
Es wurden alle Belege der HHSt 352 (Stadtbücherei) im VWH und im VMH
überprüft. Erkannte und angezeigte Fehler wurden korrigiert, bzw. behoben
(siehe Anfragen 1-7).
Keine
Anfrage
8.3.
Prüfthemen:
8.3.1. EHC-Klostersee
8.3.2. P+R Anlage in Grafing Bahnhof
8.3.1.
EHC-Klostersee
Im Jahr 2012 wurden folgende Investitionsmaßnahmen im Eisstadion erledigt:
1. Abschlusszahlung für die
Sanitäranlagen (WC)
2. Erneuerung
Lautsprecheranlage
3. Erneuerung des
Schlittschuhbodens im Eingangsbereich
4. Standsicherheitsprüfung
Eisstadion
Es handelt sich durchwegs um Maßnahmen, die der erste Bürgermeister in
seiner Zuständigkeit regeln konnte (Geschäftsordnung).
Auflistung der Kosten:
Haushaltstelle 550.98800 |
|||||
AO-Nr. |
Jahr |
Datum |
Ist |
Name |
Buchungstext |
579 |
2012 |
03.01.2012 |
5.090,75 € |
EHC Klostersee e.V. |
4. Az. Sanierung der Sanitäranlagen. |
10112 |
2012 |
27.09.2012 |
7.930,43 € |
EHC Klostersee e.V. |
Erneuerung Lautsprecheranlage |
10592 |
2012 |
02.10.2012 |
971,97
€ |
EHC Klostersee e.V. |
Nachzahlung Lautsprecheranlage |
11127 |
2012 |
29.10.2012 |
4.624,68 € |
EHC Klostersee e.V. |
Ern. des Schlittschuhbodens im Stadion |
13119 |
2012 |
27.12.2012 |
1.730,36 € |
EHC Klostersee e.V. |
Standsicherheitsprüfung Eisstadion |
20.348,19 € |
Eisstadion Grafing
Durchführung einer
Standsicherheitsprüfung
Die Verwaltung hat dem EHC die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums
des Inneren übergeben. Aus diesen geht die Verpflichtung des Art. 3 Abs. 1 der
Bayerischen Bauordnung hervor, die Gebäude ordnungsgemäß instand zu halten.
Die Verantwortung hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberichtigte. Ein
besonders sensibler Punkt ist das in einer Holzkonstruktion gebaute Eisstadion.
Nach dem Unglück in Bad Reichenhall und im Zusammenhang mit der Ertüchtigung
des Daches fand die letzte intensivere Begutachtung der Eishalle statt. Damals
durch den Sachverständigen Dr. Burger.
Nach 5 Jahren forderten die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums
des Inneren raten zu einer erneuten Überprüfung. Das Eisstadion ist in seinem
potentiellen Gefährdungspotential in Kategorie 2 einzuordnen. Darunter sind unter anderem Gebäude und
Gebäudeteil mit Stützweiten von mehr als 12 m zu verstehen. Hier wird eine
Sichtkontrolle nach 4-5 Jahren als sinnvoll erachtet.
Es wurden zwei Angebote eingeholt, wobei das Angebot bei der von Dr. Burger
durchgeführten Untersuchung sehr viel gründlichen und detaillierter war. Der
Landkreis übernahm die Hälfte der Kosten, so dass die Kosten für die Stadt bei
ca. 1700,-- € lagen. Eine sehr sinnvolle Ausgabe!
Erneuerung der
Lautsprecheranlage
Die Erneuerung der defekten Lautsprecheranlage ist besonders für den
gemeinnützigen Bereich wichtig. So hat es auch der EHC in seinem
Antragsschreiben begründet. Die Begründung war schlüssig, die Kosten für die
Anlage waren mit brutto 17.452,54
relativ hoch. Es liegen zwei Angebote vor. Die ursprünglich angedacht Sanierung
der Heizungsanlage soll dafür auf 2013 verschoben werden. Deswegen wurde die
Maßnahme durchgeführt.
Erneuerung des
PVC-Bereichs im Eisstadion
Der EHC stellte in diesem Jahr einen Antrag auf Übernahme der Kosten für
die Erneuerung der Fliesen im PVC-Bereich im Eisstadion. Der Boden im Bereich
des sogenannten Schlittschuhgangs ist sehr abgenutzt und an vielen Stellen
schadhaft. Er sollte deshalb erneuert werden. Im Haushalt der Stadt waren Euro
20.000,-- veranschlagt. Die vorliegenden Angebote lauten über Euro 10.180,33 bzw.
Euro 11.400,80. Der Landkreis hat sich mit der Hälfte an den Kosten beteiligt.
Sanierung der
Duschräume des Eisstadions
Im Investitionsplan für das Eisstadion war bereits Jahr 2009 die Sanierung
der Duschräume vorgesehen. Sie wurde jedoch nicht durchgeführt, weil der
Landkreis 2009 keine Mittel eingestellt hatte. Im letzten Jahr wurde allerdings
aus Dringlichkeitsgründen die Notbeleuchtung erneuert. Deswegen wurde das
Angebot für die Sanierung der Duschräume erneut vorgelegt. Die Sanierung war im
Investitionsplan für das Eisstadion enthalten. Dieser wurde auch bereits vom
Stadtrat behandelt.
Das Angebot bestand aus zwei Teilen:
Erneuerung der Fliesen Fa
Viellechner: Euro 34.700,88 kein Gegenangebot
Erneuerung der Duschen Fa
Rothbauer: Euro 5.827,67 Fa.
Petr Hefter Euro 6.131,00
Summe Euro 40.528,25
Der notwendige Beschluss einer Beteiligung wurde beim Landkreis bereits im
Jahr 2009 gefasst.
Zahlungen 2011
jahr |
Beleg |
Datum |
Ist |
Name |
Buchungstext |
||||||
2011 |
1 |
13.12.2011 |
2.866,18 € |
EHC Klostersee e.V. |
1.AZ 1/2
San.Duschen Re.Viellechner |
||||||
2011 |
2 |
20.12.2011 |
3.192,73 € |
EHC Klostersee e.V. |
2. AZ Sanierung Sanitäranlagen |
||||||
2011 |
4 |
27.12.2011 |
2.094,40 € |
EHC Klostersee e.V. |
3- Az Sanierung Sanitärräume n |
||||||
2011 |
3 |
27.12.2011 |
4.097,23 € |
EHC Klostersee e.V. |
Erneuerung Gasmeldanlage Eisstadion |
||||||
12.250,54 € |
|||||||||||
Im Jahr 2012 wurde dann die 4. AZ mit einem Betrag von Euro 5.970,--
fällig. Der genehmigte Kostenrahmen wurde so nicht überschritten.
Zuschuss zu den
laufenden Kosten:
Im Jahr 2012 wurden vertragsgemäß jeweils Euro 75.500,-- von Stadt und
Landkreis an den EHC auf Grundlage des 2010 geschlossenen Vertrages bezahlt.
Die dafür berücksichtigten Buchungskonten wurden von einer Wirtschafsprüfungsgesellschaft
2010 festgelegt. Es ließ sich aber bereits damals absehen, dass der Zuschuss
auf Dauer nicht ausreichen wird. Diesen
Betrag wird man 2013 erhöhen müssen. Eine Überprüfung wird empfohlen.
Mittlerweile
wurde der Zuschuss für den laufenden Betrieb des Eisstadions sowohl von
Landkreis als auch von Stadt auf jährlich 90.000,-- € aufgestockt werden.
8.3.2. P+R Anlage in
Grafing Bahnhof
Grafing-Bahnhof ist eine wichtige Haltestelle für Einzugsgebiet über
Grafing hinaus. Entsprechend hoch ist auch die Nachfrage an PKW-Abstellplätzen.
