Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.05.2014 StR/001/2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2014 wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt bzw. wie bisher einzelnen Stadtratsmitgliedern per Post zugesandt.
Die Genehmigung der
Niederschrift der letzten Sitzung einer Amtszeit des bisherigen Stadtrates muss
durch den neu gewählten Stadtrat erfolgen.
Die neu gewählten
Stadtratsmitglieder konnten an dieser letzten Sitzung des bisherigen Stadtrates
nicht teilnehmen und können damit auch nicht über die Richtigkeit des
Protokolls entscheiden. Aus diesem Grund ist eine Stimmenthaltung entgegen der
gesetzlichen Regelung im Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GO an dieser Stelle zulässig und
auch zweckmäßig.
Die Erste Bürgermeisterin schlägt den anwesenden 10 neu gewählten Mitgliedern des Stadtrates deshalb vor, sich in diesem Tagesordnungspunkt ihrer Stimme zu enthalten.
Der Stadtrat
beschloss einstimmig, bei Stimmenthaltung aller 10 anwesenden neu gewählten
Stadtratsmitglieder, die Niederschrift der 52. öffentlichen Sitzung des
Stadtrates vom 08.04.2014 zu genehmigen.
Der Stadtrat
beschloss einstimmig, bei Stimmenthaltung aller 10 anwesenden neu gewählten
Stadtratsmitglieder, die Niederschrift der 52. öffentlichen Sitzung des
Stadtrates vom 08.04.2014 zu genehmigen.