Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.03.2016 StR/020/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Sitzungsleiterin erteilte dem Vertreter der Verwaltung, Herrn Schelske, das Wort.
Dieser erläuterte die folgende zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage:
Nach Bewilligung der Zuwendungen für die noch geplanten Kanalbaumaßnahmen werden im Jahr 2016 der Ortsteil Oberelkofen und im Jahr 2017 voraussichtlich der Ortsteil Eisendorf an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossen. Die Kanalisation der Siedlungsbereiche Haidling und Wiesham erfolgt anschließend.
Die Vergabe der Bauleistungen für Oberelkofen ist für den 15.03.2016 geplant, so dass möglichst zeitnah mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der räumliche Geltungsbereich der Satzungen ist hierfür an die Erweiterung des Versorgungsbereichs anzupassen, um die maßgeblichen Vorschriften über das Benutzungs- und Abgabenverhältnis zur Anwendung zu bringen.
Hierfür ist die Regelung des räumlichen Geltungsbereichs sowohl in der Stammsatzung (§ 1 Abs. 1 der Entwässerungssatzung – EWS) als auch der Abgabensatzung (§ 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – BGS-EWS) zu ändern.
a)
Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)
Der Stadtrat beschloss
einstimmig auf Empfehlung des Bau-,
Werk- und Umweltausschusses vom 23.02.16
folgende Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Grafing
b.München:
2.
Satzung zur Änderung der
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage
der Stadt Grafing b.München
(Entwässerungssatzung – EWS)
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr.1 und 2 und Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Grafing b. München folgende Satzung:
§ 1
Die Entwässerungssatzung der Stadt Grafing b.München vom 02.10.2012 in
der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.01.2015 wird wie folgt geändert:
§ 1 erhält folgende Fassung:
§ 1
Öffentliche Einrichtung
(1) Die Stadt betreibt zur
Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungsanlage als
öffentliche Einrichtung
1.
für das
Stadtgebiet Grafing b. München,
2.
für den
Ortsteil Grafing-Bahnhof,
3.
für den
Ortsteil Unterelkofen,
4.
für den
Ortsteil Gindlkofen,
5.
für den
Ortsteil Schammach, der auch das Gewerbegebiet Grafing-Schammach mit den
umliegenden Einzelanwesen einschließlich der Anwesen westlich der Bahnlinie
zwischen der Glonner Straße (EBE 13) und dem Urtelbach umfasst,
6.
für den
Ortsteil Engerloh,
7.
für den
Ortsteil Pierstling,
8.
für den
Ortsteil Nettelkofen,
9.
für den
Ortsteil Straußdorf,
10.
für die
Anwesen im Bereich der Straßen „Am Gaschberg“, „Dichauer Weg“, „Rosenheimer
Straße“ und das Anwesen „Loch“,
11.
für den
Ortsteil Dichau,
12.
für den
Ortsteil Neudichau mit Ausnahme der nördlich der Kreisstraße EBE 9 gelegenen
Anwesen und
13.
für den
Ortsteil Oberelkofen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
b)
Änderung der BGS-EWS:
Der Stadtrat beschloss
einstimmig auf Empfehlung des Bau-,
Werk- und Umweltausschusses vom 23.02.16 folgende Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Grafing
b.München:
7.
Satzung zur Änderung der
Beitrags-
und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung
der
Stadt Grafing b.München (BGS-EWS)
Aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des
Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April
1993 GVBl. S. 264, geändert durch Gesetze
vom 24. Dezember 1993 GVBl. S. 1063, vom 8.
Juli 1994 GVBl. S. 553, vom 26. April 1996
GVBl. S. 152, vom 27. Dezember 1996 GVBl. S.
541, vom 9. Juni 1998 GVBl. S. 293, vom
24. Juli 1998 GVBl. S. 424, vom 24. April
2001 GVBl. S. 140, vom 25. Juli 2002 GVBl. S. 322 (FN BayRS 2024-1-I), vom
26.Juli 2004 GVBl S. 272; vom 22. Juli 2008 GVBl S. 460, ber. S. 580, vom 25.
Februar 2010 GVBl S. 66, vom 08. April 2013 GVBl S. 174, vom 05. März 2013 GVBl
242, vom 08. Juli 2013 GVBl S. 404, vom 11.03.2014 GVBl S. 70, in Verbindung
mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- erlässt die Stadt
Grafing b.München folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS):
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Grafing b. München vom 13.10.2004, zuletzt geändert durch die 6.
Änderungssatzung vom 13.01.2015 wird wie folgt geändert:
§ 1 erhält folgende Fassung:
§1
Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag für folgende Gebiete:
1. für das Stadtgebiet Grafing b.München,
2. für den Ortsteil Grafing-Bahnhof,
3. für den Ortsteil Unterelkofen,
4. für den Ortsteil Gindlkofen,
5. für den Ortsteil Schammach, der auch das Gewerbegebiet Grafing-Schammach
mit den umliegenden Einzelanweisen einschließlich der Anwesen westlich der
Bahnlinie zwischen Glonner Str. (EBE 13) und dem Urtelbach umfasst,
6. für den Ortsteil Engerloh,
7. für den Ortsteil Pierstling,
8. für den Ortsteil Nettelkofen,
9. für den Ortsteil Straußdorf,
10. für die Anwesen im Bereich der Straßen „Am Gaschberg“, „Dichauer Weg“, „Rosenheimer Straße“ und das Anwesen „Loch“,
11. für den Ortsteil Dichau,
12. für den Ortsteil Neudichau mit Ausnahme der nördlich der Kreisstraße EBE 9 gelegenen Anwesen und
13. für den Ortsteil Oberelkofen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.