Obwohl vor einigen Jahren ein Omnibusbahnhof und eine Fahrradabstellanlage
gebaut wurden, ist das Aufkommen an PKW auf den Parkplätzen ständig gestiegen.
Seit vielen Jahren schon waren die vorhandenen Parkplätze längst nicht mehr
ausreichend. Die Autos wurden in den Anliegerstraßen abgestellt. Dies führte
immer wieder zu Beschwerden.
Um dem Parkplatzdefizit abzuhelfen wurde die P+R-Anlage in Grafing-Bahnhof
auf insgesamt 911 Parkplätze erweitert. Ursprünglich war vorgesehen, den
Behelfsparkplatz bei der Firma Glass anschließend zurückzubauen. Die
P+R-Anlagen nebst Bahnsteigunterführung werden vom Freistaat Bayern finanziert
und von der DB Station & Service AG errichtet.
Die laufenden Kosten werden von der Stadt getragen und dafür wird ein
Entgelt erhoben. Die P+R-Anlage ist eine gewerblicher Betrieb der Stadt und
damit umsatzsteuerpflichtig. Das Tagesticket kosten 0,50 €. Es gibt auch
Monatskarten.
Der Parkplatz wird sehr gut angenommen und ist bereits jetzt ausgelastet.
Eine Erweiterung ist für die Stadt mit hohen Kosten verbunden und derzeit
aufgrund der Haushaltslage nicht leistbar. Die Einnahmen reichen aus um die
laufenden Ausgaben zu decken. Auch wird der Druck auf die Parkplätze durch
Fahrer aus den umliegenden Landkreisen erhöht. Es wird nicht Aufgabe der Stadt
sein, einen Parkplatz für Auswärtige zur Verfügung zu stellen.
Empfehlung:
Die zeitliche Grenze der Parkdauer beschränkt vor allem Parker, die länger
als einen Tag, aus beruflichen oder privaten Gründen, ihr Auto abstellen
müssen. Die Verwaltung sollte sich um einen Dauerparkplatz, zum Beispiel dem
früheren angemieteten Behelfsparkplatz,
bemühen, solange dies nicht mit hohen Kosten verbunden ist.
Beanstandungen
gab es keine. Die Stadt hat einen Teil des früheren Behelfsparkplatzes
reaktiviert. Für den anderen Teil werden Verhandlungen geführt. Hier können
Langzeitparker parken.
8.4.1.
Belegprüfung Besonderheiten
Verw.H. 030.26110
Einnahmen
Hier zahlen die
Stadtwerke Zinsen für Gewerbesteuer in Höhe von 3.727 € wegen eines
Gewerbesteuer-Bescheids über 21.315 €
Fazit: hier sollte
in Zukunft eine flexiblere Gebührenerhebung praktiziert werden.
Die
Notwendigkeit zur Zahlung von Gewerbesteuer ergibt sich aus einem steuerlichen
Gewinn, der sich bei den Stadtwerken ergeben hat. Der steuerliche Gewinn
entspricht aber nicht dem Ergebnis nach dem KAG, welches Grundlage der
Kalkulation der Gebühren ist. Die Gebühren sind ohnehin für den
Kalkulationszeitraum von 4 Jahren festgelegt.
Verw.H. 060.15000
Einnahmen
Bayerischer
Gemeindetag zahlt unter anderem an die Stadt 245,08 € für Dienstleitung des
Herrn Laufmann, die er für den Gemeindetag erbracht hat.
Keine
Anmerkungen
8.4.2. Ausgangssituation Städtischer Haushalt bzgl.
Kosten für VHS und MS
Die Haushaltslage der Stadt ist 2013 annähernd
geordnet, bis 2016 scheint sie angespannt zu sein. Der finanzielle Spielraum
ist dadurch eingeschränkt. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt bis zum
Ende 2013 rund 4.453.000 €
Die Nettoentnahme aus der allgemeinen Rücklage
beträgt bis zum Ende 2016 ca. 5.097.000 €.
zu
Frage 1 VHS Musikschule
Empfehlungen
und Erkenntnisse
Die Erwachsenenbildung und die Musikschule sind
freiwillige Aufgaben, die den städtischen Haushalt im zunehmenden Masse
belasten. Die Steuerzahler leisten einen sehr hohen Beitrag zur Betreuung und
Ausbildung unserer Grafinger Kindern und Jugendlichen.
Krippen, Kindergarten, Hort, Grundschule,
Mittelschule, Nachmittagsbetreuung und Jugendpflege, Sportstätten, allesamt
Pflichtaufgaben der Kommune.
(Realschule, Gymnasium, Berufsschulen,
Universitäten, Fachhochschulen etc. Pflichtaufgaben die ebenfalls von den
Steuerzahlern finanziert werden.
Die
Kosten für Pflichtaufgaben in Jahr 2012 für Grafing belaufen sich auf
3.348
028 €. Kosten für freiwillige Ausgaben im Bereich Bildung, Sportförderung und
Kultur von 1.551 630 € kommen im Jahr 2012 hinzu, zusammen knapp 5 Mio. Euro
Bei einem Neubau VHS-Musikschule sollten die
enorm hohen zusätzlichen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der nach dem
Haushaltsansatz von 2013 bei 380.000 € liegt, auch die Kosten für die Miete der
nächsten 20 Jahre von ca. 6 Mio. € in
die Beurteilungen der haushälterischen Überlegungen einbezogen werden, zumal
die Stadt dadurch kein Eigentum an diesem Gebäude erlangen würde.
Es
wird dringend empfohlen hier nochmals die Inanspruchnahme von
Städtebaufördermitteln zu prüfen, wie bereits von der Stadträtin Anja Walz in
der Stadtratssitzung vom 09.03.2010 gefordert wurde.
Leider konnte sich seinerzeit der Stadtrat nicht
entschließen, prüfen zu lassen, ob eine Förderung möglich sei. Stattdessen
wurde seitens der Stadt Grafing nach dieser Sitzung, Frau Steinkirchner von der
Regierung Oberbayern untersagt, zukünftig der Stadträtin Anja Walz Auskunft
über die Möglichkeiten von Städtebauförderprogrammen zu erteilen.
Im Jahr 2010 hätten die Investitionskosten
ca. 2,9 Mio. € für eine Sanierung der
Rotter Straße 8 betragen.
Wie wir jetzt wissen, wird ein Neubau eine fast
doppelt so hohe Summe erfordern. Die Belastung für die Stadt ist somit
beträchtlich gestiegen.
Bei jeder Diskussion über das
VHS-Musikschulgebäude sollte auch immer beachtet werden, dass in den Jahren
2007 bis 2013 bereits ca. 323.000 € an Planungskosten entstanden sind, ohne
dass auch nur ein Lösungsvorschlag umgesetzt wurde.
Auch die Tatsache, dass wir für den Zuschuss an
VHS und Musikschule in den letzten 7 Jahren eine Kostensteigerung von 25%
hatten, soll hier angemerkt werden. Die
Bereitstellung von Räumlichkeiten ist da natürlich nicht enthalten und muss
extra bewertet werden.
Im Folgenden werden hier die Kosten für die
Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendbildung
und Betreuung von insgesamt 4.899658 € im Jahr 2012 dargestellt.
