Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.05.2014 StR/001/2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Erste Bürgermeisterin weist einleitend darauf hin, dass die Geltungsdauer sowohl der Satzung über die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (= Hauptsatzung) als auch die der Geschäftsordnung auf die jeweilige Amtszeit des Stadtrats beschränkt ist.
Um den Stadtratsfraktionen und der Verwaltung genügend Zeit zu lassen, einen tragfähigen Entwurf auszuarbeiten, wird über Hauptsatzung und Geschäftsordnung in der kommenden Stadtratssitzung am 20.Mai entschieden werden.
Um jedoch bis zur Entscheidung über eine neue Hauptsatzung und einer neuen Geschäftsordnung den Geschäftsbetrieb fortführen zu können, ist eine vorläufige Fortgeltung der bisherigen Regelungen erforderlich.
Das Recht des Stadtrates, beide Regelungen in einer der nächsten Sitzungen zu ändern, bleibt durch dies vorläufige Fortgeltung unberührt.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig die vorläufige Fortgeltung der Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Hauptsatzung) in ihrer Fassung
vom 11.06.2008, maximal jedoch bis zur 2. Sitzung des Stadtrates am 20.05.14.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig die vorläufige Fortgeltung der Satzung zur Regelung von
Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Hauptsatzung) in ihrer Fassung
vom 11.06.2008, maximal jedoch bis zur 2. Sitzung des Stadtrates am 20.05.14