Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.04.2015 StR/011/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Sitzungsleiterin erteilt dem Vertreter der Verwaltung, Herrn Bauer, das Wort.
Dieser
erläutert die zur Verfügung gestellte Beschlussvorlage:
Um
für kommenden September einem Engpass an Kindergartenplätzen vorzubeugen, ist
die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen sinnvoll. Derzeit fehlen zwar nur
wenige Plätze für Kinder ab 3 Jahren, durch zu erwartende Zuzüge könnte sich
dies bis zum Herbst aber ändern.
Eine
Elterninitiative, die bislang ein Waldstück in der Nähe von Moosach für ein
Kinderprojekt genutzt hatte, möchte sich in Grafing ansiedeln und hier
offiziell einen Waldkindergarten gründen. Dort sollen insgesamt 20 neue Plätze
geschaffen werden, 10 Plätze sind für die Kinder der Gründungsmitglieder der
Elterninitiative reserviert. Mit diesem Angebot könnte die fehlende Anzahl an
Kindergartenplätzen ausgeglichen und das plurale Angebot an Betreuungsplätzen
in Grafing erhöht werden.
Der
Waldkindergarten soll in einem Waldstück in der Nähe von Nettelkofen
unterkommen, mit dem Eigentümer des Grundstücks wird bereits an einer dafür
notwendigen Vereinbarung gearbeitet. Auf dem Waldstück ist ein Stadel
vorhanden, der den Kindern als Schutzhütte dienen kann, die Zufahrt für
Rettungsfahrzeuge ist gewährleistet.
Der Waldkindergarten soll in Form einer oHG geführt werden, darüber hinaus ist die Gründung eines Fördervereins durch die interessierten Eltern geplant. Erzieherpersonal ist vorhanden, es werden Kinder im Alter ab 2,8 Jahren aufgenommen. Mit dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde wurde bereits Kontakt aufgenommen, das Genehmigungsverfahren läuft. Damit wird der Waldkindergarten in die Regelfinanzierung aufgenommen, d.h. die Förderung wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Stadt übernommen.
Der Stadtrat stimmt der Gründung eines Waldkindergartens zum 1. September 2015 einstimmig zu. Eine notwendige Bedarfsanerkennung wird ab dem kommenden Kindergartenjahr ausgesprochen. Die Förderung nach dem BayKiBiG wird gewährt. Für die auswärtigen Kinder findet eine Abrechnung mit den Heimatgemeinden statt.