2012
Pflichtaufgaben |
Verw. HH. |
Verm. HH. |
Schulen |
- 644.374 |
-471.009 |
Jugendarbeit |
-159.361 |
-3.628 |
Kinderbetreuung |
-1.070.242 |
-766.348 |
Schulturnhalle |
-95.373 |
-13.967 |
Jahnsporthalle |
1.463 |
-125.189 |
|
-1.967.887 |
-1.380.141 |
2012
Freiwillige Aufgaben |
|
|
Sportförderung |
-186.323 |
-20.348 |
Schwimmbad |
-334.530 |
-8.550 |
Stadthalle 762 |
-353.263 |
-107.279 |
Bücherei |
-127.770 |
-11.574 |
Museum |
-48.405 |
-4.649 |
VHS und
Musikschule |
-342.497 |
-6.442 |
|
-1.392.788 |
-158.842 |
VHS
Berechnungsschlüssel für Grafing
Jahr |
Einwohner |
Teilnehmer Vorjahr |
Kosten je Teilnehmer |
|
Kosten je Einwohner |
€-Kosten Teilnehmer |
Kosten Investition |
Gesamt |
2014 |
13.002 |
1.168 |
46,81 |
|
46.030 |
54.889 |
0 |
100.919 |
2013 |
12.962 |
1.172 |
48,54 |
|
46.033 |
56.890 |
0 |
102.923 |
2012 |
12.884 |
1.138 |
48,83 |
|
46.144 |
55.571 |
3.221 |
104.936 |
2011 |
12.791 |
1.155 |
47,63 |
|
46.040 |
55.021 |
3.198 |
104.259 |
2010 |
12.718 |
1.165 |
50,79 |
|
48.266 |
59.166 |
3.178 |
110.610 |
2009 |
12.629 |
1.335 |
47,52 |
|
48.569 |
63.343 |
3.157 |
115.069 |
2008 |
12.513 |
1.186 |
45,09 |
|
40.697 |
53.391 |
3.128 |
97.216 |
Musikschule
Berechnungsschlüssel für Grafing
Jahr |
Einwohner |
Jahres-Wochen Stunden € / Schüler |
Kosten je Stunde/€ |
|
Kosten 0,25 € je Einwohner |
Kosten - € Teilnehmer |
Gesamt |
2014 |
13.002 |
187,85 / 415 |
1.185,48 |
|
3.251 |
222.693 |
225.943 |
2013 |
12.962 |
190,99 / 422 |
1.150,99 |
|
3.241 |
219.828 |
223.069 |
2012 |
12.884 |
189,40 |
1.093,51 |
|
3.221 |
207.111 |
210.332 |
2011 |
12.791 |
190,81 |
1.075,59 |
|
3.198 |
205.233 |
208.431 |
2010 |
12.718 |
192,73 |
1.050,22 |
|
3.178 |
202.409 |
205.587 |
2009 |
12.629 |
194,17 |
1.024,13 |
|
3.157 |
198.855 |
202.012 |
2008 |
12.513 |
191,76 |
881,15 |
|
3.128 |
168.969 |
172.097 |
8.4.3. Anfrage
Unterlagen zur
Umlage der VHS und Musikschule, welche die Stadt zu leisten hat. Gibt es hier
eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht?
Fazit
Aufbereitung
von Stadträtin Anja Walz:
über den Haushaltsansatz und das Ist-Ergebnisse
für den finanziellen Aufwand für VHS und Musikschule in Grafing. Diese Kosten
werden neben der staatlichen Ausbildung
als Pflichtaufgabe, zusätzlich vom
Grafinger Steuerzahler getragen als freiwillige Aufgabe getragen.
VHS – Musikschule Verw. H. 350.
und folgende
Ansatz Ergebnis
der
Jahresrechnung
Ausgaben 2006 288.200 € 291.490 €
Ausgaben 2007 298.100 € 296.150
€
Ausgaben 2008 309.300 € 303.634
€
Ausgaben 2009 382.100 € 374.678 €
Ausgaben 2010 350.000 € 348.837 €
Ausgaben 2011 354.800 € 347.099 €
Ausgaben 2012 357.200 € 342.497 €
Ausgaben 2013 380.900 € 365.389 €
Ausgaben 2014 391.600 €
Anmerkungen des Landratsamtes:
In einem Schreiben
des Landratsamtes Ebersberg vom 02.05.2013, heißt es, zur Senkung der Umlage an
den Zweckverband Kommunale Bildung (VHS-Musikschule) sind geeignete
Maßnahmen im Rahmen der rechtlich
zustehenden Möglichkeiten zu ergreifen“.
Im einem Schreiben
des LRA vom 12.04. 2010 an die Stadt Grafing finden sich eine Vielzahl von
Argumenten, dass Pflichtaufgaben immer im Vordergrund stehen, hinzukommen
Rücklagen die zwingend nach der Gemeindeordnung gebildet werden müssen und erst
dann können „Freiwillige Aufgaben“ wahrgenommen werden.
Die Stadt hat
vorrangig Pflichtaufgaben zu erfüllen und dabei bereits die Grundsätze der
Einnahmenbeschaffung zu beachten. Nach Art. 62 Abs. 3 GO hat die
Kreditfinanzierung absoluten Nachdrang.
Die Einnahmen aus
den Grundstücksverkäufen sind daher im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips zur
Finanzierung der Pflichtaufgaben einzusetzen.
In diesem
Zusammenhang muss der Abriss eines intakten Schwimmbades neu hinterfragt
werden, da auch zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen sein musste, dass in
naher Zukunft Investitionen in ein VHS-Musikschulgebäude dringend nötig
geworden wären. Beides in so kurzer Zeit bei der damaligen Haushaltslage
realistisch finanzieren zu können, kommt erschwerend dazu. Zumal für die
Finanzierung des Freibades Gelder aus Grundstückverkäufen verwendet worden
sind.
Des Weiteren sind in
Zukunft hohe Investitionen bei den städtischen Pflichtaufgaben aufgezeigt, z.B.
Sanierung von städtischen Gebäuden, Sportanlagen (EHC), Schulen,
Kinderbetreuung, Ganztagsklassen, Hort, Straßenbau und der gleich mehr.
Controlling aus dem Bericht vom Landratsamt 02.05.2013
Bei geordneter Finanzlage sollten Ausgaben für den
Unterhalt gemeindlicher Einrichtungen sowie alle Folgekosten von Investitionen
aus den laufenden Einnahmen gedeckt sein.
Die Zuführung zum
Vermögenshaushalt soll neben der Deckung der ordentlichen Tilgung auch die
Ansammlung von Rücklagen ermöglichen, soweit sie nach § 20 Komm-HV-Kameralistik
erforderlich ist und zusätzlich mindestens so hoch sein wie die aus speziellen
Entgelten gedeckten Abschreibungen, § 22.
Diese Aspekte
sollten bei einer Entscheidung „VHS Neubau“ in Betracht gezogen werden.
Freiwillige Aufgaben
dürfen nur verwirklicht werden, wenn entsprechende Finanzierungsspielräume
vorhanden sind und die Pflichtaufgaben nicht vernachlässigt werden.
Das Landratsamt
stellt fest, dass der Stand der allgemeinen Rücklage durch fortdauernde
Netto-Entnahmen stetig sinkt. Reklamiert
wird auch die erneut gestiegene Umlage an den „Zweckverband kommunale Bildung“.
Antwort der Stadt hierzu:
Liste der bisherigen
Aufwendungen für eine Sanierung oder Neubauplanung wurde vorgelegt.
Keine
Anmerkungen
8.4.4 Liste
aller Gewerbesteuerzahler
mit Forderungen,
Zahlungen und Rückständen am Ende des Jahres 2012.
Welche Rückstände
aus dem Jahr 2012 waren bis zum 31.12.2013 noch offen?
Antwort der Stadt:
Liste wurde
vorgelegt.
8.4.5: Frage zu Grafing aktuell
Wie ist der
Sachstand bei den ausstehenden Zahlungen aus den Anzeigenschaltungen für das
Amtsblatt „Grafing aktuell“ Anzeigenwerber.
Wann wurden die
offenen Posten beglichen, auf welchem Konto wurden diese verbucht. Bitte
Kontoauszüge und Belege vorlegen. Ist dieser Fall endgültig abgeschlossen?
Antwort der Stadt:
der Betrag wurde
zwischenzeitlich bezahlt.
