Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 14.04.2015 StR/011/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Sitzungsleiterin verweist auf die Behandlung in
der Sitzung des Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses vom 17.03.2015
unter Top 6 und den dort getroffenen Ablehnungsbeschluss des Antrags (zur
Erläuterung des ablehnenden Beschlusses
siehe auch in der zur Verfügung gestellten Niederschrift).
Nach Bekanntwerden des
Beschlusses in der Schule wurde von der Rektorin der eindringliche Wunsch
herangetragen, den Beschluss zu überdenken und den Zuschuss doch zu gewähren.
Weitere Gespräche mit dem Landratsamt und mit Kreishandwerksmeister Schweiger führten
in der Verwaltung zu der Überzeugung den Sachverhalt, wegen der doch dringenden
Notwendigkeit der Maßnahme gemäß § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung, nochmals in
der nächsten Stadtratssitzung zur Entscheidung zu bringen.
Stadträtin Dr. Nave stellt den Antrag, über diesen TOP
nicht abzustimmen, da hierüber bereits der Kultur-, Schul-, Sport- und
Sozialausschuss am 17.03.2015 entschieden hat.
Beschluss:
Ja: 9
Nein: 13
Der
Stadtrat beschließt gegen 9 Stimmen, dem Antrag der Fraktion des BfG nicht
zuzustimmen.
Die Sitzungsleiterin stellt sodann fest, dass der
Stadtrat nunmehr diese Angelegenheit im
Sinne von § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung „an sich gezogen hat“, neu beraten
und hierüber dann auch abstimmen muss.
In der anschließenden Diskussion wurde die Meinung
vertreten, dass die im Raum stehenden 6.000.– Euro für die Grafinger
Mittelschüler eine sinnvolle Ausgabe darstellen, selbst wenn nur einer der
Nutznießer eine Lehrstelle bekäme.
Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die
vorliegende Thematik eine staatliche, und keinesfalls eine kommunale Aufgabe
sei.
Jedoch möchte man diesem Projekt nicht im Wege stehen, legt aber Wert auf die Betonung, dass dieser Zuschuss nur einmalig und ausnahmsweise für 2015 gelte.
Der Stadtrat beschließt gegen 8 Stimmen, den vom
Landkreis vorgeschlagenen Defizitbetrag von 200,– € pro Schüler für die
vertiefte Berufsorientierung einmalig für 2015 i.H.v. 6.000.– Euro zu
übernehmen.