Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.01.2015 StR/008/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auf die im RIS zur Verfügung gestellte Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen wird verwiesen.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollen dort folgende Änderungen vorgenommen werden:
§ 2 Abs. 1:
Die Stadt kann Persönlichkeiten, die sich in herausragendem Maße um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.
§ 4 Abs. 2:
Die Ehrenschale trägt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Grafing mit der Umschrift „Stadt Grafing b.München“ und der Inschrift „Für besondere Verdienste“.
Der Stadtrat
beschloss einstimmig, den vorgetragenen Änderungen in der Satzung über Ehrungen
und Auszeichnungen zuzustimmen.