8.4.6: 690.0000
Hochwasserschutz
Anfrage: Wie hoch waren die Gesamtkosten der Studien zum
Hochwasserschutz Hoßfeld und Roplan, die in den letzten Jahren seit 2006
entstanden sind? Ich bitte um eine Auflistung mit Name des Ingenieurbüros,
Datum der Rechnungsstellung und Preis in €.
Sind bei Roplan Kosten entstanden für eine weite Studie, da in den
ersten Studien die Situation wegen der Belaubung der Bäume und die damit
zusammenhängende Bewertung neu erfasst werden mussten? Sind Erkenntnisse aus
dem Gutachten Hoßfeld im Gutachten Roplan übernommen worden?
Was wurde im Bereich
der Urtel an Maßnahmen davon umgesetzt?
Bitte das erste
Angebot von Roplan für die Kosten einer Hochwasserstudie für Grafing vorlegen.
Im Finanzplan sind
für die Jahr 2012 bis 2014 insgesamt 338.000 € eingestellt, welche Maßnahmen
sind damit realisiert worden und welche sind für 2014 zur Umsetzung vorgesehen.
Wie hoch sind die
hierfür zu erwartenden Zuschüsse, die an die Stadt Grafing gezahlt worden sind
und wie hoch sind die Zuschüsse die noch ausstehen?
Fazit:
Von den geplanten
Maßnahmen wurden nur wenige Punkte zur Verbesserung der Hochwassersituation in
Grafing umgesetzt.
Lediglich ein von
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim weitgehend finanziertes Projekt der
Renaturierung von Fließgewässern wurde am Wieshammer Bach realisiert. Studien
über die Hochwassersituation wurden vom Ingenieur-Büro Hoßfeld als auch
von Büro Roplan und Ing.-Büro
Gruber-Buchecker aus Rosenheim erstellt.
Antwort der Stadt:
die ausführliche
Antwort von Herrn Maierbacher ist am Ende des Berichtes aufgeführt
8.4.7 Anfrage: Unterhalt städtischer Liegenschaften
Wie hoch waren die
Investitionen in städtische Wohnungen im Jahr 2012, insbesondere zu
Verbesserung der Wohnqualität.
Was wurde wo du zu
welchen Kosten saniert?
Fazit: Auch in Jahr 2012 wurden keine Verbesserungen
zur Erhaltung der Städtischen Wohnungen umgesetzt.
An die GWG Ebersberg
wurden 24.000 € gezahlt. Grunderwerb an der Kapellenstraße wurde mit 51.063
angegeben (Teilzahlung von 260.300 € für den Platz an der Comenius-Schule)
Antwort der Verwaltung:
Die Planungen für die Sanierung der Wohnungen in der
Hauptstraße 18 und 20 in Grafing Bahnhof wurden beschlossen. Genauso soll ein
Gebäude in Straußdorf in der Grafinger Str. 14 mit zwei Wohnungen aufgestockt
werden.
8.4.8 Anfrage: Unterlagen für die Stiftung vorlegen
und Stipendienstiftung Art. 84 GO und Art. 74 GO, Erl. 3 Stiftungsgesetz 5.1
Wie viele Konten
werden derzeit für die Stipendien-Stiftung geführt, wie hoch ist das derzeitige
gesamte Vermögen. Welche Gewinne konnten bisher erzielt werden und ist damit
die Stiftung handlungsfähig? Welche
Beträge wurden dem Stiftungszweck, hier Förderung begabter Kinder und
Studenten, als Stipendium zur Verfügung gestellt. Wer trifft die Auswahl, wer diese Stipendien
bekommt, muss hierfür seitens des Begünstigten der Nachweis von Studiengebühren
und Aufwendungen geführt werden. Wie ist die steuerliche Wertung zu sehen,
falls die Aufgaben der Stiftung nicht erfüllt werden könnten?
Müsste hier die
Stadt unter Umständen für eine Rückzahlung der Steuervergünstigung haften?
Konto KSK
Nr. 273 551 71 03.03.2014 100.159 €
Konto VR
888 266 7177 30.12.2013 1.750 €
Konto Post
3018 007 362 29.07.2013
Business SparCard
Antwort der Stadt:
Der Aktenordner mit
den Unterlagen der Stiftung wurde vorgelegt
Frage Nr. 07 wurde
mündlich erörtert.
Stipendienstiftung
Art. 84 GO und Art. 74 GO, Erl. 3 Stiftungsgesetz 5.1
Welche Beträge wurden dem Stiftungszweck, hier
Förderung begabter Kinder und Studenten als Stipendium zur Verfügung gestellt.
Wie ist die steuerliche Wertung zu sehen, falls die Aufgaben der Stiftung nicht
erfüllt werden könnten? Müsste hier die Stadt unter Umständen für eine
Rückzahlung der Steuervergünstigung haften?
Das Stiftungsvermögen betrug zum Jahresende 2013
insgesamt 101.911 Euro, das heißt es stehen 1.911 Euro am Ende des Jahres 2013
für die Stiftung zur Verfügung. Davon müssen noch Kapitalerhaltungsrücklagen
gebildet werden, (§58 Nr. Buchstabe a) für die Erhaltung des Kapitalvermögens,
damit kein inflationsbedingter Wertverlust entsteht. (BKPV)
Das Stiftungsvermögen darf nur im Segment nicht
spekulativer Geldanlagen angelegt werden. Derzeit liegt das Geld auf einem
Termingeldkonto und bringt ca. 0,1 % Zinsen ein (Stand September 2014).
Die Sicherheit der Geldanlage ist vorrangig und
in einer Muss-Vorschrift geregelt (16.04.2013 Stifter an Stadt)
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die
Stadt Grafing und ist kostenfrei.
Der umfangreiche Schriftverkehr, die Aktenlage
und die diversen Konten lassen auf einen erheblichen Arbeitsaufwand schließen,
der den Städtischen Haushalt in punkto Verwaltungskosten und somit den
Grafinger Steuerzahler belastet.
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel
obliegt dem Stifter, ein Mitspracherecht hat die Stadt nicht, ob das rechtlich
haltbar ist, sollte dringend geprüft und gegeben falls korrigiert werden.
§ 2 Der
Zweck der Stiftung ist die Förderung begabter Kinder und Studenten aus sozial
schwachen in Grafing lebenden Familien, um diesen Kindern ein zielführendes
Hochschulstudium zu ermöglichen.
Der Satzungszweck sollte durch Vergabe von
Stipendien, wie Einschreibe und Verwaltungsgebühren, Studiengebühren und die
Lernmittel sowie Zuschüsse zu einer angemessenen Lebenshaltung während der
Studienzeit, verwirklicht werden.
Es muss hinterfragt werden, ob bei der jetzigen
Form der Stiftung und deren Gewinnaussichten (1.911 € in zwei Jahren), dieser
Zweck und die damit verbundenen steuerliche Aspekte erfüllt werden.
Siehe die vorläufige Bescheinigung des
Finanzamtes Erding vom 20.12.2011 und Bescheid nach § 60 a vom 18.06.2013.
Deshalb scheint es dringend geboten, über eine
Verbrauchstiftung nachzudenken. Der gesamte Sachverhalt einer
steuerbegünstigten Stiftung, ist dringend einer rechtlichen Prüfung zu
unterziehen.
Im Falle der
Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes
verbleibt das Vermögen der Stiftung bei der Stadt Grafing, die das
Stiftungsvermögen unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken
nach dem Sinn und Zweck der Stiftung zu verwenden hat. (siehe Ausführungen in
der Akte vom 5.11.2011).
Mittlerweil wurde die Stiftung in eine
Verbrauchsstiftung umgewandelt, die in den kommenden 8 Jahren abgeschmolzen
werden soll.
9.
