Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.04.2015 StR/011/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nachdem die Gründe für die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung weggefallen sind, werden von der Sitzungsleiterin folgende Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt gegeben (Art. 52 Abs. 3 GO):
6. Sitzung des Stadtrats vom 09.12.2014:
TOP 11
Der Stadtrat beschloss, dem Kaufvertrag für ca. 54 Stellplätze in der Tiefgarage „Brauereigelände Rotter Straße/Kellerstraße“ zu einem Kaufpreis von 19.000,– € zuzüglich eines gesonderten Kaufpreises von 150.000,– € für die Mehrkosten der Tiefgaragenverlängerung nach Westen sowie von zwei unabhängigen Tiefgaragenausgängen vorbehaltlich der Nachgenehmigung durch den Stadtrat zuzustimmen. Die Bewilligung von Städtebaufördermittel ist Voraussetzung für die Finanzierbarkeit.
TOP 12 (Ausschreibung des Reinigungsvertrags für die Mittelschule)
Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Gebäudereinigung Fischbacher Dienstleistung Service GmbH vom 30.10.2014 für die Laufzeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 zu 66.668,11 €/Jahr anzunehmen.
TOP 13 (Personalwesen; Gewährung einer Ergänzenden Leistung in Form einer Ballungsraumzulage)
Der Stadtrat beschließt :
a) wenn deren Voraussetzungen nach TV-EL nicht mehr erfüllt sind, mit sofortiger Wirkung,
b) wenn der TV-EL vom 23.07.2007 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird mit dem Ablauf der Kündigungsfrist,
c) wenn der TV-EL vom 23.07.2007 von den tarifschließenden Parteien einvernehmlich aufgehoben wird oder aufgrund einer vereinbarten Befristung endet zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt,
d) zu dem Zeitpunkt zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Ergänzenden Leistung (Ballungsraumzulage) nach Maßgabe des TV-EL widerruft.
4. Im Übrigen ist die Stadt Grafing b. München berechtigt, die Gewährung der Ergän-zenden Leistung (Ballungsraumzulage) zu widerrufen, wenn der Ausgleich des
Verwaltungshaushalts nur durch eine atypische Zuführung vom Vermögenshaushalt erzielt werden kann und der Stadtrat den Widerruf beschließt.
5. Die Ballungsraumzulage wird für Beschäftigte/Beamte gewährt, die mit Stichtag „Datum des Beschlusses“ in einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Grafing stehen.
8. Sitzung des
Stadtrats vom 27.01.15:
TOP 10
Der Stadtrat beschloss die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Hermann Huber, Botschafter a.D.
TOP 11 (Liegenschaften; Anmietung eines Gebäudes in Haidling)
Der Stadtrat beschloss, den Mietvertrag für das Anwesen Haidling 17 mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit Wirkung zum 01.01.2015 abzuschließen. Die Mietzahlung beginnt am 01.05.2015. Der Mietzins beträgt bei einer Nutzfläche von ca. 821 m² und 20 angemieteten Parkplätzen insgesamt 6.246,50 € monatlich. Dazu kommt eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten von monatlich 1.244,93 €. Die Mietzahlung beginnt am 01.05.2015
Es wird das gesamte vierstöckigen Gebäude auf der Westseite des Grundstücks Haid-ling 17 in 85567 Grafing angemietet, im Folgenden „Turm“ genannt, bestehend aus
- Erdgeschoss ca. 146 qm
- 1. Obergeschoss ca. 146 qm
- 2. Obergeschoss ca. 143 qm
- 3. Obergeschoss ca. 143 qm
- 6 Kellerräume in der Immobilie „Turm“ ca. 99 qm
- Nebenflächen, Flure und Abstellraum
im „Turm“ (KG, EG, 1., 2. und 3. OG) ca. 54 qm
- 3 Kellerräume im Flachbau „Fitness-Center“
mit ausschließlichem Zugang durch Kellerräume „Turm“ ca. 90 qm
Gesamtmietfläche ca. 821 qm
sowie 20 Stellplätze für KFZ, befindlich auf dem Grundstück des Anwesens, links und rechts der privaten Erschließungsstraße
Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Die Nutzung erfolgt vorrangig für den Zweckverband Kommunale Bildung. Es ist aber auch eine anderweitige Nutzung möglich. Die Räume werden entsprechend gestaltet. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Baugenehmigung zu beantragen und alle dafür notwendigen Vorgaben zu erfüllen.