Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.09.2015 BWUA/014/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste Bürgermeisterin führte aus, dass der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 195/0 der Gemarkung Grafing, Gartenstraße 1b/Am Urtelbach 4, am 17.09.2015 schriftlich zurückgenommen wurde. Damit hat sich eine Behandlung sachlich erledigt und der Tagesordnungspunkt ist abzusetzen.