Prüfung der vom Rechnungsprüfungsausschuss angeregten “Feststellungen und
Anregungen" aus 2013
Franz Frey
Prüfbericht Josef Rothmoser
Geprüft wurden die Stadtwerke
Der Bayerische
kommunale Prüfungsverband bemerkt im Bericht von 2010/2011 unter Ziffer 5.3.1:
Es gibt Bedenken,
da der Vorsitzende des Werkausschusses (= Bürgermeister) zugleich Werksleiter
ist. Das Problem dabei: Der Bürgermeister (bzw. die Bürgermeisterin) als
Werksleiter-In leitet gleichzeitig das Kontrollgremium Werkausschuss und
kontrolliert sich sozusagen selbst. Dies ist zwar aus praktischen Gründen
durchaus sinnvoll, juristisch aber nicht unproblematisch. Im Schreiben vom
27.3.2012 beruft sich die Stadt auf die in der Zeitschrift Kommunalpraxis Nr.
1/96 dargestellte Rechtsauffassung, dass dies kein rechtliches Problem sei.
Abwasser:
Strom Klärwerk:
68.247,18 €
Strom Pumpwerk:
10.923,76 €
Gas Kläranlage:
35.104,64 € (Vorjahr 22.068,00 €!)
Begründung:_
Überprüfung durch H. Leng: Faulbehälter war wegen Wartung zeitweise
außer Betrieb, kaltes Frühjahr, undichte Fenster und Türen, Probleme mit dem
Gasmotor.
Empfehlung: Die hohen Energiekosten sollten regelmäßig
kontrolliert werden. Energiesparende neue Technologien sind auf
Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Anmerkung:
Die Stromlieferung
wurde ab 2013 über die Fa. Kubus europaweit ausgeschrieben.
Kosten: 92.069,82 €
Es gibt nur noch
wenige örtliche Landwirte, die Klärschlamm abholen, der weitaus größte Teil
wird von der Fa. R. Bauer entsorgt; ebenfalls auf landwirtschaftlichen Flächen
im Landkreis Erding. Die Abnahmemengen werden zwar korrekt erfasst, aber die
Abnahmeprotokolle werden nicht gegengezeichnet. Abwassermeister Leng erklärt,
dass die Abfuhrmengen elektronmisch online erfasst werden
Empfehlung: transparentere Protokollierung der
Abfuhrmengen von Fa. Bauer.
Es ist zu erwarten, dass in Zukunft technische
Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus Klärschlamm entwickelt werden (z.B.
Carbonisierung, HTC-Verfahren). Der Markt sollte diesbezüglich beobachtet
werden.
Die Überholung des BHKW-Motors durch die Fa.
SES kostete 9.908.€.
Es lag ein
Konkurrenzangebot mit Preisspiegel vor, der Vorgang wurde korrekt abgewickelt.
Nach
ständigen Problemen mit der alten Pumpe wurde eine neue von der Fa. Caprari
unverbindlich für ½ Jahr auf Probe eingebaut, anschließend wurde die Pumpe
aufgrund guter Leistungen gekauft. Die Leihgebühr wurde korrekt auf den
Kaufpreis angerechnet.
Die
Verwaltungskosten in Höhe von 95.300 € werden anteilig nach den gesamten
angefallenen Kosten der betreffenden Stellen in der Verwaltung abgerechnet.
Dies ist im Grunde eine Schätzmethode und daher in gewissem Maße
unbefriedigend. Eine Abrechnung nach Zeitanteilen wäre zwar wünschenswert, ist
aber nach Aussage der Verwaltung
verwaltungsökonomisch nicht praktikabel. Dennoch ist der Zustand nicht
befriedigend.
Die Stadt Grafing
bezahlte an das Landratsamt Ebersberg 48.137,56 € Schmutzwasser- und 25.279,19
€ Niederschlagswasserabgabe für 2013, insgesamt also über 73000 € für die
Einleitung der geklärten Abwässer in die Attel. Es handelt sich um einen
jährlich wiederkehrenden Posten, der sich aus der eingeleiteten Wassermenge
berechnet. Es ist daher auch ökonomisch sinnvoll, die Stadtbereiche, in denen
noch Mischabwässer anfallen auf Trennsystem umzustellen und bestehende Kanäle
auf Fremdwassereinbrüche zu kontrollieren. Hohe Schmutzwasserfrachten
verursachen nicht nur hohe Betriebskosten sondern zusätzlich hohe Gebühren.
Empfehlung: Bei künftigen Straßenausbaumaßnahmen im Innenstadtbereich (z.B.
Wasserburgerstraße, Gartenstraße neu usw.) und selbstverständlich bei neuen
Baugebieten sollte auch der Kanal auf Trennsystem umgestellt werden.
Kleineinleiter sind Haushalte, die nicht an
die Kläranlage angeschlossen sind. Diese müssen eine jährliche Entleerung der
Gruben nachweisen. (Keine Bemerkungen)
Empfehlung: Nach Ablauf der Vertragszeit rechtzeitig Konkurrenzangebote einholen.
Darin heißt es: Von den gesamten
erwirtschafteten Mitteln von 787.000 € waren 61% durch Darlehenstilgung
gebunden. Daraus folgt ein niedriger Spielraum für Investitionen. Die
Finanzlage im Jahre 2011 war noch ausreichend gesichert. Die Ertragslage in den
beiden Jahren war noch ausreichend.
Anmerkung: Die Gebühren für Wasser wurden 2012 neu kalkuliert. Laufzeit bis 2016.
Bei Abwasser wurde für den Zeitraum 2013 bis 2017 kalkuliert und müssen 2016
neu kalkuliert werden. Die Gebührenkalkulation gilt für die Jahre 2013 bis
2017. Deshalb muss 2016 eine Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
für die Folgejahre erfolgen.
In der Sitzung vom
18.12.2012 beschloss der Bau-, Werk- und Umweltausschuss dem Stadtrat zu
empfehlen, die Fa. Rieder im Rahmen eines Zeitvertrages mit allgemeinen Tiefbau
und Straßenunterhalt im Jahr 2013 zu beauftragen. Auftragssumme: 104.620,81.
Die Angebotseröffnung war bereits am 18.01.2012. Abgerechnet wurden am Ende des
Jahres 253.048,50 €.
Empfehlung:
Es wird empfohlen,
diese Ausschreibung und die Vergabe in größerem zeitlichem Abstand zum
Auftragszeitraum, also nicht erst im November oder Dezember zu machen, um
eventuell günstigere Konditionen zu erreichen.
Ferner wurden stichprobenartig geprüft:
Außenstände,
Sickerwasseranlieferung aus der zentralen Deponie Schafweide, Berechnung der
Herstellungsbeiträge. Unterhalt von Brunnen und Rohrleitungsnetz.
Hier ergaben sich
keine Auffälligkeiten.
Fazit:
Für die Stadtwerke
konnte die ordnungsgemäße und vollständige Buchführung und Belegabgabe
festgestellt werden.
Der Verwaltung
gebührt Dank für die stets gute und hilfsbereite Zusammenarbeit.
Wolfgang Huber
Bericht zur Rechnungsprüfung der Stadt
Grafing b. München
Prüfungen im Zeitraum Ende Januar bis Mitte
Februar 2015
Von mir wurden die nachfolgenden Bereiche
des Verwaltungshaushaltes 2013 geprüft. Ergebnisse, Auffälligkeiten und
Anregungen sind vermerkt.
Kitas etc. (Bau, Unterhalt)
464.50000 – .59000
Alle Belege vollständig, keine
Auffälligkeiten, Skonti konsequent genutzt.
Kitas (Betriebsausgaben), Förderung
Wohlfahrtspflege
464.64000 – 470.78800
Alle Belege vollständig, keine
Auffälligkeiten, Skonti konsequent genutzt.
Sportförderung allgemein
550.53000
– AO-Nr. 13104
Sanierung Laufbahn Stadion durch Fa.
Eurogreen, Betzdorf,
Ausführung 30.10. bis 01.11.2013
Rechnung Fa. Eurogreen: brutto € 11.184,10
Keine Ausschreibung, kein weiteres Angebot!
Eine Sanierung zu diesem Zeitpunkt (Herbst) ist fragwürdig, weil die Laufbahn
im Winter nicht genutzt wird und dann im Frühjahr für die Benutzung aufbereitet
werden muss. Eine Ausführung der Sanierung wäre im Frühjahr sicher besser
gewesen, außerdem wäre Zeit zur Angebotseinholung gewesen.
– AO-Nr. 12332
ARAL Tankstelle Urscher, Grafing
Tanken € 89,36
Kein Beleg
Neuanschaffungen bis 410 €, Reparaturen
560.52000
Alle Belege vollständig, keine
Auffälligkeiten, Skonti konsequent genutzt.
Vermischte Ausgaben 560.66200
– AO-Nr. 10895
J. Zellner, Grafing
Flurentschädigung, Ausweichsportplatz €
225,65
Kein Beleg. Vermerk: Vereinbarung vom
30.09.2013 (??)
Jahnsporthalle
561.14000
Alle Belege vollständig, keine
Auffälligkeiten, Skonti konsequent genutzt. Freibad
570.54001
Rechnungen Fa. Atzwanger: z.T. sehr hohe
Beträge, Regiearbeiten mit sehr hohen Stundensätzen
AO-Nr. 7644, 6869, 5879, 3794, 3793 zusammen
€ 17.865,64 brutto
Vorschlag: alternative Anbieter suchen,
eventuell Ausschreibungen
Freibad
570.54001
Reinigungskosten Fa. Blitz-Blank, München
Zeitraum Mai – September 2013 (= 5 Monate)
Pauschal je Monat: € 3.576,20 brutto
Gesamt € 17.881,-- abz. Gutschrift € 147,77
= € 17.733,23
Generell zur Wirtschaftlichkeit des
Freibades:
Die gesamten Unterhaltskosten müssen mit den
Einnahmen gegengerechnet werden. 2013 wurden Einnahmen von € 244.657 erzielt.
Dem standen Kosten von € 608,604 gegenüber – ein Defizit von € 363.947. Die
Zahlen für 2014 sind noch ungünstiger: Einnahmen € 189.246,
Kosten € 632.072.
Defizit € 442.826.
Es müssen Lösungen für mehr
Wirtschaftlichkeit gefunden werden, sowohl für den laufenden Betrieb als auch
für den Unterhalt der Einrichtung. Der wird in den nächsten Jahren aufgrund der
Veralterung der Anlagen steigen: mehr Wartungsbedarf für Technik und Gebäude,
mehr Aufwand für Erneuerung etc. Bei weiter gleichen Einnahmestrukturen ist
dann ein immer größer werdendes Defizits zu erwarten. Es müssen also
Einsparmöglichkeiten und gleichzeitig Einnahmeverbesserungen gefunden werden.
Vorschläge:
Einsparmöglichkeiten
– Reinigungskosten in Eigenregie, event. mit
Asylbewerbern
– Energiekosten (2013 € 82.000, 2014 €
90.000) durch selbst erzeugten PV-Strom (Schuldach, Dach Eishalle, Gelände am
Freibad) reduzieren. Event. auch interessant für Energie-Genossenschaft
(Kontakt zu Herrn Gröbmaier herstellen)
– Wartungskosten überprüfen
– Personalkosten (2013 € 231.726 abz. Anteil
Ebersberg € 49.118 = € 182.608) überprüfen.
Bei 5 Monaten Betrieb im Jahr ergeben sich € 46.345 Personalkosten pro
Monat.
Einnahmen verbessern
– Preismodelle überprüfen
Es werden Preiserhöhungen nötig sein.
Außerdem sollten Kombitickets und Einzel-Familientickets angeboten werden.
– Veranstaltungen, Freibadparties,
Abendevents etc.
Es sollte geprüft werden, ob es möglich ist,
das Freibad auch über den reinen Badebetrieb hinaus zu nutzen, etwa durch
besondere Feste, Parties, Veranstaltungen etc. Die Organisation könnte durch
externe Veranstalter erfolgen.
– Werbemöglichkeiten für Firmen
Im und am Freibad sollten Werbemöglichkeiten
geschaffen werden
(ähnlich wie Stadionwerbung).
Eventuell könnten auch Promotion-Aktionen
stattfinden (Bade- und Freizeitmode, Sport etc.)
– Pachteinnahmen Kiosk
Pachtgebühren überprüfen, event. auch Anteil
am Umsatz überlegen
– Catering während des Badebetriebes
Generell zu Rechnungsprüfung,
bereitgestellte Unterlagen und Unterstützung durch Verwaltung:
Die zur Rechnungsprüfung für das Jahr 2013
bereitgestellten Unterlagen waren sehr übersichtlich aufbereitet. Alle
erforderlichen Belege waren korrekt abgelegt, mit den nötigen Informationen,
Vermerken, Aktennotizen und Querverweisen versehen. Bei Nachfragen und
Erklärungen waren die Mitarbeiter sehr kooperativ, so dass eine schnelle und effektive
Prüfarbeit vorgenommen werden konnte.
Grafing, 7. September 2015
Wolfgang Huber
Stadtrat und
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses
Dr. Fröhlich
Bericht über die
Rechnungsprüfung Haushaltsjahr 2013 Prüfer: Dr. Heinz Fröhlich; Fraktion BfG Prüfungszeitraum:
26.1. bis 28.1.2015; der Zeitraum der Anwesenheit des Prüfers ist in der
Präsenzliste vermerkt. Meine Anfragen (siehe Anlagen 1-7) wurden von der
Verwaltung zeitnah beantwortet.
Prüfungsgebiete:
1.
VHS/Musikschule: Verträge mit den Vermietern, die die Stadt für die
Unterbringung der VHS/Musikschule geschlossen hat
2.
Umlageverfahren: Berechnungsmodus
3.
Investitionsumlage Musikschule
4. Investitionen VHS
Das Prüfgebiet beinhaltete die
Prüfung der Rechnungsbelege im Jahre 2013, die durch die Verpflichtungen der
Stadt zum Betrieb der Institutionen VHS und Musikschule generiert wurden.
Die Verbandssatzung, die
Grundlage der wirtschaftlichen Verpflichtungen der Stadt Grafing ist, ist die
gültige Fassung vom 13.7.2005.
Ebenso bestanden Mietvertragsverhältnisse
zwischen der Stadt Grafing einerseits (Vermieter) und folgenden Mietern
andererseits.
?
Katholische Pfarrkirchenstiftung (Räume in der Kirchenstraße; Miete pro Jahr
11.196,00 warm. (gültiger Mietvertrag vom 15.5.2009)
?
Seniorenhaus (es existiert kein Vertrag)
?
Evangelische Kirche (es existiert kein Vertrag)
?
Räume in der Grund- und Hauptschule (es existiert kein Vertrag)
?
Museumsrückgebäude (es existiert kein Vertrag)
?
Griesstraße (es existiert kein Vertrag)
? Alte Schule in Elkofen (es
existiert kein Vertrag)
Grundsätzliche
Feststellungen/Prüfungsergebnisse:
Am
10.1.2013 wurde die gesamte Jahresmiete irrtümlicherweise an die Katholische
Pfarrkirchenstiftung in Höhe von Euro 11.196,00 überwiesen. Eine Nachfrage des
Prüfers ergab, dass die zu viel bezahlte Miete in Höhe von Euro 10.263,00 am
29.1.2013 richtig gestellt wurde. Eine Nachprüfung, ob das Geld auch auf dem
Konto am 29.1.2013 verbucht wurde, erfolgte nicht. Der Prüfer geht davon aus,
dass gilt: Richtigstellung=Gutschrift.
Es
liegen keine Mietverträge/Nutzungsverträge für das Seniorenhaus und die Räume
in der Evangelischen Kirche vor. Es gibt einen Aktenvermerk vom 15.4.2009 zur
Anmietung eines Mehrzweckraumes im Seniorenhaus AZ: 1-10-464-93500/ba.1
1
Anlage A 9
2
Anlage A 4
3
Exkurs: Die kommunale Mitfinanzierung im Bereich der Musikschule wird durch ein
Umlageverfahren gedeckt, welches das Verhältnis der
Personal-Jahreswochenstunden (JWSt.) im Lehrbetrieb so zum Maßstab nimmt, wie
diese (JWSt.) von den Teilnehmern der beteiligten Gemeinden im Einzelnen in Anspruch
genommen werden. Maßgebend für die Berechnung der Musikschulumlagen ist der zum
1.11. des jeweiligen Vorjahres eingetragene Belegungsstand. (…) Die
Umlagebeträge sind den einzelnen Verbandsmitgliedern durch schriftlichen
Bescheid mitzuteilen (Umlagenbescheid).
4
Siehe Anlage A 6
Die Erklärungen hierfür, „es
läge kein klassischer Mietvertrag vor, weil keine schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Wieviel Geld im Jahre 2013 an den Seniorenstift und an die
Katholische Pfarrkirchenstiftung bezahlt wurde, konnte auf Nachfrage des
Prüfers nachgewiesen werden.
An die katholische
Pfarrkirchenstiftung wurden lt. Anlage A 7 insgesamt Euro 11.236,00 überwiesen,
an das Seniorenstift wurden lt. Anlage 3 Euro 6.810, 00 überwiesen. In der
Haushaltsstellen 350.50000 und 350.53000 ist vermerkt, dass im Jahre 2013
insgesamt 24.268,57 Euro verfügt wurden. Wegen nicht bestehenden Verträgen
konnte nicht nachgeprüft werden, was es mit den verbleibenden Euro 6.222,57 auf
sich hat.
Die Anfrage Nr. 42 des Prüfers
nach der Höhe der Umlagen an die Musikschule wurde an Hand einer Tabelle
(Anlage T1) geklärt. In dieser Tabelle werden für Grafing folgende Beträge
dokumentiert: Verwaltung Umlage VHS in Höhe von Euro 102.923,30; Verwaltung
Umlage Musikschule Euro 219.827,58. 3 Aus dem Bescheid müssen die aufgeführten
Bemessungsgrundlagen ersichtlich sein. 2013 waren die bestimmte Parameter für
die Bemessungsgrundlage für Grafing geltend (siehe Anlage 8). Der
Umlagen-Bescheid wurde nicht geprüft; die Unterlagen wurden von der Verwaltung
pro aktiv leider nicht zur Prüfung angeboten. Der Prüfer hat während der
Prüfung aus Unkenntnis, dass Umlagen- bescheide erstellt werden, auch nicht
nachgefragt.
Die Investitionen der VHS und
Musikschule: Es wurden für das Jahr 2013 Euro 30.000 eingestellt. Diese wurden
aber nicht benötigt. Die Investitionsumlagen in Höhen von 3.200 Euro für die
Musikschule ist abgerufen worden. Für die VHS wurde im Jahre 2013 keine
Investitionsumlage eingestellt.
Zusammenfassung:
Die Prüfung
erkannte eine unrichtige Vorauszahlung der Miete an die Katholische
Pfarrkirchenstiftung in Höhe von 10.263,00. Dadurch floss kurzfristig zu viel
Liquidität ab. Wann der Fehler aufgefallen ist, konnte nicht geklärt werden.
Zukünftig sollte hier sorgfältiger vorgegangen werden. Bei den verfügten
Mitteln in der Haushaltstelle 350. 50000 und 350.53000 ist ein verfügter Betrag
in Höhe von Euro 6.222,57 nicht belegt; hier fehlt der Nachweis der Verwendung.
Dieser sollte
nachgeliefert werden. Umlagen-bescheid 2013 für VHS und Musikschule sind nicht
vorgelegt worden. Es ist fraglich, warum Euro 30.000 an „unvorhergesehen
Ausgaben“ angesetzt wurden. Das Geld wurde gar nicht benötigt.4 Durch diesen
„pessimistischen“ Ansatz im freiwilligen Ausgabenbereich könnten Mittel an
anderer Stelle geblockt werden.
Peter Rothmoser
Rechnungsprüfung für das
Haushaltsjahr 2013
Peter Rothmoser
Überprüfte Haushaltsstellen:
580 Parkanlagen
600 Allgemeine Bauverwaltung
630 Straßen
680 Parkplätze
690 Bachläufe
Anfrage 23.01.2015
Vermögenshaushalt
HH-Stelle 630 95016
Gehweg Nettelkofen
1. Im Ordner befindet sich eine
Rechnung über die Abdeckung sowie über die Anpflanzung einer Lärmschutzwand,
allerdings ist die Rechnung über die Lärmschutzwand nicht dort abgelegt. Ich
bitte höflich um Bereitstellung dieses Beleges.
Der Beleg wurde bereitgestellt
2. Ich bitte höflich um
Mitteilung, auf Grund welcher Vereinbarung diese Lärmschutzwand gebaut wurde.
Über diesen Punkt wurde bereits
in der Vergangenheit umfangreich diskutiert. Siehe Niederschrift der Sitzung
des Bauausschusses vom 30.07.2013. Dort findet sich eine Begründung für die
Errichtung einer aufwändigen Lärmschutzwand anstelle der im Kaufvertrag
genannten „geschlossenen Wand / Mauer mit einer Höhe von 2 Metern“
(Anlage 1)
3. Auf der Rechnung von E.ON
über die Straßenbeleuchtung ist eine „Schalteinheit“ aufgeführt. Ich bitte um
Klärung, wofür diese benötigt wurde.
Frau Bichlmeier hat bei E.ON
nachgefragt, siehe Anlage 5
HH-Stelle 63095018
Bernauer Straße
In den Belegen taucht öfter der
Ausdruck „Gasleitung“ auf. Was hat es damit auf sich? Hat sich die
Gasversorgung an den Ausbaukosten beteiligt?
Die Gasversorgung hat sich mit
einem Betrag von 9.311,76 € an den Kosten beteiligt. (Anlage 3)
HH-Stelle 680 93500
Parkscheinautomaten
Wurde für die Anschaffung der
Parkscheinautomaten ein Vergleichsangebot eingeholt?
Die Vergleichsangebote wurden
vorgelegt. (Anlage 4)
HH-Stelle 690 95001
Hochwasserschutz
1. Von wem wurde die Kanzlei
Labbe beauftragt?
2. Welche weiteren Maßnahmen
sind auf Grund der beiden Gutachten geplant? Falls hiermit zu lange abgewartet
wird, ist zu befürchten, dass die Gutachten nicht mehr aktuell sind und neue
angefordert werden müssen.
Für Februar 2015 ist eine
weitere Verhandlung geplant.
Die Kostenübernahme der
Anwaltskosten durch die Stadt ist gemäß der bestehenden Rechtslage
gerechtfertigt. (Anlage 3)
HH-Stelle 690 95004
Wieshamer Bach
Ich bitte höflich um
Einsichtnahme in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
Die Unterlagen, Ausschreibung
und Vergabeprotokolle wurden vorgelegt.
HH-Stelle 690 95001
Brücke Volksfestplatz
Hier besteht ein deutliches
Missverhältnis zwischen den Planungskosten (9 T €) und den Ausführungskosten
(20 T €)
Die hohen Planungskosten entstanden
dadurch, da das ursprüngliche Vorhaben einer aufwändigen Betonbrücke zugunsten
einer einfachen Holzkonstruktion geändert wurde.
(Anlage 6)
Verwaltungshaushalt
HH-Stelle 630.615
Innerbetriebliche Verrechnung
Auf Grund welcher Vereinbarung
wurden die Kosten für die Einleitung von Regenwässern berechnet? Sind diese der
Höhe nach begründet?
Von Herrn Bauer wurden
entsprechende Kalkulationen vorgelegt.
Wünschenswert erscheint eine
verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger auf
der Grundlage einer Mengenbilanz der KLA. In diesem Zusammenhang sollte auch
die Kalkulation der Abwassergebühren überprüft werden.
HH-Stelle 675.51000
Winterdienst
Wurde für das Streusalz ein
Angebot bei der Raiffeisenbank Aßling eingeholt?
Vor dem Bezug von Salz wurden 3
Angebote eingeholt. (Anlage 3)
Rechnungsprüfung für das
Haushaltsjahr 2013
Peter Rothmoser 17.02.2015
Anfrage
HH-Stelle 675.61010 Schneeräumen
durch Dritte
Sind die Preise für das
Schneeräumen verhandelt?
Besteht ein Vertrag mit Agrocom?
HH-Stelle 680.53000 Pacht
Parkplatz Gymnasium
Werden diese Kosten an andere
Nutzer weiterverrechnet? Landkreis? Festwirte?
Antwort der Kämmerei:
Herr Kainz hat als Festwirt für
die gaststättenrechtliche Erlaubnis 660,-- € bezahlt. Weitere Kosten wurden
nicht erhoben. Also auch keine Miete für den Volksfestplatz.
Kann das Landratsamt zu einer
Kostenbeteiligung herangezogen werden?
HH-Stelle 690.51000 Unterhalt
Gewässer
Der Mitgliedsbeitrag bei der
GUZV Rosenheim (Verbandsumlage) beträgt 1.036,96 €/Jahr, die erbrachten
Leistungen durch diese Institution betragen nur 2.286,59 €. Insofern besteht
ein Missverhältnis zwischen Kosten und Leistung.
Herr Maierbacher erläutert, dass
durch die GUZV auch Dienstleistungen in Form von Abwicklung von Fördermaßnahmen
und Zuschussanträgen erstellt werden.
HH-Stelle 600.52000
Rechnung PiWi über eine
Ausschreibungs-Plattform.
Wird diese Plattform benützt?
HH-Stelle 600.65400
Wegstreckenentschädigung
Wird durch die Verwaltung überprüft,
ob die Verwendung eines Dienstwagens kostengünstiger ist?
Antwort der Kämmerei:
Nachdem
der Dienstwagen (BMW) nicht mehr nur vom Bürgermeister genutzt wird, stehen
mehr Kapazitäten zur Verfügung. Es erging ein Hinweis an die Mitglieder der
Verwaltung, nur noch im Notfall den eigenen Wagen zu benutzen. Daraufhin sind
die Aufwendungen für die Wegstreckenentschädigung deutlich zurückgegangen.
Fr.
Linhart
Ordner 22
Es wurden am
5.8.2013 laut Rechnung von Herrn Riederer für 1300 € insgesamt 5 BMX Fahrräder
angeschafft.
Werden diese Räder
nur während der Skatertage benutzt oder finden sie auch sonst Verwendung. Wo
sind die Räder während des Jahres untergebracht?
Antwort:
Die Räder können auf Nachfrage von
Jugendlichen ausgeliehen werden und sind momentan aus Platzgründen im Bauhof in
Aßling untergebracht zusammen mit der Ausrüstung für die Skatertage.
Sie sollen auch bei BMX Kursen verwendet
werden können, was aber wegen des schlechten Zustandes der Bahn momentan nicht
möglich ist. Ich bin gerade dran, einen Kurs zu organisieren und treffe mich in
den Osterferien mit einem engagierten Jugendlichen, der den Kurs abhalten soll.
Dafür werden dann auch die Räder wieder benützt werden.
Haushaltsstelle 460.560 00
Es fand am
25./26.3.2013 ein Workshop Stoffe und T-Shirts bemalen statt, Kosten 240 €,
wobei eine Rechnung für lediglich 7 Shirts a 1,99 € und Stoff für 30 € dabei
ist.
Das Verhältnis
Material zu sonstigen Kosten scheint mir ungleich.
Antwort:
Frau Sokoup (Dipl. Grafik Designerin FH)
bekommt als Honorar 100,00€ pro Kurstag, die T-Shirts gab es für die Kinder
umsonst, kosteten aber insgesamt 13,97€ und der Stoff und die Stofffarben
30,00€. Dies wurde von Frau Sokoup pauschal auf 40,00€ abgerundet und auf die
Rechnung/das Honorar aufgeschlagen.
Haushaltsstelle 460.65 20
Die
Fernmeldegebühren T-Synstems Business 5
für das Schülercafe über monatlich 70,21 € erscheinen mir relativ hoch.
Antwort:
Soweit ich mich erinnern kann, galt der
Businesstarif auch für das CHAXTER, als städtische Einrichtung.
Haushaltsstelle 460.712 00
Bei den
Kletterkursen des Alpenvereins erhalten die Betreuer pro Stunde 30 € - ist das
nicht zu hoch?
Antwort:
Der DAV verlangt eine
Unkostenpauschale. Die Betreuer erhalten
nicht das ganze Geld sondern nur einen Teil. Den Rest behält der DAV An den
zweiteiligen Kletterkursen nehmen fast immer 12 Kinder und Jugendliche pro Kurs
teil.
Die Kursleiter sind ausgebildete
Übungsleiter.
Ein Workshop am
28.9.2013 kostet 228 €, ich habe nur 2 Teilnehmerinnen gefunden – kann das
sein?
Antwort:
Der Kurs wurde von Frau Mehne einer
Organisationsberaterin abgehalten.
Inhalte
waren: Stärken-Schwächen-Analyse, Zeitmanagement durch schriftliche
Planung (Tages-, Wochen-,
Projektplanung) Erarbeiten von Checklisten, Praktische Tipps zur besseren
Organisation
Ich
hatte sicher mehr Anmeldungen aber es sind wahrscheinlich wieder einige
Jugendliche trotz Anmeldung nicht gekommen. Mittlerer Weile finden alle Kurse
nur noch ab 4-5 Teilnehmer statt.
Der
Workshop dauerte 6 Stunden. Hinzu kam eine Fahrtkostenpauschale von Bruckmühl
nach Grafing und zurück.
Die
beiden verblieben Teilnehmer haben übrigens letztes Jahr den „Jugend forscht“
Wettbewerb gewonnen.
Haushaltsstelle 460.560 00
Laubsägekurse am 6.
Und 7.12.2013 mit jeweils ½ Tag Dauer und Kosten von 260 € erscheint mir
ebenfalls teuer.
Antwort:
Ich glaube es war auch Material mit dabei,
(Holz, Sägen und Sägeblätter). Laut Rechnung wurde auch einiges an
Vorbereitungszeit benötigt.
Dieser Kurs dauerte 8 Stunden und wird nicht
mehr angeboten. Die Kursleiterin Frau Teske ist ausgebildete Pädagogin.
Abschlussbemerkungen
Grafing b. München, den
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grafing Bem.
Vorsitzender: Dr.
Josef Rothmoser
Ausschussmitglieder:: Susanne
Linhart
Franz Frey
Wolfgang
Huber
Peter Rothmoser
Dr. Heinz Fröhlich
Aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung lt.
Prüfungsbericht stellte der Stadtrat einstimmig die Jahresrechnung der Stadt
Grafing b.München für das Haushaltsjahr 2013 mit den im Prüfungsbericht
ausgewiesenen Summen fest.
Ferner beschloss der Stadtrat die Entlastung der
Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden, soweit sie erheblich waren,
genehmigt.